Lassen sich Akten schwärzen, wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist?
Guten Tag, habe eine kurze Frage zum Thema Versammlungsrecht und der Möglichkeit, durch einen Anwalt Akten schwärzen zu lassen.
Auf einer Demonstration gegen Neonazis wurde die gesamte Demonstration wegen Beleidigung angezeigt. Die Anzeige ist lächerlich und das Verfahren wird ohnehin eingestellt werden; sie hatte - was gängige Neonazi Taktik ist - nur den Zweck, an Daten zu kommen. Mir ist gesagt worden (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, bin kein Jurist), dass Anwälte der Neonazis auch bei eingestelltem Verfahren Akteneinsicht beantragen könnten und so auch ohne Verfahren an die Daten der Demonstrationsteilnehmer kommen.
Da in dem Ort, in dem ich wohne, schon des öfteren Personen von den Neonazis bedroht worden sind, nachdem ihre Adressen bekannt geworden sind, würden sich die Leute gerne davor schützen. besonders die, die eher zufällig zu der Demo gestoßen sind.
Gibt es eine Möglichkeit, durch einen Anwalt Aktenteile schwärzen zu lassen, um so zu verhindern, dass die Daten in die falschen Hände gelangen?
Danke im Voraus!
2 Antworten
nein.
der anwalt nimmt akteneinsicht während des laufenden verfahrens, nicth nach einstellung
Wenn ein Verfahren eingestellt wurde, besteht meiner Auffassung nach kein Recht Akteneinsicht zu erhalten.
Du kannst nach § 406e, Absatz 2 StPO beantragen, dass dem Verletzten ( hier angeblichen Beleidigungs Opfer ) und dessen Rechtsanwälten keine Akteneinsicht gewährt werden soll.
Dies begründest du stichhaltig und argumentativ.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406e.html
Strafakten dürfen generell nicht geschwärzt werden. Es ist nur möglich eine Akteneinsicht für bestimmte Parteien abzulehnen.