Landschaftsschutzgebiet befahren Strafen
Ich habe aus versehen einen Stadtpark befahren es war 23uhr Nachts und zuerst schien die einfahrt in den Park wie eine normale ländliche Straße auszusehen. Ich befuhr den Park ohne zu zu merken dass es sich um einen Park handelte. Als mir dann aber klar wurde dass ich mich in einem Park befinde, fand ich bei Nacht schlecht wieder heraus. Dann wurde eine Zivilstreife auf mich aufmerksam, sie fragten nach den Fahrzeugpapieren wie bei einer normalen Kontrolle, ich schilderte den Vorfall und die Streife half mir aus dem Park raus.
Nun bekam ich ein schreiben wo mir vorgeworfen wurde die Grünfläche beschädigt zu haben, mehrere Meter mit Reifendruck spuren, ich kann mich jetzt zu diesem Vorfall äußern. Es könnte sein dass ich eine Grünfläche beschädigt habe da es geregnet hat und der Rasen ja recht weich war. Aber ich will natürlich kein Bußgeld bezahlen für so ein blöden Vorfall.. Ich glaub das möchte Niemand.
Wie soll ich nun handeln?
4 Antworten
Nun bekam ich ein schreiben wo mir vorgeworfen wurde die Grünfläche beschädigt zu haben, mehrere Meter mit Reifendruck spuren, ich kann mich jetzt zu diesem Vorfall äußern.
Was willst Du dazu schon groß sagen, außer dass Du es warst? Wenn Du beim Befahren der Grünfläche gesehen respektive angehalten und kontrolliert wurdest, ist das doch ein glasklarer Fall.
Aber ich will natürlich kein Bußgeld bezahlen für so ein blöden Vorfall.
Das mag schon sein, ist aber völlig irrelevant. Fakt ist, dass Du zu unaufmerksam warst, verbotenerweise in einen Park eingefahren und dort - der Aussage der aufnehmenden Streifenbeamten zufolge - beim Wenden in die Grünfläche eingefahren bist. Das ist kein Drama, sondern kostet eine Verwarnung und vermutlich eine Rechnung vom städtischen / kommunalen Gartenbaureferat (oder der zuständigen Landesbehörde) für die Arbeiten an der Grünfläche.
Wie soll ich nun handeln?
Die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint, oder? Ein Abstreiten ist hier doch völlig sinnlos. Und bei einer Verhandlung würde es ggfs. nur teurer für Dich.
Naja, das kommt natürlich auf den Umfang an. M.E. ist das aber ein Fall für die KFZ-Haftpflicht, denn die Beschädigung resultiert ja aus der Fahrzeugnutzung. Ich würde hier vorsorglich mal eine Schadensmeldung an den VR schicken, dann kannst Du Dir bei Rechnungsvorlage immer noch überlegen, ob selber zahlen günstiger kommt als einreichen (wegen der Rückstufung).
Als mir dann aber klar wurde dass ich mich in einem Park befinde, fand ich bei Nacht schlecht wieder heraus
Weshalb hast Du nach dieser Erkenntnis nicht einfach gewendet und dorthin gefahren, wo Du hergekommen bist?
Wollte ich auch nur bei Nacht und starkem Regen in einem recht verzweigten Park hab ich dass dann doch irgendwie nicht auf die Reihe bekommen. Ich würde aber auch gerne wissen wie ich zu dem ganzen Vorfall Stellung nehmen soll.
Wenn Du die Möglichkeit hast zu zahlen und die Sache dann vom Tisch ist, würde ich das tun. Anzufechten halte ich für nicht empfehlenswert. Da kommt dann schnell einer mal auf die Idee, zu hinterfragen, ob Du die Voraussetzung besitzt, ein Fahrzeug zu lenken. Es gibt ja schliesslich keinen "guten" Grund, weshalb Du in einen Park reinfährst, auch wenn es noch so dunkel war, und noch so runtergepisst hat.
Bußgeld: 30 Euro.
Davon abgesehen musst du natürlich entstandenen Schaden ersetzen.
Ich frage mich was es kostet "diverse Meter Feldweg" wieder heile zu bekommen.
Aber ich will natürlich kein Bußgeld bezahlen für so ein blöden Vorfall.. Ich glaub das möchte Niemand.
Nicht einmal Mörder wollen wirklich für ihr Fehverhalten bestraft werden.:-)
Du kannst natürlich gegen den Bescheid Widerspruh einlegen und es auf eine Verfahren ankommen lassen. Wobei da der Ausgang offen ist und auch zu weitaus mehr Kosten für dich führen kann.
Andererseits hast du einen Fehler gemacht und kannst einfach dazu stehen, was viele Menschen auch tun.
Entscheiden mußt es aber du.
Ja gut da ist schon etwas dran, wie hoch kann denn so eine Rechnung in etwa ausfallen?