Laminat durch Regen hinüber
Hallo Leute,
Wir haben einen ziemlichen Schaden durch Regen in einem unserer Zimmer. Wir waren die letzte Woche über nicht zu Hause und das Dachfenster stand sperrangelweit auf. Natürlich hat es schön rein geregnet und der Laminatboden war aufgeschwemmt. Wir haben die betroffenen Teile sofort rausgenommen, aus Angst vor Schimmel und damit das trocknen kann. Wir würden das Ganze auch selber machen, sprich Laminat kaufen und verlegen. Müssen wir unseren Vermieter darüber informieren, bzw. dürfen wir das Ganze selbst machen? Das Problem ist eigentlich der Vermieter, der auch sonst nicht sehr kooperationsbereit war, als eines der Dachfenster durch ungenügende Dichtung neu gemacht werden musste. Kann es sein dass er sich dann auf unsere Kosten eine extra teure Firma, bwz Laminat auswählt, dass wir dann zahlen müssen? Es ist immerhin unsere Schuld, und wir müssen dass dann bezahlen.
Bitte um schnelle Antworten, da leicht verzweifelt :/
9 Antworten
Mietrecht BGB §§535 ff Hat der Mieter einen Schaden an der Mietsache verursacht, dann muss er auch die Kosten dafür tragen.
Hier greift für den Vermieter dann das BGB §§ 280 ff - Schadensersatz
Hat der Mieter eine Haftpflichtversicherung, wird diese den Boden ersetzen, allerdings nicht zum Neuwert. Die Differenz muss dann der Verursacher (Mieter) tragen.
Natürlich sollte man einen Schaden dem Vermieter melden!
Der Mieter muss keineswegs die Diffenrenz zum Neuwert erstatten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert. Genau deswegen zahlt eine Haftpflichtversicherung den Zeitwert.
Wenn das Dachfenster zu eurem Wohnraum gehört, dann ist dieser Fall meiner Meinung nach Eigenverschulden und ihr habt die Kosten selber zu tragen und ich glaube auch nicht, dass euer Versäumnis das Fenster zu SCHLIESSEN eine Haftpflichtversicherung reguliert!
Wenn aber der Wasserregeneinbruch nicht nur durch höhere Gewalt, sondern letztlich durch ein Fehlverhalten des Vermieters verursacht wurde, muss er zahlen.
Darum geht es doch garnicht in meiner Frage, die Sachen mit den Kosten ist eine andere Sache die wir bereit sind, selbst zu tragen. Es geht nur darum, ob wir den Vermieter darüber informieren müssen und ob wir das selbst reparieren dürfen.
@elenore, wenn Du Deinen Link weiterliest, wirst Du sehen, dass hier von Brand, Einbruch und Leitungswasserschaden die Rede ist.
Hier war aber die Ursache ein offen gelassenes Dachfenster und der Laminatboden gehört nicht dem Mieter sondern dem Vermieter. also keine Entschädigung von der Hausratsversicherung.
Wenn jemand für den Schaden aufkommt wäre dies nur die Priathaftpflichtversicherung.
Dummerweise hat es aber nicht gebrannt, sondern rein geregnet. Da nützt die Hausratversicherung nicht viel.
Die Hausratversicherung zahlt in diesem Fall sowieso nichts. Es handelt sich nicht um Hausrat und befindet sich nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers. MfG
Das wir das selbst zahlen müssen war oben in der Fragestellung schon geklärt. Es geht hierbei darum ob wir das selbst reparieren dürfen und ob man den Vermieter informieren muss, da er wie schon gesagt wahrscheinlich die teuerste alternative auswählen würde.
Sie müssen den Vermieter informieren über den Schaden.
Wenn Sie eine Haftpflicht haben, müssen Sie die schnell informieren.
Den Mangel einfach selber beheben ist gefährlich.das muss fachgerecht sein und der Vermieter könnte es beanstanden, wenn es nicht fachgerecht gemacht wurde!
Kann es sein dass er sich dann auf unsere Kosten eine extra teure Firma, bwz Laminat auswählt, dass wir dann zahlen müssen?
Erst mal wird er sich gefallen lassen müssen, dass er nicht den kompletten Betrag bekommt, da die Abnutzung auch eine Rolle spielt.
Zudem kann man mehrere Angebote von verschiedenen Firmen einholen.
Wichtig hat für den Vermieter nur zu sein, dass es fachgerecht gemacht wird und es sich um das gleiche Material handelt.
Habt ihr keine Haftpflichtversicherung?
Leider nicht. :/
Na ja, dann habt ihr wenigstens die 50 € Jahresprämie gespart.
Die Frage ist, übernimmt die Haftpflicht diesen Schaden? Das sollten Sie zuerst mit ihrer Versicherung abklären, wenn es denn eine gibt. Im Grunde ist nichts gegen die Selbstleistung einzuwenden, sofern diese der gleichen Qualität und Optik des vorher verlegten Laminats entspricht. Allerdings sind solche Schäden immer anzuzeigen. Es ist gut möglich, dass noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wurde, als nur augenscheinlich zu sehen ist. Ich denke ohne den Vermieter wird es nicht gehen. MfG
Nach einer Übernahme durch eine Versicherung wurde ja gar nicht gefragt. Das lässt darauf schließen, dass gar keine PH existiert.
Habt ihr wenigstens eine Hausratversicherung? Zerstört ein Wohnungsbrand den Hausrat, oder geht durch Unachtsamkeit der Weihnachtsbaum in Flammen auf, zahlt die private Hausratversicherung den Schaden. Doch nicht nur dafür geht der Versicherer in Leistung- auch darüber hinaus entstandene Schäden, die im Zusammenhang mit der Ursache stehen, werden ersetzt.....wenn ich das lese könnte ich nir vorstellen auch euer Fall könnte über eine Hausratversicherung reguliert werden.
Read more: http://www.finance-store.de/hausratversicherung/news_51/001183_hausratversicherung_zahlt_fur_mehr_schaden_als_man_denkt.html#ixzz1xHtjilFU