Laminat durch Regen hinüber

9 Antworten

Mietrecht BGB §§535 ff Hat der Mieter einen Schaden an der Mietsache verursacht, dann muss er auch die Kosten dafür tragen.

Hier greift für den Vermieter dann das BGB §§ 280 ff - Schadensersatz

Hat der Mieter eine Haftpflichtversicherung, wird diese den Boden ersetzen, allerdings nicht zum Neuwert. Die Differenz muss dann der Verursacher (Mieter) tragen.

Natürlich sollte man einen Schaden dem Vermieter melden!

DerHans  10.06.2012, 10:56

Der Mieter muss keineswegs die Diffenrenz zum Neuwert erstatten. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert. Genau deswegen zahlt eine Haftpflichtversicherung den Zeitwert.

Wenn das Dachfenster zu eurem Wohnraum gehört, dann ist dieser Fall meiner Meinung nach Eigenverschulden und ihr habt die Kosten selber zu tragen und ich glaube auch nicht, dass euer Versäumnis das Fenster zu SCHLIESSEN eine Haftpflichtversicherung reguliert!

Wenn aber der Wasserregeneinbruch nicht nur durch höhere Gewalt, sondern letztlich durch ein Fehlverhalten des Vermieters verursacht wurde, muss er zahlen.

elenore  09.06.2012, 11:44

Habt ihr wenigstens eine Hausratversicherung? Zerstört ein Wohnungsbrand den Hausrat, oder geht durch Unachtsamkeit der Weihnachtsbaum in Flammen auf, zahlt die private Hausratversicherung den Schaden. Doch nicht nur dafür geht der Versicherer in Leistung- auch darüber hinaus entstandene Schäden, die im Zusammenhang mit der Ursache stehen, werden ersetzt.....wenn ich das lese könnte ich nir vorstellen auch euer Fall könnte über eine Hausratversicherung reguliert werden.

Read more: http://www.finance-store.de/hausratversicherung/news_51/001183_hausratversicherung_zahlt_fur_mehr_schaden_als_man_denkt.html#ixzz1xHtjilFU

MiniMieze 
Beitragsersteller
 09.06.2012, 11:50
@elenore

Darum geht es doch garnicht in meiner Frage, die Sachen mit den Kosten ist eine andere Sache die wir bereit sind, selbst zu tragen. Es geht nur darum, ob wir den Vermieter darüber informieren müssen und ob wir das selbst reparieren dürfen.

Haesilein1951  09.06.2012, 19:57
@elenore

@elenore, wenn Du Deinen Link weiterliest, wirst Du sehen, dass hier von Brand, Einbruch und Leitungswasserschaden die Rede ist.

Hier war aber die Ursache ein offen gelassenes Dachfenster und der Laminatboden gehört nicht dem Mieter sondern dem Vermieter. also keine Entschädigung von der Hausratsversicherung.

Wenn jemand für den Schaden aufkommt wäre dies nur die Priathaftpflichtversicherung.

DerHans  10.06.2012, 11:03
@elenore

Dummerweise hat es aber nicht gebrannt, sondern rein geregnet. Da nützt die Hausratversicherung nicht viel.

heimwerker  10.06.2012, 16:32
@DerHans

Die Hausratversicherung zahlt in diesem Fall sowieso nichts. Es handelt sich nicht um Hausrat und befindet sich nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers. MfG

MiniMieze 
Beitragsersteller
 09.06.2012, 11:43

Das wir das selbst zahlen müssen war oben in der Fragestellung schon geklärt. Es geht hierbei darum ob wir das selbst reparieren dürfen und ob man den Vermieter informieren muss, da er wie schon gesagt wahrscheinlich die teuerste alternative auswählen würde.

  • Sie müssen den Vermieter informieren über den Schaden.

  • Wenn Sie eine Haftpflicht haben, müssen Sie die schnell informieren.

Den Mangel einfach selber beheben ist gefährlich.das muss fachgerecht sein und der Vermieter könnte es beanstanden, wenn es nicht fachgerecht gemacht wurde!

Kann es sein dass er sich dann auf unsere Kosten eine extra teure Firma, bwz Laminat auswählt, dass wir dann zahlen müssen?

Erst mal wird er sich gefallen lassen müssen, dass er nicht den kompletten Betrag bekommt, da die Abnutzung auch eine Rolle spielt.

Zudem kann man mehrere Angebote von verschiedenen Firmen einholen.

Wichtig hat für den Vermieter nur zu sein, dass es fachgerecht gemacht wird und es sich um das gleiche Material handelt.

Habt ihr keine Haftpflichtversicherung?

MiniMieze 
Beitragsersteller
 09.06.2012, 11:37

Leider nicht. :/

DerHans  10.06.2012, 11:04
@MiniMieze

Na ja, dann habt ihr wenigstens die 50 € Jahresprämie gespart.

Die Frage ist, übernimmt die Haftpflicht diesen Schaden? Das sollten Sie zuerst mit ihrer Versicherung abklären, wenn es denn eine gibt. Im Grunde ist nichts gegen die Selbstleistung einzuwenden, sofern diese der gleichen Qualität und Optik des vorher verlegten Laminats entspricht. Allerdings sind solche Schäden immer anzuzeigen. Es ist gut möglich, dass noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wurde, als nur augenscheinlich zu sehen ist. Ich denke ohne den Vermieter wird es nicht gehen. MfG

DerHans  10.06.2012, 10:43

Nach einer Übernahme durch eine Versicherung wurde ja gar nicht gefragt. Das lässt darauf schließen, dass gar keine PH existiert.