Lagerkosten bei nicht bestellter Ware?Und Aufwandsentschädigung?

3 Antworten

Einen Schaden kannst du nur geltend machen, wenn dieser dir auch wirklich entstanden ist. Dazu kannst dich mit dem VK einigen oder eben zivilgerichtlich mit einem Anwalt gegen ihn vorgehen.

Ob sich das für dich lohnt, das liegt am tatsächlichen Wert.
Du musst, besonders im Zivilrecht, damit rechnen auf einen Vergleich hinaus zu laufen und das heißt dann 50/50 für beide Seiten.
Willst also 100 Euro haben, dein Anwalt kostet dich vielleicht auch noch mal 200 Euro, das gericht will 200 Euro und am Ende wird das dann geteilt, dann hast einen Gewinn von 50 Euro erstritten, aber Ausgaben von 200 Euro.
Also ein Minusgeschäft.

Kunde ist König klingt immer ganz toll. Aber in der praxis doch eher selten zu finden.

Dazu muss man natürlich hinterfragen ob der Artikel durch den Versand beschädigt wurde oder einfach die Qualitätsprüfung beim VK oder Hersteller versagt hat...

Du kannst dem Verkäufer eine Rechnung schreiben.

Wenn er nicht zahlt, Mahnverfahren einleiten.


Wie hoch darf die rechnung sein?