Läuft Hartz IV während einer Untersuchungshaft weiter?
6 Antworten
Siehe § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II
Ausnahme nach Satz 3 ebenda greift nicht.
Leistungsausschluss gilt ab Haftantritt und bezieht sich sowohl auf Regelsatz, als auch die Kosten der Unterkunft.
Da du während einer Inhaftierung voll verpflegt wirst, hast du keinen Anspruch auf den Regelsatz.. Allerdings KÖNNEN die Kosten der Unterkunft bis zu 6 Monaten weiter gezahlt werden, wenn dazu rechtzeitig ein Antrag gestellt wird.
Da du während einer Inhaftierung voll verpflegt wirst, hast du keinen Anspruch auf den Regelsatz..
Falsche Argumentation. Im Mittelpunkt steht die Nicht-Verfügbarkeit und nicht die popelige Vollverpflegung ...
Allerdings KÖNNEN die Kosten der Unterkunft bis zu 6 Monaten weiter gezahlt werden, wenn dazu rechtzeitig ein Antrag gestellt wird.
Aber nicht vom Jobcenter.
Natürlich nicht,man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen beim Bezug von Hartz4,und das ist bei Untersuchungshaft logischerweise nicht gegeben!
Auf Grund der gewährten vollverpflegung , inkludiert auch die Unterkunft natürlich nicht.
Würde behaupten Nein! Das ziehen die Dir ab! Aber weiß es nicht 100%
Wenn Du im Krankenhaus liegst, und bekommst Harz4 ziehen die Dir auch was ab! Ist ja quasi fast das Gleiche wie bei Dir!
Wer im Krankenhaus liegt ist in der Regel krank geschrieben,und da läuft der Hartz4 Bezug weiter,und ein Krankenhausaufenthalt ist nicht mit Haft vergleichbar!
ich dachte, wenn du im krankenhaus liegst wird nix abgezogen? weil du ja zb mehr ausgaben hast für evtl. schlafanzüge usw.?