Lärmschutzgutachten bei Hausbau neben Tennisplatz
Guten Tag,
wir planen den Neubau eines Wohnhauses in einem allgemeinen Wohngebiet gegenüber einer Tennisanlage mit drei Tennisplätzen. Die Stadtverwaltung fordert uns nun auf, ein Lärmschutzgutachten erstellen zu lassen. Kann die Stadtverwaltung uns verpflichten, das Gutachten erstellen zu lassen? Der Tennisplatz bestand bereits als der Bebauungsplan erstellt wurde. Im Bebauungsplan ist keine Einschränkung bzgl. der Geräuchsbelästigung vermerkt. In der Satzung gibt es nur einen entsprechenden Hinweis, dass es deshalb als "allgemeines Wohngebiet" festgesetzt wurde. Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sind Sie damit umgegangen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
2 Antworten
Man kann die Stadtverw zu ihrer Entscheidung nur herzlich beglückwünschen, denn dort riecht man bereits frühzeitig den Braten:
Erst eine Wohnbebauung neben einer Sportanlage, dann Streit mit dem Tennisplatzbetreiber wg Lärmbelästigung etc. - das wollen die offensichtl nicht.
Ohne Gutachten wird es also keine Baugenehmigung geben. Mit einem Gutachten in dem erhöhte Lärmbelästigung festgestellt wird kann man vermutl Auflagen einbinden.
Nach der Rechtsprechung des BVerWG geht von einem Tennisplatz eine für ein Wohngebiet unzulässige Lärmbelastung aus. Es ist erstaunlich, dass der Bebauungsplan genehmigt wurde, obwohl der Tennisplatz bereits da war. Wahrscheinlich stehe in dem BPl aber noch zusätzliche direkte oder indirekte Festsetzungen zum Lärmschutz.
Jetzt versucht die Stadt, sich aus der Haftung zu ziehen. Sie wird euch die Auflage machen, Lärmschutzfenster etc. einzubauen.
Übrigens: solche Lärmgutachten sind sehr teuer, weshalb die Stadt es von Euch verlangt. Und in einigen Bundesländern wird der Lärmschutz von den Behörden nicht mehr geprüft, sondern von "Nachweisberechtigten für Schallschutz". Den müsst Ihr auch noch bezahlen!