Lärmbelästigung durch Landwirte
Hallo, gibt es nicht irgendwelche Gesetze die es den Landwirten verbietet nach 22:00 Uhr oder an einem Sonntag zu arbeiten??? Ich bin einfach nur genervt Sonntags Nacht und an anderen Nächte nicht schlafen zu können, weil die Landwirte die ganze Nacht Lärm machen. Die Polizei wollte mir weiß machen, die können tun und lassen was sie wollen, egal wie spät es ist.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte und am besten Paragraphen dazu schreiben würde.
15 Antworten
§ 325a ff.
StGb, tut mir leid.
Es ist nun mal so, wenn man irgendwo hinzieht und das ist aufs Land, dann weiss man, dass es dort noch Landwirte gibt, wenn man sich entsprechend umsieht. Und man weiss auch, dass Landwirte keine Wochenenden kennen und auch nicht um 5 Uhr ihren Kuli fallen lassen können. Bei denen endet der Tag, wenn die Arbeit erledigt ist. Und zur Erntezeit kann das schon mal etwas später werden, denn das Heu muss eingebracht werden, bevor das Wetter umschlägt, sonst entstehen ziemliche Verluste und die wirst Du nicht ersetzen wollen, oder?
Und wenn die Kühe nicht mehr gemolken werden können, weil die Maschine zu laut und es schon zu spät ist, dann wirst Du an den vor Schmerzen bruellenden Kühen auch keine grosse Freude haben.
So gibt es eben mal Sachen, wo die Ruhezeiten nicht gültig sind, das ist bei Babies so, denen man nicht vorschreiben kann, nur bis 22 Uhr zu schreien und Voegeln kann man auch nicht vorschreiben, erst nach 6 Uhr zu zwitschern. Wer seine Ruhe möchte, muss eben darauf achten, dass er Doppelglasfenster hat und weder kleine Kinder noch Landwirte in der Nähe wohnen und keine Hauptverkehrsstrassen, Diskotheken und Kneipen oder Industrieanlagen.
Chancen hat man höchstens, wenn beim Einzug etwas absolut nicht vorhersehbar war. Ist das vorher durch Besichtigung und logisches Denken erkennbar, dann sieht es schlecht aus. Man kann auch nicht verlangen, dass ein Kindergarten schliesst, weil einem der Lärm stört oder ein Freizeitpark in der Nähe ist.
Von daher würde ich mal sagen, wenn es Dich sehr stört beim Schlafen, dann musst Du halt Fenster und Läden geschlossen halten, dann kriegst Du davon nicht viel mit. Die Erntezeit wird ja auch wieder vorbei gehen und über Winter ist Ruhe. Ansonsten wirst Du Dich halt nach einer anderen Wohngegend umsehen müssen, den die Landwirte waren wohl schon eher dort und verhalten sich, wie es in der landwirtschaftichen Gegend halt nun mal üblich ist.
Landwirte haben leider keinen 8-Stunden-Tag....und speziell in der Erntezeit wird rund-um-die Uhr gearbeitet. -- Meine Empfehlung: Zieh um und such dir ein zuhause in einem reinen Wohngebiet....aber achte auf deine Nachbar (da gibt es viel, die auch nach 22 Uhr noch im Garten oder auf dem Balkon sind...)
Starte eine Unterschriftenaktion gegen den Lärm der Landwirte.
Wundere Dich aber bei Erfolg nicht darüber, daß die Preise für Nahrungsmittel danach steigen werden, weil die Landwirte ihr Getreide nicht trocken nach Hause gebracht haben. Und über steigende Sozialabgaben brauchst Du Dich dann auch nicht beschweren. Die Landwirte, die durch ein Verbot, bis in die Nacht zu arbeiten, Insolvenz anmelden müssen, müssen von uns Steuerzahlern unterhalten werden.
Denke nochmal über Deine Einstellung nach und freu Dich, daß Du schon Feierabend hast, während andere noch körperlich arbeiten müssen, die morgens vor Dir mit der Arbeit begonnen haben.
gratuliere ein Smielie meinerseits ist dir gewiss! Du ziehst in ländliche Gegend mit einigen Bauern und erwartest von denen dass sie sich nach dir richten! Die waren schon vor dir da! Bauern richten sich nach dem Wetter und nutzen die Zeit ausführlich!
eventuell stört dich auch das Glockenläuten zu so später Stunde! Ziehe lieber in eine Großstadt mit Diskolärm, Autolärm und Mief und lauten Nachbarn und geniesse da die nächsten Jahre!
Selten so einen Schwachsinn gelesen. Wenn sich ein landwirtschaftlicher Betrieb innerhalb oder neben einem Wohngebiet befindet, hätten die Baugenehmigungsbehörden ihre Arbeit tun müssen. Ich spreche da aus Erfahrung; habe vor 20 Jahren neben einem Bauernhof mit dazwischen liegender Straße gebaut. Der Bauer musste damals eine Grundstücksgrenze bepflanzen und einen Trampelpfad für die Kühe errichten. Da war aber alles ok. Mittlerweile ist die Bepflanzung von 2 Ausfahrten unterbrochen; es wurden wohl 2 Silos und was noch alles errichtet, und man wird nun übers Jahr den ganzen Tag mit Traktorfahrten zugedröhnt; die großen Landmaschinen kommen kaum um die Kurve und beschädigen ständig unsere Bepflanzungen an der Straßenböschung. Die Ernetearbeiten nachts um 2.00 Uhr sind ihm allerdings polizeilich untersagt worden.
Welches Gesetz?