länger in der Wohnung bleiben bei eigener Kündigung?
ich werde umziehen, weil ich wieder etwas näher am Heimatort leben will und weil meine Firma dort eine neue Filiale eröffnen wird und ich diese leiten werde. (Firma übernimmt keine Umzugskosten etc. weil ich auf eigenen Wunsch umziehe, ich könnte ja auch in meiner jetzigen Filiale bleiben) Nun ist das aber ein Neubau dessen Eröffnung sich unter Umständen noch mal verschieben könnte und dementsprechend auch mein Auszug aus meiner jetzigen Wohnung, ich will aber vermeiden doppelt Miete zu zahlen und werde kündigen. Was kann mir passieren, wenn ich länger in der Wohnung bleibe, ich werde selbstverständlich weiterhin Miete zahlen, solange ich hier wohne. Kann man mich Schadenersatzpflichtig machen, wenn z.b. Handwerkertermine gemacht werden und diese müßen dann wieder abgesagt werden, weil ich ja noch in der Wohnung bin? Die Wohnung wird umgebaut nach meinen Auszug nicht sofort weiter vermietet, dies zur Info. Und beginnt dann wieder mein Mietvertrag von vorn mit erneuten drei Monaten Kündigungsfrist ? Ich werde Ende September zum 31.Dezember 2012 kündigen und soll ich das in die Kündigung schreiben, das sich mein Umzug eventuell noch mal verschieben könnte? Über Antworten würde ich mich sehr freuen, sind ja einige Fragen:)
4 Antworten
ich würd dies an deiner Stelle mit dem jetzigen Vermieter abklären, ob du quasi noch n paar Wochen bei Bedarf verlängern kannst bzw für wie lange der Vermieter dir das zugesteht.
Kommt immer auf den Vermieter an, ob der schon Handwerker organisiert hat bzw wie euer Verhältnis ist/ war. Wenn es problemlos war, kann es durchaus sein, dass er deinem Wunsch entgegen kommt.
Dann kannst das in der Kündigung schriftlich festhalten, und lass dir die vom Vermieter gegenzeichnen.
Einfach so auf eigene Faust in der Wohnung bleiben würd ich dir nicht raten, denn dann kanns problematisch werden und mit "nur eben n Monat mehr Miete zahlen" ists nicht abgetan. Denn wenn du dann daran Schuld bist, dass die diversen vereinbarten Termine nicht eingehalten werden können, kann es sein dass man dich deshalb zur Kasse bittet - und das vermutlich nicht zu wenig.
Du solltest das mal mit Deinem Vermieter besprechen. Falls es ein privater Vermieter ist, stehen die Chancen ganz gut, eine spezielle Einigung über das Mietverhältnis zu erzielen. Bei Hausverwaltungen u. Genossenschaften sieht es da eher schlechter aus. Aber Versuch macht kluch! (Äh, klug latürnich!)
Nun ja! Die tun sich ja meistens etwas schwer mit solchen "Ausnahmeregelungen". Trotzdem mal die Situation schildern und hoffen, dass sie irgendwie mitspielen. Viel Glück!
Mit Kündigung schuldest du fristgerechte Übergabe.
Setzt der VM das Mietverhältnis nicht einvernehmlich fort, kann er Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB in Höhe der Miete verlangen und sogar kostenpflichtige Räumung erwirken.
Ferner Schadensesatz aus nicht fristgerechter Übergabe an seinen Nachmieter geltend machen. Und das geht richtig ins Geld: Einlagerungskosten, Hotelkosten mit VP,...
Da würde ich mich doch besser auf einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zum Wunschtermin verständigen oder meinen Umzug besser planen.
G imager761
das ist dann alles eine kulanz deines vermieters. manche haben damit kein problem, manche stellen sich quer :-)
ist eine Genossenschaftswohnung...