Ladendiebstahl, Sachen aber vor Verlassen des Marktes wieder hingelegt, trotzdem vollendeter Diebstahl?
Hallo, habe im Supermarkt die Zeitung gelesen und dann die Fernsehbeilage eingesteckt, aber dann beim Zurücklegen der Zeitung wieder hingelegt. Der Hausdetektiv, der meine Personalien aufgenommen, hat gemeint, das wäre vollendeter Diebstahl, und er verzichtet auf eine Anzeige. Meine Frage wäre, ob das wirklich vollendeter Diebstahl ist, was ich mir nicht vorstellen kann. mfg
9 Antworten
https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
Auch der Versuch ist strafbar !
Und auch das wäre verboten gewesen...
Wenn das so wäre, dann könnten Ladendetektive ja sofort zugreifen, und nicht erst dann, wenn der Täter an der Kasse vorbei ist. Er hat mich ja gesehen. Warum hat er mich dann nicht gleich angesprochen, sondern gewartet, bis ich an der Kasse vorbei war?
Er hat dann gemeint, ich sollte die Tasche aufmachen mit dem, was ich da mitgenommen habe. Ich hab dann gemeint, dass ich es wieder zurückgelegt hab. Und er dann, ja, das hab ich gesehen, dass Sie das wieder zurückgelegt haben. Aber ich glaube eher, er hat es doch nicht gesehen.
Ich glaube auch das er es nicht gesehen hat, aber das Spiel theoretisch auch keine Rolle.
Du darfst nichts so einstecken das man denken könnte du willst es klauen! Das wûrde als versuch gelten.
Hm, könnte der dann nicht immer noch eine Anzeige machen. Die Angabe meiner Personalien ist ja wie ein Eingeständnis.
Wird er nicht! Da lohnt der Aufwand nicht!
Aber du solltest in Zukunft halt vorsichtig sein, nicht das sich mal einer die Mühe macht
Das ist kein Diebstahl
Sobald du an der Kasse vorbei bist, ohne die Ware zu zahlen, wird das als Ladendiebstahl gewertet.
Abschliießende Info von mir
Der Detektiv hat eben doch Anzeige erstattet. Hat wohl eine dicke Prämie bekommen. Ich wurde zu hundert Euro Geldstrafe verurteilt.
Der Hammer war, er hat in der Anzeige behauptet, ich hätte nicht die Beilage geklaut, sondern eine Fernsehzeitung und ein Buch für zusammen sieben Euro!!
Ich habe dann Anzeige wegen Falschbeschuldigung erstattet, aber von der Sta wurde noch nicht mal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es hieß, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, müsste ich ja unschuldig sein, also gar nichts geklaut haben, wenn ich das richtig verstanden habe.
Keine Ahnung wie da die Rechtslage ist. Aber ich denke Diebstahl ist es erst wenn du damit den Laden verlassen hättest bzw an den Kassen vorbei marschiert wärst.
Das geht aber hieraus nicht hervor, dass es ein Versuch war. Ich hab auch schon Kleinigkeiten in der Tasche vom Wintermantel verstaut und sie dann an der Kasse wieder rausgeholt.