Ladendiebstahl unschuldig?

11 Antworten

Die Detektivin sagte, sie hat beobachtet, wie das Pflaster heraus fiel.

Hast du eine Kopie vom Protokoll und steht dass da so drin? Dann hast du doch imho den besten Beweis, dass du unschuldig bist.

Weiterhin solltest du doch dort gut bekannt sein und wenn da noch nie was vorgefallen ist ...

Ausserdem, warum solltest du für 2,25 € was klauen bei einem Gesamtwert von 60€ ...

Ich würde ein Gespräch mit dem Filialleiter suchen, notfalls einen Anwalt einschalten, wenn es denn wirklich so wahr (was ich dir auch glaube).

marahe 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 00:46

Ja ich bin sehr bekannt im diesem Markt. Die Abteilungsleiterin hat mir aber vorgehalten, dass gerade die langjährigsten Kunden am meisten klauen.

Topses  08.09.2018, 05:38
@marahe

Ich würde die Deketivin mal fragen, oder besser vorwerfen, warum sie dich nicht aufmerksam gemacht hat, als sie gesehen hat, dass das Pflaster rausgefallen ist. Es muss ihr doch klar gewesen sein, dass das keine Absicht war. Vermute sie wollte sich auf deine Kosten ihre Erfolgsquote steigern.

Absolute Frechheit was sich der Supermarkt erlaubt und wenn es möglich für dich ist, würde ich da nie mehr einkaufen und denen das auch sagen und die Sache publik machen. Ich würde auch einen Anwalt mit einbeziehen.

marahe 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 16:22
@Topses

Ich habe den Geschäftsführer schriftlich gefragt, warum mich die Detektivin nicht aufmerksam gemacht hat, (ehrlichkeitshalber) so habe ich mich ausgedrückt, dass mir ein Teil aus meinem Einkaufskarton fiel, wenn sie es gesehen hat. Keine Reaktion. An die Detektivin komme ich nicht ran, bis jetzt. Aber das will angeblich der Geschäftsleiter ma chen. Er behauptet, die rührt sich nicht. 😒

Topses  08.09.2018, 16:31
@marahe

Warte ab, ob da noch was kommt.

So langsam wirds echt ne Story für die Bild. Gibt's da nicht so was, wie "Bild hilft"? Würde mich echt interessieren, wie der Laden reagiert, wenn Bild anruft und vermitteln/schlichten will (und natürlich nebenbei ne fette Story schreiben) 😁.

marahe 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 17:12
@Topses

Wenn ich wüsste wie man das mit der Bild überzeugend macht. Denn ich meine, dass die auch nicht alles annehmen. Ich möchte mich halt nicht auch noch lächerlich machen in der Öffentlichkeit. Die drehen so ein Blatt auch schnell um. Aber Danke für deine Aufmerksamkeit. Es hilft mir, menschlich gesehen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Das im Umgang mit den Kunden im Supermarkt scheinbar Keine Rolle spielt. Na ja, es kratzt schon an meinem Selbstbildnis.

marahe 
Beitragsersteller
 15.09.2018, 16:41
@marahe

Jetzt muss ich nochmal antworten. Habe nun doch die Bild verständigt. Es lässt mir keine Ruhe. Bild hat mir auch schon geantwortet. "So schnell". Ich bin erstaunt. Sie wollen nun Bilder von mir und dem E-Rollstuhl mit Karton. Außerdem einige Unterschriften von mir und Nachweis von meinem Einkommen. Dann wollen sie versuchen, mir zu helfen. Ich hoffe, es klappt alles. Viele liebe Grüße.

marahe 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 18:58

Das Gespräch hatte ich bereits. Er glaubt mir anscheinend nicht, Denn es kommt keine Reaktion mehr.

Golfgottheit  07.09.2018, 08:02
warum solltest du für 2,25 € was klauen bei einem Gesamtwert von 60€ 

Das 'Warum sollte?" interessiert aber nicht.
Warum sollte denn jemand mit einer steuerlichen Last in Höhe von € 60000 probieren, monatlich € 2250 am Finanzamt vorbei zu schleusen? Genau - man tut es einfach.

Angel1112  07.09.2018, 07:04

Tolle und hilfreiche Antwort

marahe 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 06:40

Hallo, ja das hat die Detektivin ins Protokoll geschrieben. Sie hat geschrieben, das das Päckchen heraus gefallen ist. An der Kasse hätte ich es dann nicht heraufgeholt und nicht bezahlt. Das konnte ich ja nicht, weil ich nicht wusste und nicht gemerkt habe, dass das Teil heraus fiel.

Topses  07.09.2018, 07:37
@marahe

Na, dann hast du denke ich allerbeste Chancen, dass alles fallengelassen wird. Wenn es so im Protokoll steht, dann müssen die beweisen, dass du es bemerkt hast. Ich weiß nicht, wie sie das machen möchten.

Ich würde denen schreiben, dass es keine Absicht war, dass sie beweisen müssen, dass ich es nicht bemerkt habe, dass ich seit 40 Jahren Stammkunde bin usw. usf. und wenn sie die Anzeige und das Hausverbot nicht aufheben, alles an meinen Anwalt geht.

Viel Erfolg :-)

marahe 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 18:55
@Topses

Das habe ich alles längst geschrieben. Keine Reaktion

Hallöchen

Ein ganz krasser Fall.....und sehr sehr unmenschlich

Ich hab lange Jahre in einer Drogerie gearbeitet

Und einiges könnte ich aus dem Nähkästchen plaudern....aber das würde hier alles sprengen....

Also ich hab noch nie gehört,das man 100 Euro einfordern kann

Das ist ja schon absurd....

Kann man sich nicht an die Geschäftsleitung wenden,denn das ist ja in Deinem Fall wirklich sehr hart,wie man da einfach urteilt

Du bist ja schon eingeschränkt,-und sicherlich kennen die Angestellten Dich ja,wenn Du Stammkunde bist.....da sollte man einfach menschlicher reagieren,und Dir Glauben schenken....

Die Antwort von Topses ist sehr gut,-lass Dir das nicht gefallen

Ich würde diesen Laden in Zukunft meiden, und wünsche dir,das es sich alles regelt,-zu Deinen Gunsten

Nun ja, einen „fahrlässigen“ Diebstahl gibt es nicht.

Nach Deiner Schilderung hast Du ja das Pflaster nicht absichtlich nicht bezahlt Damit ist offenbar der Tatbestand des Diebstahls nicht erfüllt, weil Vorsatz setzt Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung voraus. Der Laden muß Dir also nachweisen können, daß Du dieses Pflaster nicht bezahlen wolltest. Das Protokoll ist da doch vermutlich eindeutig.

Sollte der Laden Anzeige erstatten, wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt.

Das ist das Eine. Das Hausverbot ist das andere. Da solltest Du Dich mit einer konkreten Sachverhaltsschilderung an die Geschäftsführung wenden mit dem Ziel dass das Hausverbot wieder aufgehoben wird.

Wenn diese Leute so dumm und so unmenschlich sind, dann drehe den Spieß doch um:

Verklage den Laden wegen übler Nachrede, denn schließlich hat man Dich ja vor der ganzen Kundschaft als Dieb bezichtigt.

Gegen das Hausverbot kannst Du nichts machen. Jeder Laden darf selber bestimmen, wer hinein darf und wem was abverkauft wird.

Es steht Aussage gegen Aussage und wegen dieser Lappalie ist die Strafe viel zu hoch, du wirst aber wenig Chancen haben deine Unschuld zu beweisen. Warte ab wie es weiter geht und such dir vorsichtshalber ein Rechtsbeistand. Ich denke aber da wird nicht mehr viel kommen wegen dieser Anzeige.