Ladendiebstahl - Konsequenzen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Sie ist Ersttäterin, hat noch nie sowas gemacht 

Naja .... Sie wurde das 1. Mal erwischt! Aber sei's drum.

Es wird auf jeden Fall einen Eintrag im polizeilichen Verfahrensregister geben. Das sieht man aber in den üblichen Führungszeugnissen nicht.

Sollte sie Sozialstunden kriegen, klingt das zwar harmlos, ist aber nunmal die erste Stufe der möglichen 3 Rechtsmittel im Jugendstrafrecht. Das steht im Erziehungsregister.

Auch ein eingestelltes Verfahren wird dort registriert. Eine Einstellung erfolgt aus bestimmten Gründen und in den seltensten Fällen ist das die "erwiesene Unschuld". Die Geringfügigkeit sagt ja nur, dass sich der ganze Justizapparat trotz erwiesener Schuld nicht lohnt.

Die kriminelle Energie ist bei diesen pubertären Klaufingern ziemlich gering. Das weiß man. Aber dennoch wird es - unabhängig vom Urteil - eine Weile gespeichert und das ist auch gut so.

Beruflich kann es aber lediglich für eine Bewerbung bei der Polizei, Justiz oder beim Zoll relevant sein. Da muss man sowas angeben und manchmal wird daraufhin die charakterliche Eignung angezweifelt.

Gruß S.

aurifauri 
Beitragsersteller
 07.10.2020, 09:27

Wow, vielen Dank für diese ausführliche Antwort! :)

Schön geschrieben und verständlich.

Weiß leider auch nicht warum sie das getan hat.. Hat sie absolut nicht nötig. Sie meinte sie wollte es mal ausprobieren. So etwas dummes habe ich noch nie gehört. Naja gut, wie dem auch sei..Vielen Dank für die Antwort :D

Bleib in erster Linie ruhig. Sie wird es wohl gelernt haben. Nächstes Jahr wird es absolut irrelevant für euer Zusammenleben.

Liebe Grüße und Alles Gute

Aurijung1012  07.10.2020, 07:36

Vielen Dank für deine Worte :)

24louist  08.10.2020, 00:46
@Aurijung1012

Sehr gerne.

Allgemeine Weisheit fürs Leben: Egal welche Krise gerade ansteht, bewerte diese Krise von 1 bis 10. 10 ist natürlich ganz beschissen.

Wenn du das gemacht hast überlege ob überhaupt jemand Schaden nimmt oder ob sich jemand, abgesehen von dir, sich in ein paar Monaten noch daran erinnern wird. Wenn du beides verneinen kannst, ist das Problem plötzlich ganz klein und man ist direkt entspannter.

Sorry ich teile das einfach gerne xD

LG

Also ins Gefängnis wird sie sicher nicht müssen, da sie eine Ersttäterin ist. Was ich mir gut vorstellen könnte ist, dass sie eine Busse zahlen muss und für eine gewisse Zeit Hausverbot bekommt. Mehr werden sie ihr sicher nicht tun.

Ich wünsche euch beiden alles Gute und viel Kraft.

Aurijung1012  07.10.2020, 07:35

Vielen Dank für deine liebe und hilfreiche Antwort. :) das Hausverbot hat sie direkt bekomme nachdem sie erwischt wurde. Und es hieß dass der Laden strafanzeige stellen wird. Machen die wohl immer so. Nun ja, hoffe nur sie muss nicht vors Gericht. Aber das sollte ihr jetzt echt eine Lehre gewesen sein.. Bin stink sauer.

2001Jasmin  07.10.2020, 10:45
@Aurijung1012

Das hoffe ich auch. Ich kann dich wirklich beruhigen: sie wird sicher nicht ins Gefängnis müssen, da es ihr erstes Vergehen ist. Der Richter wird hier höchstwahrscheinlich eine Massnahme (eine Busse) anordnen.

Sirius66  07.10.2020, 17:19
@2001Jasmin

Die "Buße" können nur Sozialstunden sein. Geldbußen/-strafen sind im Jugendstrafrecht nicht vorgesehen. Haft bzw. Arrest schon, aber erst, wenn Erziehungs- und Zuchtmittel (so heißt das leider) nicht fruchten.

Da wird zu 95% fallen gelassen wegen Geringfügigkeit.

Aurijung1012  07.10.2020, 07:38

Vielen Dank :)

Snaps94  06.10.2020, 23:06

Wie oben schon erwähnt , wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit, wegen Geringfügigkeit, eingestellt.
Im schlimmsten Fall gibt es ein paar Sozialstunden, aber vor Gericht oder ins Gefängnis muss sie nicht 😅

Aurijung1012  07.10.2020, 07:37
@Snaps94

Vielen Dank, das hat mir weitergeholfen. Finde ich es nur doof dass man das dann sicherlich nicht im polizeilichen Führungszeugnis sehen wird.. Macht sich nicht gut für die Berufswahl aber da ist sie selbst schuld