Kur der Kollegin ist vorrangig vor Ferienurlaub der alleinerziehenden Mutter?
Meine Kollegin hat Kur beantragt. Diese wurde genehmigt. Nun fällt der Zeitraum über die Herbstferien. Da wir nur zu zweit sind, soll ich nun meinen Urlaub streichen. Ist dies korrekt oder muss ihr auch nahegelegt werden die Kur evtl. zu verschieben, da sie schließlich schon seit Anfang Januar diesen Jahres weiß(hier müssen wir immer die Urlaubsplanung für das ganze Jahr abgeben) dass ich für die Herbstferien Urlaub eingetragen habe.
3 Antworten
die kur der kollegin hat vorrang vor deiner ferienplanung.
wenn deiner kollegin eine kur bewilligt wurde, wird die krankenkasse genau geprüft haben, ob deine kollegin kurbedürftig ist.
offenbar ist die kasse zu dem schluss gekommen, dass deine kollegin für ihre gesundheit diese kur braucht.
die kur dient auch der erhaltung der arbeitskraft für das unternehmen und ist somit vorranging vor deiner ferienplanung.
was den zeitpunkt betrifft, kann man sich bei einer kurgewährung den termin nicht unbedingt wünschen, sondern der wird von der karankenkasse festgelegt.
was auch davon abhängig ist, wie die einzelnen kurheimen zu welcher zeit ausgelastet sind.
da ihr nur zu zweit in der arbeit seid, nehme ich mal an, dass deine kollegin ansonsten immer auf deine urlaubsplanung in den schulferienzeiten rücksicht nimmt.
da solltest du jetzt der kollegin auch mal entgegen kommen und ihr die kurzeit gönnen.
Der Zeitraum für die Kur wird vom jeweiligen Träger vorgegeben. Sicher kann deine Kollegin mit dem Träger sprechen, aber viel Hoffnung würde ich mir nicht machen, weil die Planung für die Belegung ja auch immer relativ kurz vorher feststeht. Das ist nicht erfreulich für dich, aber wie wäre es eigentlich, wenn deine Kollegin einen Tag vor deinem Urlaub krank wird? Gibt es da eine Regelung, an der man sich orientieren kann?
Ist Dein Kind Schulpflichtig? Dann hast Du ein Anrecht auf Urlaub in den Ferien, allerdings wäre ich, bei der heutigen Arbeitslage, vorsichtig das durchsetzen zu wollen. Dein Chef müßte eine Vertretung für Euch beide einstellen. Deine Kollegin hat keine Schuld, sie kann ihre Kurzeit nicht bestimmen und Krankheit geht vor. Ist schon eine verzwickte Lage :-(
Da wär ich - auch wenn es Dir schwerfällt - tolerant und würde meinen Urlaub streichen. Kann sein, dass Du irgendwann einmal auf die Toleranz Deiner Kollegin angewiesen bist.