Kupfer verkaufen privat steuer?

5 Antworten

Entweder im Rahmen eines Gewerbebetriebs (§ 15 EStG) oder im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 (1) Nr. 2 EStG. Sollte es sich also nicht um einen gewerblichen Verkauf handeln und die Frist des privaten Veräußerungsgeschäfts (1 Jahr nach Anschaffung) bereits verstrichen sein, ist der Verkauf nicht steuerbar.

es wurde massiv Kupfer gestohlen, sogar von der DB - und die Hochspannung wurde unter Last durchgeschnitten. Das ist lebensgefährlich

Hoffentlich stammt das Kupfer aus legalen Quellen :)

Johnny16l04 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 16:07

Wenn ich ein Kupferdieb wäre wüsste ich wahrscheinlich auch vorher, wie ich es los werde. Außerdem ist solches Kupfer meines Wissens nach markiert und kann jederzeit identifiziert werden. Des Weiteren muss man beim Schrotthändler den Ausweis vorzeigen und die Personalien werden notiert.

Anscheinend verbinden viele Altmetallhandel oft mit Zwielicht.

Mein Kollege hatte mich nur auf den Steueraspekt hingewiesen und ich war mir unsicher.

Wenn du das gekauft hast um es zu verkaufen ist das gewerblich und steuerpflichtig. Wenn du nur die Sachen verkaufst, die du "so" hast, ist das privat.

Johnny16l04 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 13:01

Privat heißt steuerfrei ? Habe das kupfer auf der arbeit gesammelt, aber darf es privat abgeben

lesterb42  17.12.2021, 13:02
@Johnny16l04
Habe das kupfer auf der arbeit gesammelt,

Und warum ist das nun deins und nicht das des Arbeitgebers? Diebstahl?

Johnny16l04 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 13:03
@lesterb42

Ich habe es mit dem chef abgesprochen.

DerHans  17.12.2021, 13:04
@lesterb42

War auch mein erster Gedanke

lesterb42  17.12.2021, 13:06
@Johnny16l04

Halte ich für gewerblich und steuerpflichtig. Besondere Freibeträge gibt es keine.

FordPrefect  17.12.2021, 13:13
@Johnny16l04
Habe das kupfer auf der arbeit gesammelt, aber darf es privat abgeben

Das ist nicht nur gewerbliches Handeln, es drängt sich zudem auch die Frage auf, ob sich hier der AG nicht mindestens der Steuervermeidung schuldig macht. Denn wenn es dabei nicht nur um geringfügige Mengen geht, liegt eigentlich eine Art Sonderprämie bzw. Vergütung vor, die lohnsteuerlich zu erfassen wäre - zumindest dann, wenn das regelmäßig resp. fortlaufend erfolgt.

Johnny16l04 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 13:15
@FordPrefect

Was wäre denn geringfügig ? Weil es ist nicht besonders viel nur ein paar reste einer baustelle

FordPrefect  17.12.2021, 13:19
@Johnny16l04

Dies einzuschätzen obliegt Vertretern der steuerberatenden Berufe.

Johnny16l04 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 13:22
@FordPrefect

Alles klar. Ist ja alles nicht so leicht. Ich werde lieber mal einen Steuerberater fragen bevor es Probleme gibt. Wir sammeln sonst immer in der Firma und geben es offiziell ab, aber diesmal als einmalige Sache als kleinen Weihnachtsbonus haben wir es so gemacht.

Wenn du privat etwas verkaufst (egal was) kannst du darauf keine Steuer aufschlagen. Wenn doch, müsstest du diese ja auch irgendwie abführen.

An wen willst du denn privat Kupfer verkaufen?

Johnny16l04 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 13:02

An den schrotthändler, aber ich besitze das kupfer ja privat nicht als gewerblicher Betrieb.

DerHans  17.12.2021, 13:03
@Johnny16l04

Da bekommst du den ausgewiesenen kg-Preis und damit ist die Sache erledigt.

Hallo Johnny,

wenn du Kupfer verkaufst, dann ist das ein Privatverkauf und nicht steuerpflichtig.

Anders sieht es aus, wenn du Kupfer aufkaufst und weiter verkaufst, also damit handelst. Dann wäre das gewerblich.

Viel Erfolg!

Karliemeinname