Kunde will mich verklagen

16 Antworten

Du durftest ihn zwar rausschmeißen und Klage einreichen kann jeder aus was für Gründen auch immer. Ob er damit Erfolg hat steht auf einem anderen Blatt.

Aber Kunden rausschmeißen bloß weil die streng riechen, wer Selbstständig ist wird das nicht tun, das ist kein Geschäftsgebaren (egal was du oder andere von dem Kunden denken mögen). So etwas spricht sich rum und ist sehr sehr Geschäftsschädigend.

ToflixGamer  23.11.2014, 01:02

Ich lass mir von irgendeinem Fremden den Mund nicht verbieten, vorallem nicht von dir!

ToflixGamer  23.11.2014, 00:51

Wie hast du das ganze denn eigentlich formuliert?

MEIngenieur  23.11.2014, 00:53
@ToflixGamer

Toflix jetzt sei doch endlich mal still. Das ist doch abartig wenn jemand dermaßen stinkt, dass schon andere Kunden komisch gucken.

mingchinese 
Beitragsersteller
 23.11.2014, 00:49

Er hat aber auch andere Kunden gestört, dass hat man deutlich gesehen, das war ja eigentlich auch der Hauptgrund warum ich wollte das er geht.

bcords  23.11.2014, 00:51
@mingchinese

Dann fertigt man solche Kunden möglichst schnell und unauffällig ab.

MEIngenieur  23.11.2014, 00:52
@mingchinese

Natürlich kann er ihn rauswerfen! Hätte ich auch getan!

@ mingchinese

Der Kunde sollte König sein und so sollte er auch bedient werden. Schliesslich kauft er eure Ware.

Wenn du zuviel Parfüm auflegst, dass dir dein Duft schon Kilometer weit vorauseilt und du wirst rausgeschmissen aus einem Laden wo du dein Geld lässt, gefällt dir das?

Einen Gefallen hast du eurem Laden nicht getan. Das ist echt ein No Go.

Das wäre etwas anders, wenn ein Kunde randaliert oder eure anderen Kunden belästigt.

Antitroll1234  23.11.2014, 00:53

oder eure anderen Kunden belästigt...

...andere Kunden werden durch den Geruch bestimmt auch belästigt.
Wenn ich als potenzieller Käufer in einem Geschäft bin und ein anderer Kunde in meiner Nähe ist der penetrant nach Schweiß stinkt, gehe ich.

Wenn nun 10 Kunden wegen dem einen der stinkt geht, ist dem Geschäft ein Schaden entstanden, von dem Geruch der noch vorhanden ist wenn derjenige gegangen ist noch nicht gesprochen.

Eichbaum1963  23.11.2014, 00:57
@Antitroll1234
Wenn ich als potenzieller Käufer in einem Geschäft bin und ein anderer Kunde in meiner Nähe ist der stinkt, gehe ich.

Nicht nur du.^^

mingchinese 
Beitragsersteller
 23.11.2014, 00:54

Naja sein Schweißgeruch war einfach nicht mehr zu ignorieren und hat ganz offensichtlich andere Kunden gestört, deshalb habe ich ihn ja gebeten zu gehen.

Turbomann  23.11.2014, 03:38
@mingchinese

@ mingchinese

Naja sein Schweißgeruch war einfach nicht mehr zu ignorieren und hat ganz offensichtlich andere Kunden gestört, deshalb habe ich ihn ja gebeten zu gehen.

Du hättest das auch diplomatisch händeln können. Indem du deine anderen Kunden leise gefragt hättest, ob es ihnen etwas ausmacht, wenn du erst diesen Kunden abfertigst. Die hätten sicher verstanden warum.

Ich habe auf jeden Fall noch nie erlebt, dass ein Geschäftsinhaber einem Kunden ins Gesicht gesagt hat, dass er stark riecht oder nach Schweiss stinkt.

Als Geschäftsinhaber muss man in der Lage sein, solche Ausnahmefälle mit Fingerspitzengefühl händeln können.

Wenn eine Kundin bei euch reinschaut, die penetrant nach Parfüm riecht, wird es der auch ins Gesicht gesagt, dass dir der Atem wegbleibt und andere Kunden stören sich daran?

ToflixGamer  23.11.2014, 01:17

Na dann... auf die Frage bezogen gibt's für dich keine Probleme.

ilikeittoride  23.11.2014, 01:07

Vergiss es der Kunde ist kein König er ist und bleibt Kunde.

ToflixGamer  23.11.2014, 01:03

Gebeten? Wie hast du ihn denn gebeten? Freundlich? Dann kann er natürlich nichts machen.

Je nachdem, welche Wörter du benutzt hast, könnte sich die Situation eventuell ändern.

mingchinese 
Beitragsersteller
 23.11.2014, 01:08
@ToflixGamer

Ich habe ihn freundlich und sachlich gebeten den Laden zu verlassen. Es sind von meiner Seite aus keine Schimpfwörter gefallen.

Durfte ich ihn rausschmeißen und vor allem kann er uns wirklich verklagen ?

Du bzw. dein Vater hat wie jeder Laden oder Lokalbesitzer Hausrecht. De facto kannst du diesen des Ladens verweisen. Unter anderem weil sich andere Gäste bzw. Kunden durch den unangenehmen Schweißgeruch belästigt fühlen.

Du übst als Verkäufer im Laden deines Vaters das Hausrecht aus. Du kannst jeden des Ladens verweisen und brauchst dafür noch nicht einmal einen Grund anzugeben.

Was du nicht darfst, ist jemanden beleidigen. Die Feststellung, dass er "etwas streng" riecht, ist keine Beleidigung sondern eine Feststellung. Würdest du ihn als ungewaschenes Schw..n betiteln, wäre das eine Beleidigung. Schwierig wird es natürlich, wenn du einen dunkelhäutigen Afrikaner oder einen Araber rauswirfst. Hier steht natürlich immer die Diskriminierung im Raum. Generell musst du jedoch, wie ich oben schon erwähnte, keinen Grund angeben.

Ob es nun klug ist, Kunden rauszuschmeissen, die du "nicht riechen" kannst bzw. eigentlich genau das Gegenteil davon, darüber kann man geteilter Meinung sein. Das müssen dein Vater und Du miteinander ausmachen. Andere geht das nichts an.

Glaub schon, das das als Diskriminierung zählt, was ist bspw. mit Obdachlosen die nicht so oft die möglichkeit haben?