Kann ich einen Mann verklagen, wenn er mit meiner Frau schläft?
oder wenn ich ihn dafür verprügele, kann er mich dafür verklagen?
15 Antworten
Der BGH hat der Ehefrau einen BESEITIGUNGS- und UNTERLASSUNGSANSPRUCH gegen den untreuen Ehemann und seine in die gemeinsame Wohnung aufgenommene Geliebte gegeben. (BGHZ 6, 360 ff) Geschützt wird also der räumlich gegenständliche Bereich der Ehe.
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Liebhaber sind problematisch. Die Pflicht zur ehelichen Treue bindet nur die Ehegatten und kann vom Liebhaber nicht verletzt werden. Die Treue als innerehelicher Vorgang wird außerdem vom Deliktsrecht nicht geaschützt. Nach anderer Ansicht haftet der Dritte für z.B. wegen Ehebruchs entstandene Scheidungskosten. Nach Ansicht von Medicus ist die Verbindung der Ehegatten zur geschlechtlichen Treue ein sonstiges Recht isv. § 823 BGB. Die Verletzung dieses absoluten Rechts zieht Schadensersatzansprüche nach sich, beschränkt auf die Abwicklungskosten(Scheidung.) Möglich wäre deshalb auch ein Unterlasungsanspruch aus § 823 ivm § 1004 BGB.
Sollte der Beischlaf in deinem Haus passieren, dann kannst du auf Unterlassung klagen - gerichtet darauf, dass er das Haus nicht mehr betreten darf. Das hindert ihn aber natürlich nicht daran, weiterhin den Beischlaf mit deiner Frau zu praktizieren.
Verprügeln darfst du ihn nicht. Solltest du das tun, kann er dies zur Anzeige bringen und die Staatsanwaltschaft meldet sich.
Gruß
Deiner Frau ist es offensichtlich sch... egal, wie es dir geht, also liebt sie dich nicht. Das bedeutet nicht, dass du nicht liebenswert bist, sondern dass sie nicht mehr Liebe zu dir empfindet und eine Affaire ihr wichtiger ist als dein Wohlbefinden.
Glaube nicht, dass es zu Ende ist, falls sie mit diesem Typen aufhört. Du wirst dich weiterhin quälen und ihr nachspionieren, was evtl. Reste von Zuneigung ihrerseits und deine Selbstachtung völlig zerstört.
Deine Ehe ist zu Ende. Besser ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende. Ich spreche aus leidvoller Erfahrung, habe mich selbst zerstört, indem ich dem Partner vergeben wollte. Fazit: 3 weitere Geliebte, meine psychiatrischen Aufenthalte, Depression, Verlust von Arbeitsfähigkeit nach Burnout. Es wurde viel besser, als ich ihn endlich verlassen habe.
Heute habe ich einen ehrlichen, guten Partner und kann dir nur raten: Sofortiger Abbruch der Beziehung, komme zu dir, kümmere dich um dich und dein Wohlbefinden, tue etwas, was du mit ihr nie tun konntest, gehe raus, bewege dich und lasse die beiden los. Fange neu an, erst wenn du es loslassen kannst oder bleibe alleine. Alles Gute!
er kann dich anzeigen wegen körperverletzung, allerdings kannst du nichts tun weil er sie nicht dazu gezwungen hat. und wenn ja müsste sie ihn anzeigen.
Nein,die Frau hat "Schlafrechte " :P Dies heißt sie darf machen/schlafen mit wem sie will,solange es beiden wollen.Abhalten davon kannst du sie ungestraft nicht :)
Du kannst auf Unterlassung klagen, das Urteil ist aber nicht durchsetzbar.
Und es gehören ja auch immer zwei dazu....
Selbstverständlich akzeptiert unsere Gesellschaft das. És ist schließlich die Entscheidung deiner Frau mit wem sie schläft und mit wem nicht. - Wenns dir nicht passt musst du dich eben von ihr trennen.
soll ich einfach zusehen, wie meine Frau gevögelt wird? Und unsere Gesellschaft akzeptiert es?