Kunde trotz Insolvenz anzeigen wegen nicht bezahlter Rechnung?

10 Antworten

Es sind ja bereits einige, auch gute Antworten hier gekommen.

Ein Straftatbestand ist leider nicht zu erkennen, Betrug und bertrügerischer Bankrott sind nicht erkennbar.

Du hast jetzt nur noch die Möglichkeit Deine Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden, in der Hoffnung das am Ende doch noch ein bisschen was rumkommt. Die Meldung der Forderung beim Insolvenzverwalter kostet zudem nichts.

Alle hier genannten Versuche mit dem Schuldner eine Regelung zu treffen sind unsinnig. Sobald die Insolvenz läuft hat der Schuldner Zahlungsverbot und er tut gut daran sich auch daran zu halten, denn sonst gefährdet er seine Restschuldbefreiung.

Anzeigen?

Wegen was?

Strafbares liegt da nichts vor, kein Straftatbestand wurde erfüllt.

Der hat halt Schulden bei Dir, Schulden im Sinne von nicht bezahlen. Reine zivilrechtliche Streitigkeit, wenn Du Dein Geld sehen willst, dann mahne, klage, vollstrecke und wenn der nichts hat bleibst Du auf den Kosten des Verfahrens bis dahin auch noch sitzen.

Durch seine Insolvenz jedoch wird das Ganze recht sinnfrei, der hat keine Kohle mehr und sehen tust Du also auch nichts mehr, denn fass mal einem nackten Mann in die Tasche. Leistet der den OE und bleibt dabei für die nächsten 7 Jahre, ist der entschuldet - d.h. Du kannst Dein Geld vergessen. Selbst wenn da noch irgendwo was rüberkommt, der hat anscheinend noch Gläubiger im Hunderterpack, die meisten zeitlich vor Dir und damit komemn erstmal die dran, zu allererst das Finanzamt, wenn der noch Steuerschulden haben sollte. Bis Du an die Reihe kommst ist davon wohl nicht mehr viel da und wo nichts ist, kommt auch nichts her.

Die Polizei hat damit nichts am Hut, sonst wäre jeder, der irgendwo was nicht bezahlt ein Straftäter und wir hätten Mio. davon.

Die Polizei hat damit nun mal gar nichts zu tun - anzeigen ist völliger Unsinn. Was man machen kann ist - wie bei allen Forderungen - versuchen, diese per gerichtlichem Mahnverfahren einzutreiben. Allerdings besteht bei bereits bestehender Insolvenz des Schuldners kaum eine Aussicht auf Erfolg !

mrmister1978 
Beitragsersteller
 12.08.2014, 09:53

Vielen Dank für die schnelle Antwort, leider rechne ich mir auch keine großen Chancen aus unser Geld jemals wieder zu sehen. Sehr sehr schade wie treist manche Kunden sind.

Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, hat der Gute nach einiger Zeit eine Restschuldbefreiung und du guckst in die Röhre....

Versuche es doch lieber mal mit dem Angebot von kleineren Raten...die Chance, dass du dein Geld bekommst ist höher....

mrmister1978 
Beitragsersteller
 12.08.2014, 09:55

Sollten man den Menschen überhaupt mal erreichen, wäre das wohl die beste alternative. vielen Dank

Also wenn der gute Käufer im Zeitpunkt des Kaufes schon klamm war und kein Geld mehr hatte oder ihm bewusst war, dass er die 2. Rate nicht mehr zahlen könne, kann durchaus ein strafbares Verhalten vorliegen. Insolvenz hin oder her.

Die Polizei wird das Geld nicht beitreiben.

Eine Strafanzeige kann dennoch Sinn machen. Möglicherweise wird der "Täter" beeindruckt durch das Ermittlungsverfahren oder auf sanften Druck durch die Staatsanwaltschaft versuchen, den Schaden wiedergutzumachen mit dem Ziel das Strafverfahren eingestellt zu bekommen.

mrmister1978 
Beitragsersteller
 12.08.2014, 10:07

Ich hatte bei dem Auftrag schon ein schlechtes Gefühl, aber da die erste Rate direkt bar bezahlt wurden war, habe ich auf den Rest mit Zuversicht geschaut. Leider hat sich mein Gefühl nicht getäuscht. Ich werde mich nochmal mit meinen Kollegen und dem Chef beratschlagen. Ich bedanke mich für Deine Ausführliche Antwort.