Probleme bei Vertragskündigung Netcologne Inkassoverfahren: Einfach aussitzen?
Guten Tag, dies ist meine erste Frage in dieser Community. Bitte um Nachsicht.
Meine Frage:
Wenn dieser oben genannte Anbieter noch Forderungen hat die unbegründet sind und man fühlt sich im Recht und man kann deutlich erkennen, dass der Anbieter gar kein Interesse an einer Einigung hat und nur telef. Zusagen macht und diese nicht umsetzt, kann man dann mit ruhigem Gewissen das Inkassoverfahren seinen Lauf lassen? Was passiert dann? In jedem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein Gericht in Deutschland gibt der diesen Forderungen von Netcologne als rechtens ansieht. Die sitzen das auch einfach aus und leiten ein Inkassoverfahren wegen noch ausstehenden Beiträgen die wegen Verwechslung von Mobil zu Telefonnetzleitung entstanden sind einfach aus. Der Fehler liegt beim Kunden und damit Basta. Ich war immer höflich und korrekt in meinem Schriftverkehr und ich weiß, umstellen auf aggressiveren Ton bringt eh nix. Man kann aber das Muster erkennen. Du bist kein Kunde mehr und deswegen kümmern wir uns auch nicht mehr um dich und zahle gefälligst die Restschuld auch wenn es unser Fehler war.
Oder soll ich einfach zahlen und ruh iss? Es geht um 116 Euro und mit dem Inkasso liegt er bei 216 Euro
Freundliche Grüße vom Bodensee
6 Antworten
geh damit zum anwalt.
solltest du das Inkassoverfahren aussetzten, erwirken die einen Mahnbescheid, dieses kann auf Antrag bei "nichtstuen" zum vollstreckungsbescheid werden.
Deshalb umgehend zum Anwalt, er wird wissen, welche Inkassokosten wirklich anfallen. Nicht jedes Inkasso ist rechtens, die Kosten erechnen sich angeblich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt) aber in den meisten Inkassobüros sitzt gar kein Anwalt, somit schließt es das RVG aus und die kosten werden ausgesetzt.
Es geht hier doch gar nicht um die Höhe der Inkassokosten, sondern darum, ob bei einer strittigen Forderung überhaupt ein Inkasso tätig werden darf. Es darf zwar aber bezahlen muss man das als Schuldner zu 100% nicht.
schreibe sie an, teile ihnen das mit. Erkläre ihnen das du erwartest das bis Zeitpunkt XY Klage eingeleitet wird, oder die Forderung fallen gelassen wird. Kündige weiterhin an wenn bis zu dem Zeitpunkt keine dieser Beiden Sachen Passiert du das ganze via negativer Feststellungsklage festsetzen wirst. So gibst du die Spielregeln vor und sie können nichts tun außer das was du ihnen sagst.... natürlich solltest du sicher sein auch zu gewinnen :).
Bestrittene Forderungen dürfen nicht ans Inkassobüro gegeben werden, tun sie es doch das Inkassobüro über diesen Umstand informieren. Sie geben den Fall dann auf.
hatte ich nur einmal... da wollte das Inkassobüro es wissen... (drohte mit Schufaeintrag und hat es tatsächlich versucht.... da ich aber im Vorfeld mit der Schufa wg. diesem Inkassobüro schon im Kontakt war hats nicht geklappt). Nachdem das Inkassobüro dann 1x die volle Breitseite bekommen hatte (Schufameldung des Vorgangs, zuständiges Gericht sowie die Hausbank des Gläubigers wg. mehrerer illegaler Abbuchungen) war dann ruhe. Wohl einer der Negativfälle, aber wenn man richtig reagiert sind ja auch die kein Problem :).
Und die negative Feststellungsklage ist ein gutes Mittel bei leeren Drohungen die Luft raus zu lassen... im übrigen gilt das gleiche bei Abmahnabzockern :). Bis jetzt haben bei mir in solchen Fällen immer alle die Forderungsbetreibung aus "kullanzgründen" eingestellt :)
und bezüglich der 116 € wo du nicht weißt was damit sein soll, also deiner meinung nach unberechtigt sind, kann dir der Anwalt natürlich auch helfen. Er wird fragen, woher diese Kosten sind. Sollten es bereits bezahlte Beiträge sein, und du hast die Überweisungsauszüge noch, dann kann es sein, das es ein buchhalterischer Fehler bei Netcologne war.
Der Anwalt käme aber teurer als € 116.
der streitwert wären die 116 €
heißt bis zu 500 €
damit du aber keine schwierigkeiten hast und keinen Schufa-Eintrag riskierst würde ich das geld lieber dem anwalt in den hintern schieben als hinterher keinen Kredit bei einer vertrauenswürdigen Bank zu bekommen falls man sich für was entscheidet
Bei bestrittenen Forderungen darf es keinen Schufa-Eintrag geben. Zumindest solange nicht, bis der Gegenüber einen Titel erwirkt hat (unwidersprochenem Mahnverfahren oder gewonnene Klage).
Einfach aussitzen würde ich es nicht. Erkläre dem Inkassobüro den Fall, am besten du schickst Kopien des Schriftverkehrs.
Kostet Geld.
Ein Telefonat und eine E-Mail wirst du dir gerade noch leisten können.
Warum sollte man Geld investieren? So man einmal deutlich widersprochen hat, ist jedes weitere Schreiben überflüssig. Der Gläubiger ist gehalten, Klage einzureichen, wenn er unbedingt sein Geld will. Ein Inkassobüro bei widersprochenen Forderungen einzuschalten ist einfach nur Schwachsinn. Das Geld hierfür braucht der Schuldner selbst dann nicht bezahlen, wenn er vor Gericht unterliegt (und dort seinen Widerspruch nachweist/ richtig argumentiert)
die wegen Verwechslung von Mobil zu Telefonnetzleitung entstanden sind
Was genau bedeutet das? Erkläre mal, was das eigentliche Problem ist und wie vorgegangen wurde.
Das kommt bei vielen Inkassos aber sehr selten vor.