Kündigungsschutz bei der Deutschen bahn?

3 Antworten

Betriebsbedingte Kündigungen bedeutet, dass es betriebliche Gründe für eine Kündigung geben müsste - das gab es wohl tatsächlich noch nie oder zumindest sehr sehr lange nicht mehr, allerdings kann sich die Bahn das bei ihrem notorischen Personalmangel auch nicht leisten.

Aber: Eine leistungs- oder krankheitsbedingte Kündigung ist damit nicht zwingend unmöglich, soweit Gründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden, wäre diese ohnehin möglich.

Betriebsbedingte Kündigung, hieße ja das Du im groben Umfang nicht mehr gebraucht wirst. Aber da die DB notorischen Personalmangel hat, kommt das halt nicht vor. Bist aber nicht davor geschützt, Umgesetzt zu werden.

Das man dich wg. Fehlverhalten oder aus Krankheitsgründen kündigt geht aber immer.

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Bei unseren Verkehrsbetrieben bekommst du nach der Fahrschule sogar einen 2 Jahresvertrag. Um zu verhindern das man gleich wieder wegläuft.

In einem so großen Unternehmen wie der Bahn eine betriebsbedingte Kündigung - wird wohl schwer zu begründen sein. Bedeutet aber nicht, dass man dir zB im Zuge einer Umstrukturierung in Hamburg eine adäquate Stelle in München anbietet.

Bleibt noch die verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung. Du könntest ja noch "die goldenen Löffel klauen".