Kündigungsfrist Kurzzeitpflege
Meine Mutter ist momentan in Kurzeitpflege. Wir möchten sie anfang nächsten Monats zum Daueraufenthalt in ein anderes Pflegeheim verlegen. Der Mietvertrag vom alten Pflegeheim läuft laut Vertrag bis zum 31.12.14. Das alte Pflegeheim ist der Meinung das der Vertrag bis zum 3. Werktag im Januar gekündigt werden muss und sich dieser automatisch bis ende Januar verlängert hat da wir im Dezember hätten kündigen müssen, damit dieser sich nicht verlängert. Im Mietvertrag des Heimes konnte ich nichts von einer automatischen Verlängerung lesen. Meine Frage ist ob dies rechtens ist und das Pflegeheim so verfahren kann.
3 Antworten
Der Mietvertrag vom alten Pflegeheim läuft laut Vertrag bis zum 31.12.14.
Ein Mietvertrag, der nur eine bestimmte Laufzeit hat und mit einem Datum endet, muss gar nicht gekündigt werden, einfach weil er ausläuft.
Für Pflegeheime werden aber vermutlich andere Richtlinien gelten. Daher meine Antwort unter Vorbehalt.
Steht im Mietvertrag überhaupt etwas zu Kündigung und Kündigungsfristen? Wenn ja, bitte einmal den genauen Wortlaut posten.
Stimmt: Tatsächlich gelten bei Verträgen in Pflegeeinrichtungen mit Pflegeleistungen die Bestimmungen des WBVG, hier §§ 4, 11, nicht das Wohnraummietrecht des BGB :-)
Das alte Pflegeheim ist der Meinung ...
Und welcher "Meinung" ist der Mietvertrag?
Normalerweise gilt für Mietverträge über Wohnraum eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für Mieter, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart.
Muß der Vertrag überhaupt gekündigt werden wenn doch eh nur bis zum 31.12. läuft?
Meine Frage ist ob dies rechtens ist und das Pflegeheim so verfahren kann.
Ja. Offenbar wurde ein befristeter Heimvertrag gem § 4 Abs. 1 Satz 2 WBVG abgeschlossen. Das ist gerade bei einer Kurzzeitpflege zulässig, weil es im Interesse des Verbrauchers ist, nur solange in der Einrichtung zu bleiben, wie eine anderweitige oder vollstationäre Pflege dies übernehmen kann.
Das alte Pflegeheim ist der Meinung das der Vertrag bis zum 3. Werktag im Januar gekündigt werden muss und sich dieser automatisch bis ende Januar verlängert hat da wir im Dezember hätten kündigen müssen
Das stimmt.
Im Mietvertrag des Heimes konnte ich nichts von einer automatischen Verlängerung lesen.
Sie ist dennoch geltendes Recht: Mit Ablauf der Befristung ging das Vertragsverhältnis in ein unbefristetes über, dass gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 WBVG tatsächlich "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats" gekündigt werden kann.
Diese Bestimmungen des WBVG sind übrigens bei allen, auch bestehenden Verträgen mit vereinbarte Pflegeleistungen seit dem 01.04.2010 zwingendes Recht und gehen individualbestimmungen vor.
http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/
G imager761