Kündigung zum 31.10?

8 Antworten

... und der Vertragspartner wurde bisher nicht in die Pläne eingebunden?

Das finde ich fies, muss das wirklich sein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag im August beim Vermieter sein, wenn der Mietvertrag zum 31.10. beendet werden soll!

Richtig, Du musst zum 31. Oktober kündigen. Die Kündigung sollte man per Einwurfeinschreiben verschicken.

Wann willst du denn umziehen?

in die neue Wohnung darfst du erst ab 1.11 rein, aber deine Möbel müssen einen Tag vorher aus der alten Wohnung raus sein?!

DerCaveman  15.07.2019, 00:58
deine Möbel müssen einen Tag vorher aus der alten Wohnung raus sein?!

Noe, die Uebergabe der alten Wohnung muss erst nach der Beendigung des Mietverhaeltnisses am 31.10 erfolgen und eben nicht schon vorher. Vor dem 1. November kann die Uebergabe also nicht verlangt werden.

Vampire321  15.07.2019, 01:24
@DerCaveman

die Miete wird bis zum 31.10 einschließlich bezahlt... ergo muss das mietobjekt bis 31.10 24:00 Uhr geräumt worden sein

i.d.r. findet die Übergabe zu den allg.üblichen Geschäftszeiten statt, denn am 1.11 00:01 hätte der neue Mieter das Recht über die Verfügung über die Räume!

aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Mieter für den umzugsmonat für eine ‚doppelte Haushaltsführung‘

DerCaveman  15.07.2019, 01:31
@Vampire321

BGB § 546 Ab. 1: "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben."

Eine Uebergabe vor der Beendigung des Mietverhaeltnisses kann vom Vermieter also nicht verlangt werden. Am 31. 10. wird ein zum 31.10. gekuendigtes Mietverhaeltnis aber noch bestehen.

Wenn der Vermieter die Wohnung bereits ab dem 1. November neu vermietet hat, muss er halt selbst sehen, wie er aus dem Dilemma wieder raus kommt. Der alte Mieter hat damit nichts zu tun.

Vampire321  15.07.2019, 01:36
@DerCaveman

der neue Mieter hat aber das Recht, ab Tag 1 seine Räume zu betreten ... und wenn es mit einem zweitschlüssel des Vermieters wäre... der Vermieter hat da nichts mehr drin zu suchen!

d.h. er muss sein Interieur mindestens für diese Nacht Zwischenlagern....

Vampire321  15.07.2019, 01:40
@Vampire321

*edit* nicht der VER-sondern der VOR-Mieter hat da nach MietVertragsende nichts mehr zu suchen

sorry... fehlerteufel

DerCaveman  15.07.2019, 01:41
@Vampire321
der neue Mieter hat aber das Recht, ab Tag 1 seine Räume zu betreten ... 

Das ist unbestritten. Allerdings wird ihm der Vermieter die Raeume noch nicht ueberlassen koennen, wenn der alte Mieter sie noch nicht zurueck gegeben hat. Und das muss der alte Mieter eben fruehestens am auf die Beendigung des Mietverhaeltnisses folgenden Tag, hier also fruehestens am 1. November.

Wenn der Vermieter so dumm ist, die Wohnung bereits zu einem Termin neu zu vermieten, an dem er noch gar nicht wieder ueber die Wohnung verfuegen kann, dann muss er halt sehen, wie er das loest. Dem alten Mieter kann's hingegen voellig egal sein. So lange der die Wohnung dann am 1. November uebergibt, macht er alles richtig.

Vampire321  15.07.2019, 01:44
@DerCaveman

Vermieter haben i.d.r. Zweitschlüssel, und selbst wenn der Vor-Mieter die Schlösser gewechselt hat, muss er die ‚alten‘ Schlösser bis Mitternacht des letzten Tages wieder eingebaut haben

der Vermieter muss sich nur um die Zählerstände kümmern... sonst nichts!

DerCaveman  15.07.2019, 01:57
@Vampire321
bis Mitternacht des letzten Tages 

Eben nicht bis Mitternacht sondern bis zum Zeitpunkt der Uebergabe am naechsten Wektag zu gewoehnlichen Zeiten.

Noch einmal: Bevor das Mietverhaeltnis endet, kann der Vermieter die Uebergabe der Wohnung nicht verlangen. Das Mietverhaeltnis endet mit Ablauf des 31.10. Am 31.10. besteht es also noch.

Natuerlich darf sich der Vermieter nicht eigenmaechtig Zutritt zur Wohnung verschaffen, bevor der Mieter ausgezogen ist (hier also auch nicht nach dem 1. November, wenn der alte Mieter einfach drin bleibt).

Vampire321  15.07.2019, 02:04
@DerCaveman

Ich seh schon, es macht keinen Sinn mit dir darüber zu diskutieren... Fakt ist:

der muss seine plörren an 31. aus der Bude raus haben!

DerCaveman  15.07.2019, 02:23
@Vampire321
Ich seh schon, es macht keinen Sinn mit dir darüber zu diskutieren

Stimmt. Mit jemanden, der die gesetzlichen Bestimmungen - die ich sogar ausdruecklich benannt habe - hartnaeckig ignoriert, macht eine weitere Diskussion tatsaechlich keinen Sinn.

Vampire321  15.07.2019, 02:27
@DerCaveman

Es ändert nichts an der Tatsache, das er am 1. des folgemonats die Wohnung bereits geräumt haben muss!

und DAS war die Kernfrage!

Er kann nicht erst am 1. ausziehen!

DerCaveman  15.07.2019, 02:35
@Vampire321
Es ändert nichts an der Tatsache, das er am 1. des folgemonats die Wohnung bereits geräumt haben muss!

Nicht geraeumt haben sondern raeumen muss (ausser es handelt sich um einen Sonn- oder Feiertag, dann erst am naechsten darauf folgenden Werktag).

Warum das so ist, habe ich dir nun wirklich oft genug erklaert. Also stellen wir die Diskussion an dieser Stelle besser ein.

Wenn du aber unbedingt das letzte Wort haben willst, kannst du dich ja gern auch noch einmal wiederholen. Ich werde das dann nicht mehr kommentieren und du hast deinen Frieden.

Du kannst auch zum 01.12. kündigen. Das ist vollkommen dir überlassen.