Kündigung wegen Kaution zu spät bezahlt?

6 Antworten

Ich bezahlte und bat die Vermieterin, die restlichen 250€ in 2 Raten zahlen zu dürfen.

Da muss man nicht auf Antwort warten. Ausbleibende Antwort ist in so einem Fall Zustimmung. Dann umgehend mit der Ratenzahlung beginnen. Das wäre im Februar gewesen und im März mit der zweiten Rate wäre die Kaution schon bezahlt.

Du musst sicher jetzt keine Angst vor einer Kündigung haben, wenn Du jetzt soviel bezahlst, wie geht und im April den Rest.

und schrieb dann nur, ich hätte lange genug Zeit gehabt mit der Ratenzahlung zu beginnen. 

Wo sie recht hat, hat sie recht.

Da mehr als 2 Drittel der Kaution gezahlt sind kann sie Dir deswegen nicht kündigen.

Zahl halt jetzt 125 € und zusammen mit der nächsten Miete die restlichen 125 €.

Nach geltendem Recht hast du das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Das wären also im Januar 350 und im Februar 350 und im März (mit der fälligen Miete) nochmals 350 EUR. Du hast demnach im Januar und Februar in Summe 700 gezahlt und für März zunächst 50 EUR. Es bleiben 300 noch zu zahlen. Versuche das im April mit der Miete zu zahlen. Borg dir was oder überzieh dein Konto.

Eine Kündigung wegen zu spät  gezahlter Kaution ist somit nicht möglich, da mindestens zwei Raten Rückstand dafür Voraussetzung sind.

Du hast das Recht die Vermieterin aufzufordern, dir den Nachweis zu erbringen, dass deine Kaution insolvenzfest gesondert angelegt ist. Kann sie den Nachweis nicht erbringen, wärest du berechtigt, solang bis zum Nachweis einen Teil deiner Miete in Höhe der gezahlten Kaution zurückzubehalten. Nach dem Nachweis ist der Zurückbehalt  nachzuzahlen.

Setze der V. eine Frist von zwei Wochen, danach dann ab Mai bei Verfristung den Zurückbehalt ausüben.

bwhoch2  30.03.2015, 14:16
Setze der V. eine Frist von zwei Wochen, danach dann ab Mai bei Verfristung den Zurückbehalt ausüben.

Nach dem bisher recht unzuverlässigen Verhalten der Mieterin/des Mieters wäre das richtig unverschämt und würde sicher nicht zu einem guten Start beitragen.

Wenn die Kaution komplett bezahlt ist, kann man aber schon mal höflich nachfragen, wie diese nun angelegt ist, aber Fristsetzung???

albatros  31.03.2015, 01:50
@bwhoch2

Spätestens nach Zahlung der dritten Rate Anfang des April mit der Miete ist der Vermieter auf Anfrage verpflichtet, die insolvenzfeste getrennte Anlage der Kaution zu beweisen. Dazu ist eine Fritsetzung durchaus gerechtfertigt und nötig, sonst lässt er sich bis zum St. Nimmerleinstag Zeit. Nach Verfristung ist von Rechts wegen die Ausübung des Zurückbehalts  der Miete in Höhe der Kaution als Druckmittel korrekt. Da gibt es kein Wenn und kein Aber, so ist die Rechtslage.

Und zwar bin ich Mitte Januar in meine neue Wohnung gezogen. Diese hat eine Kaution von 1050€ Wegen meiner finanziellen Situation war es mir aber vorerst nicht möglich mehr als 800€ zu bezahlen. Ich bezahlte und bat die Vermieterin, die restlichen 250€ in 2 Raten zahlen zu dürfen. 

Laut BGB darf man die Kaution in drei Raten zahlen:

§ 551 BGB

Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

BGB §551

(1) Hat der Mieter demVermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darfdiese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einenMonat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlungausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eineGeldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichenTeilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn desMietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit denunmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eineihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem fürSpareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. DieVertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällenmuss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen dieErträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einemStudenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, dieSicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil desMieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Diese antwortete Wochenlang nicht (Email) und schrieb dann nur, ich hätte lange genug Zeit gehabt mit der Ratenzahlung zu beginnen. Wollte ich aber nicht über ihren Kopf hinweg machen, deshalb hab ich auf ihre Rückantwort gewartet... 

Hättest Du es mal gemacht.

Nun meine Frage, es geht wirklich nicht dass ich die 250€ auf einmal bezahlen.. 

Informiere noch mal die Vermieterin und zahle wenigstens in Raten, aber nicht mit 10 €, sondern so viel wie möglich.

Oder leihe Dir das Geld von Freunden oder Verwandten.

was kann die Vermieterin machen? 

Abmahnen, Mahnbescheid.

Kann sie mir deshalb einfach kündigen? 

Da der Betrag nicht mehr als eine Miete beträgt, wäre eine Kündigung nicht gerechtfertigt.

MfG

Johnny

Wir haben jetzt Ende März. Wenn du in 2 Monatsraten Zahlen wolltest und dies noch nicht gemacht hast, dann hast du doch das Geld jetzt übrig und kannst es ihr auf einmal geben. Oder hast du es nicht