Kündigung wegen hoher Leberwerte
Hallo Leute, ich hab eine Frage. Also gleich mal vorweg bitte keine Antworten wie "trink weniger" usw. die Frage ist nämlich eine andere. Ich trink gerne Bier und meine Leber hat das auch schon bewerkt, sämtliche Leberwerte sind deutlich erhöht. Allerdings bin ich noch nie alkoholisiert in der Arbeit gewesen. (Ich hab ein Polizeimessgerät welches kalibriert ist und was mir bestätigt, dass ich immer mit 0,00 Promille in die Arbeit gehe)
Nun müssen die MA zu einem Routinecheck beim Betriebsarzt der auch die Blutwerte anschaut. Klar, der würde sagen "Alki" mit was er auch recht hat. Nur die Frage jetzt ob mir arbeitsrechtlich Probleme daraus gemacht werden können, weil ich ich wie gesagt auf Arbeit immer komplett nüchtern bin. So nach dem Motto, es könnte die Gefahr aufkommen, dass er besoffen in die Arbeit geht. Ich bin in der Altenpflege tätig.
Danke schon mal für die Anworten
8 Antworten
Da brauchts du dir keine Sorgen zu machen. Denn erhöhte Leberwerte können vielerlei Ursachen haben, nicht nur den Alkohol. Gleichzeitig gibt es sehr schwere Alkoholiker, die keine auffälligen Leberwerte haben.
Du weißt, davon ganz abgesehen, offenbar nicht einmal, ob du überhaupt erhöhte Leberwerte hast.
Hier gilt die alte Regel: "Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps".
Hi, m.w. Nach kann man dir nicht kündigen, dafür braucht es mehr als " nur" erhöhte Leberwerte. Zudem meine ich, daß der Betriebsarzt der Schweigepflicht unterliegt und daher nicht einfach den Befund einem Dritten mitteilen darf.
Folgendes gilt wohl für Alkohol AM Arbeitsplatz: Ohne ausdrückliches Alkoholverbot liegt ein Kündigungsgrund nur vor, wenn der Alkoholgenuss die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinträchtigt oder eine Gefahrenquelle schafft. Ist der Konsum von Alkohol auf eine Suchterkrankung zurückzuführen, kommt nur eine krankheitsbedingte Kündigung, nicht aber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.
Daraus folgt rein logisch, aber nicht faktisch, dass eine Kündigung nur möglich ist, sofern deine Leistung am Arbeitsplatz durch den Alkoholkonsum nicht zumutbar ist. Und das denke ich mal nicht :).
wenn du nicht einen speziellen Beruf ausübst, bei dem du einem höheren Gefährdungsrisiko ausgesetzt bist, den du mit den Leberwerten nicht ausgesetzt werden darfst, kannst du deshalb eigentlich nicht gekündigt werden. In solchen Fällen steht das auch nur in deiner Betribsarztakte drin und deine Vorgesetzten werden es nie erfahren. Das unterliegt dann auch der ärztlichen Schweigpflicht. Aber wenn deine Leberwerte schon so deutlich erhöht sind, solltest du dich wirklich mal eine Weile sehr zurückhalten mit dem Alkohol!
Wenn Du Dir auf Arbeit nichts zu Schulden kommen läst kann Dir deswegen nicht gekündigt werden. Was Du in Deiner Freizeit tust und ob oder wie Du Deiner Gesundheit schadest, ist allein Privatangelegenheit. Erhöhte Leberwerte kommen aber nicht immer nur vom Alkohol, habe ich auch und ich trinke keinen Tropfen Alkohol.