Darf man vor der Arbeit Alkohol trinken z.B. Ein Bier?

7 Antworten

Die Beantwortung der Frage dürfte erst einmal davon abhängen, um welche Tätigkeit es konkret geht. Alkohol ist letztendlich nichts anderes als eine Droge. Wenn der Drogengenuss mit einer irgendwie gearteten Gefährdung für andere einhergeht, könnte hier eine Relevanz zu dem Arbeitsverhältnis bestehen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte in diesem Bereich eine interessante Entscheidung getroffen und auf die abstrakte Gefährdung abgestellt. Je nach konkreter Tätigkeit kann sich diese abstrakte Gefährdung auswirkenUnd dies ist dann arbeitsrechtlich zu würdigen. Im Extremfall kann dies bis zu einer außerordentlichen Kündigung gehen. Im Zweifel wird der Arbeitgeber allerdings erst einmal andere Wege versuchen müssen. Unabhängig hiervon stellt sich natürlich bei einem morgendlichen Alkoholgenuss die Frage nach einer Sucht Erkrankung.

Anbei poste ich mal den Link der BAG Entscheidung

http://www.kanzlei-mudter.de/ausserordentliche-kuendigung-und-drogenkonsum.html

Grundsätzlich ist das von der Tätigkeit, vom Arbeitgeber erlassenen Arbeitsanweisungen u. ä, sowiedemn regionalen Gepflogenheiten abhängig. Auf alle Fälle darf es nicht deine Arbeitsleistung beeinflussen.

Schon vor der Arbeit? Ist er Abhängig? Die Berufsgenossenschaft sieht das garnicht gerne, und wird sich im Fall eines Arbeitsunfalles quer stellen.

Wenn es seine Arbeit damit nicht beeinflusst, dann kann er das machen. Er kann natürlich nicht betrunken bei der Arbeit erscheinen.

Das ist solange erlaubt, bis der Chef was dagegen hat oder er einen Arbeitsunfall hat und man Alkohol bei ihm im Blut findet.