Kündigung und einvernehmlich - was ist der Unterschied?

9 Antworten

"Einvernehmliche Kündigung" ist im Arbeitsrecht ungebräuchlich. Man kann sich aber etwas dazu denken, was gemeint ist und es gibt leichte Unterschiede, je nachdem, wer die Initiative ergriffen hat.

Möchtest Du kündigen, und gesteht Dein Arbeitgeber Dir zu, Dich vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag zu entlassen, so kannst Du eine neue Anstellung früher antreten. Das macht Dich für einen neuen Arbeitgeber möglicherweise interessanter, wenn er kurzfristig sucht.

Möchte Dein Arbeitgeber kündigen und Du unterschreibst einen Abwicklungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist, so wirst Du in den meisten Fällen eine Sperrfrist der Arbeitsagentur beim Arbeitslosgengeld bekommen. Außerdem steht im Zeugnis dann oft, dass das Arbeitsverhältnis in beiderseitigen Einvernehmen endet. Das hat dazu geführt, dass diese Formulierung inzwischen von vielen direkt so verstanden wird, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden wollte. Was immer die Frage nach dem "Warum?" aufwirft.

Eine "einvernehmliche Kündigung" ist ein Widerspruch in sich.

Es gibt eine "einvernehmliche Beendigung", wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Einigung zw. AG und AN beendet wurde. Eine Kündigung ist aber immer etwas einseitiges.

Bei einer einfachen Kündigung wirst du einfach gekündigt oder kündigst... Bei der einvernehmlichen, sprechen beide Parteien vorher darüber und sind beide einverstanden

Es gibt eine Kündigung, die einseitig erfolgen kann durch den Arbeitgeber.


dann gibt es eine Kündigung, die einvernehmlich erfolgt, d.h. in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Eine einvernehmliche Kündigung ist von Vorteil für den Gekündigten bei neuen Bewerbungen...


die dritte Form ist die der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber.

einvernehmlich = wenn beide damit einverstanden sind.