Kündigung des Arbeitsvertrages falsch datiert!?
Hallo.
Ich habe zum 01.08.18 gekündigt und es hätte zum 31.07.18 heissen müssen.
Ich habe ansonsten an alles gedacht bzw. auch reingeschrieben zum nächstmöglichen Termin.....
Da ich das Datum falsch datiert habe zählt dann trotzdem der 15.07.18 als nächstmöglicher Termin.
27.07.2018
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrter Herr ,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und
fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der 01.08.2018
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum
schriftlich.
Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Zudem mir noch die zwei letzten nicht erhaltenden Lohnabrechnung zuzusenden.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Gruß
4 Antworten
Du weißt, dass alle genannten Daten der Vergangenheit entsprechen?
Deine frage erübrigt sich also, wenn dein Arbeitgeber die Kündigung angenommen und abgesegnet hat.
also die Kündigung habe ich am 27.07.18 verfasst und per einschreiben/rücksein abgeschickt. ich wollte zum 31.07.18 kündigen aber hab 01.08.18 reingeschrieben. Kündigungsfrist läuft 4 Wochen.
Meine Frage ist: da man nicht zum 01. eines Monats kündigt, sondern zum ende oder mitte des Monats, wäre sie falsch!? oder zählt dann der Satz zum nächstmöglichen Zeitpunkt!?zb. die vom 01.08.18 ist ungültig und dann zählt der nächstmögliche zeitpunkt der 15.08.18? ich hoffe so ist es besser^^.
Wenn du am 27.87. kündigst und deine Frist 4 Wochen ist, dann endet dein Arbeitsverhältnis am 31.08.
Ich denke, das wirst du mit deinem Arbeitgeber klären, aber du scheinst dich eh um einen Monat verrechnet zu haben.
dass die angegebenen Daten korrekt sind
Wohl kaum:
Verfasst am 27.07.; 4 Wochen Kündigungsfrist; Kündigung zum 01.08., sollte aber 31.07. sein; nächstmöglicher Kündigungstermin 15.07. genannt usw. usw.!
Hier geht es durcheinander "wie Kraut und Rüben"!
Wenn Du die Kündigung am 27.07. verschickt hast, kannst Du mit 4-wöchiger Frist frühestens zum 31.08. kündigen, wenn Kündigungstermine der 15. oder das Ende eines Kalendermonats sind und das Kündigungsschreiben spätestens am 03.08. beim Arbeitgeber war.
Die Daten, die Du in der Frage und in den Kommentaren angibst, sind ein einziges Durcheinander!!
Hier passt einiges nicht zusammen.
Wenn Du zum 31. Juli kündigen wolltest, in die Kündigung aber den 1. August als Beendigungstermin geschrieben hast, warum arbeitest Du noch im Betrieb? Beide Termine sind doch vorbei.
Der 15. Juli, den Du in Deiner Frage erwähnt hast ist sogar schon länger rum.
In einem Kommentar schreibst Du jetzt vom 15. August, der war gestern, auf diesen Termin kannst Du doch jetzt nicht mehr kündigen.
Fang noch einmal von vorne an.
Arbeitest Du noch dort? Willst Du so schnell wie möglich das Arbeitsverhältnis beenden? Wie lautet die Kündigungsfrist und bist Du noch in der Probezeit? Gilt evtl. ein Tarifvertrag, wenn ja, was steht dort zur Kündigungsfrist?
Bevor Du jetzt Deine Angaben nicht sortiert und meine Fragen beantwortet hast, kann ich Dir auch keine Antwort geben. Das wäre Rätselraten, Spekulation und Kaffesatzleserei.
hey. Ich habe die kündigung am 27.07.18 abgeschickt, in dem Kündigungs schreiben habe ich rein geschrieben das ich das Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin kündige, das wären nach meiner berechnung der 01.08.18(ab dann habe ich noch 4 Woche kündigungsfrist, wo ich meinen Resturlaub nehme) so das ich ende August aus dem Vertrag raus bin. Mein Problem ist denke ich nur, das ich 01.08.18 geschrieben habe und nicht 31.07.18!? und meine Frage ist: zählt diese Kündigung jetzt oder zählt der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt?...also der 15.08.18 automatisch(ich kann auch mitte des Monats kündigen) so das ich am 15.09.18 aus dem Vertrag bin.
Ich habe 01.08.18 geschrieben, um aber ende August schon ausm Vetrag zukommen hätte ich 31.07.18 schreiben müssen.
Mit wurde gesagt das dann der nächstmögliche Kündigungstermin automatisch eintritt, das wäre dann der 15.08.18 und dann noch 4 wochen kündigungsfrist.
Dein Ansatz ist falsch.
Wenn Du zum 31. August raus sein willst, hättest Du die Kündigung zum 31. und nicht zum 1.August schreiben sollen.
Man kündigt zum ....Das ist der Tag an dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll
Wenn Dein Arbeitgeber die Kündigung bis spätestens 3. August erhalten hat und in Deinem Kündigungsschreiben nicht nur die falsche Frist sondern auch der Vermerk "zum nächstmöglichen Termin" steht, bist Du zum 31. August raus. Das ist dann der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
Man kündigt nicht zu einem Termin und rechnet auf diesen die Kündigungsfrist. Man kündigt zum gewünschten Termin und muss aufpassen, dass man die Kündigung so abgibt, das zwischen Eingang beim Arbeitgeber und dem gewünschten Beendigungsdatum die Kündigungsfrist eingehalten wird.
hey.ja,war meine erste Kündigung und es musste sehr schnell gehen bzw. ich habe das auf die schnelle gemacht. Das heisst also der richitge weg wäre gewesen:
am 27.07.18 kündigung abschicken und in der Kündigung hätte stehen müssen ich kündige zum nächstmöglichen Termin,also der 31.08.18.
dann wäre Sie ja komplett falsch^^. Ja.die Kündigung war bis zum 03. 08. aufjedenfall da und der Satz steht drinne zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ist Sie jetzt trotzdem gültig!?oh man^^
m 27.07.18 kündigung abschicken und in der Kündigung hätte stehen müssen ich kündige zum nächstmöglichen Termin,also der 31.08.18.
So ist es. Das mit dem "nächstmöglichen Termin" hätte es nicht gebraucht, wenn die Kündigung spätestens am 3. August beim AG eingetroffen ist.
Wie ich das sehe, ist die Kündigung trotzdem wirksam zum 31. August.
Es ist zwar das falsche Beendigungsdatum, wenn allerdings der Zusatz "zum nächstmöglichen Termin" drin steht und der AG die Kündigung nachweislich fristgerecht (vier Wochen zum Monatsende) bekommen hat, ist der 31. August der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses
Du hast da ein ganz schönen Datenwirrwarr drin. Brief vom 27.7 Kündigung zum 1.8 und 15.7 als nächstmöglicher Termin. Da haut was nicht hin.
Wenn du 14 Tage Kündigungsfrist hast, dann kündigst du zum 15.08.
Bei 4 Wochen zum 31.8
also die Kündigung habe ich am 27.07.18 verfasst und per einschreiben/rücksein abgeschickt. ich wollte zum 31.07.18 kündigen aber hab 01.08.18 reingeschrieben. Kündigungsfrist läuft 4 Wochen.
Meine Frage ist: da man nicht zum 01. eines Monats kündigt, sondern zum ende oder mitte des Monats, wäre sie falsch!? oder zählt dann der Satz zum nächstmöglichen Zeitpunkt!?zb. die vom 01.08.18 ist ungültig und dann zählt der nächstmögliche zeitpunkt der 15.08.18? ich hoffe so ist es besser^^.
Wenn du 4 Wochen Frist hast, und am 27.7 kündügst, dann kündigst du zum 31.08.18. Dieser Termin sollte dir auch vom Arbeitgeber bestätigt werden.
fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der 01.08.2018
Du hast also zum naechstmoeglichen Termin gekuendigt. Welcher waere das denn gewesen? Wenn es der 15.7. war (Probezeit?), dann wirkt die Kuendigung zum 15.7. War es aber ein spaeterer Termin, dann wirkt sie halt zu diesem.
Wie lang ist deine Kuendigungsfrist und an welchem Tag ging deine schriftliche Kuendigung beim Arbeitgeber ein?
also die Kündigung habe ich am 27.07.18 verfasst und per einschreiben/rücksein abgeschickt. ich wollte zum 31.07.18 kündigen aber hab 01.08.18 reingeschrieben. Kündigungsfrist läuft 4 Wochen.
Meine Frage ist: da man nicht zum 01. eines Monats kündigt, sondern zum ende oder mitte des Monats, wäre sie falsch!? oder zählt dann der Satz zum nächstmöglichen Zeitpunkt!?zb. die vom 01.08.18 ist ungültig und dann zählt der nächstmögliche zeitpunkt der 15.08.18? ich hoffe so ist es besser^^.
Du kannst doch mit vierwoechiger Kuendigungsfrist nicht am 27.7. zum 31.7. (oder 1.8.) kuendigen sondern fruehestens zum 31.08.
Wahrscheinlich hast du am 27.7. gekuendigt (wobei aber auch nicht der Absendetag entscheidend ist sondern der Zugangstag beim Empfaenger) und wolltest zum 31.08. kuendigen (letzter Arbeitstag 31.08.).
Dann ist natuerlich diese Formulierung unsinnig und auch falsch: " ... fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der 01.08.2018".
Spielt aber keine Rolle. Wenn deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 3.8. zu postueblichen Zeiten beim Arbeitgeber eingegangen ist, wirkt sie zum 31.08. Dass ganze Durcheinander mit den zuvor angegebenen datenist unerheblich denn aus dem Schreiben geht dennoch deutlich deine Absicht hervor, zum naechstmoeglichen Termin zu kuendigen.
Ich vermute mal, dass die angegebenen Daten korrekt sind und jetzt Uneinigkeit darueber besteht, ob das Arbeitsverhaeltnis bereits am 15.7. oder erst am 31.7. geendet hat.
Aber da sollte der OP vielleicht noch einmal fuer Klarheit sorgen.