Kündigung bei McDonald's während der Probezeit
Hallo, ich arbeite seit dem 10.12.12 bei McDonald's und wollte eigentlich nebenbei etwas dazu verdienen. Doch nun ist mir mit dem einhergehenden Abistress klar geworden, dass ich Job und Schule nicht unter einen Hut bringen kann und einfach keine Zeit habe für diese Beschäftigung, die unglaublich stressig ist und mich bis ins Privatleben verfolgt (damit auch ins Schulleben). Dass es so eine Belastung werden würde hätte ich niemals gedacht, aber nun habe ich nunmal den Job... Um meine Schullaufbahn nicht zu gefährden möchte ich heute kündigen, aber ich weiß noch nicht genau, ob ich danach noch arbeiten muss, mal abgesehen davon, dass ich eh keine Zeit dafür hätte. Kann man sich mit dem Chef drauf einigen, dass die Frist einfach abläuft ohne Arbeit und entsprechender Bezahlung? Oder muss ich quasi zwangsarbeiten?
Wie sähe nebenbei eine solche Kündigung aus?
Vielen Dank schonmal für mögliche Antworten!
12 Antworten
Es ist erstaunlich, wie viele Sachkundige Antworter hier eine Fristlose Kündigung in Betracht ziehen.
Auch eine Probezeit ist mit Kündigungsfristen versehen. Aussnahme Lehrverhältnis.
MD unterliegt mE nach einem Tarifvertrag und hat recht kurze Kündigungsfristen in der Probezeit. Das weiß ich allerdings nicht sicher.
Ungeachtet dessen kannst Du mit Deinem Chef reden und Deine Situation schildern. Eventuell ist er bereit Dich zu Hause zu lassen.
Allerdings muß er auch einen Ersatz für Dich finden.
Befristete Arbeitsverhältnisse enden immer automatisch zur genannten Frist. Dein Vertrag gibt Dir zusätzlich die Möglichkeit vorher zu kündigen.
Wenn ich das richtig gelesen habe bist Du im ersten Monat also 3 Kalendertage.
Die Frist beginnt immer erst am folgenden Tag zu laufen.
während der probezet kannst du ohne angaben von gründen kündigen. schriftlch! am besten, einschreiben mit rückschein. mail-kündigungen sind nicht zulässig. fristen brauchst du eine einhalten, denn es gibt keine solchen während der probezeit.
Falsch !
was genau ist daran DEINER meinung nach, falsch?
Siehe § 622 Abs. 3 BGB
eine frist von 14 tagen NACH abgabe der kündigung ist NUR dann einzuhalten, wenn resturlaub, anspruch aus überstunden nicht ausreichend besteht. generell besteht eher kein arbeitgeber auf einhaltung dieser 2 wochen. denn dass dann "krankenscheine" folgen, ist absehbar.
Ich glaube hier wurde nach der gesetzlichen Regelung gefragt und nicht nach absehbaren Krankenscheinen.
Die gesetzliche Regelung ist halt mit Frist! Und das hat mit Urlaub nix zu tun!
nun ja, selbstverständlich hast du sowas von recht! so eine frage ist schließlich gaaaanz nach der gesetzeslage zu beantworten und nicht fragestellerorientiert. dass es wohl eher keinen chef gibt, der auf die 2 wochen, bzw. restzeit erpicht ist, spielt keinerlei rolle!
in dem Fall sind es drei Tage!
Woher weißt Du, dass der Chef nicht auf die drei Tage besteht? Ich beantworte auch Fragen, die genau das beinhalten, wo der AG nicht einmal Urlaub gibt.
cu
weil ein chef nur motivierte mitarbeiter wünscht. wer bereits gekündigt hat, dem kann motivation eher nicht mehr zugesprochen werden. sowas bringt meist mehr schaden als nutzen. (bwl, etwa 2. oder 3. semester)
BWL ist gut. Aber wenn Du das studierst kannst Du doch nicht Deine Anfangsbehauptung aufrecht halten das es in der Probezeit keine Fristen gibt. Unabhängig von der Motivation der Mitarbeiter.
Ich bin mir recht sicher, dass einige §§ des Arbeitsrechts in Deinem Studium vermittelt werden. Viel Spass noch in den weiteren Semestern
ich bin bereits schon fertig. spass kommt dabei nicht auf. besonders dann nicht, wenn es um arbeitsrecht geht.spassig und spannend ist eher das, was sich aus dem arbeitsgesetz heraus nicht googeln lässt, sondern anwendungsrelevantheit hat.
anwendungsrelevantheit
Ein schöner Begriff. Daran versuchen sich viele Arbeitgeber bzw deren Anwälte. Für meinen Geschmack treffen sie auf zu wenig Kontra.
der begriff ist wie ein gummizug. bist du überrascht, wenn ich dir sage, dass es von seiten der arbeitnehmer nicht anders aussieht als du es arbeitgeberseiten und deren anwälten zuschreibst?
@elcontorpasta. Ich hoffe ja nicht, daß Du Arbeitsrecht in Deinem Beruf brauchst wenn Dein (Nicht)Wissen bezügl. Arbeitsverträge, Kündigungen und -fristen ein Maßstab ist. Da nützen auch Fremdwörter nichts. Zudem gibt es hier Antworten die bestimmt nicht gegoogelt sind sondern durch fundiertes Wissen gegeben wurden.
@hexle2
arbeitsrecht brauche ich berufsbedingt nicht wirklich, obwohl ich ständig damit konfrontiert werde. fremdwörter? googeln, was su nicht sagst. ich kann dir allerdings mit gewissheit sagen, könnte man nach dem arbeitsgesetzbuch verfahen, bräuchte es keine anwälte (arbeitsrecht) fundiertes wissen haben lediglich die, welche dieses wissen benötigen. also anwälte im arbeitsrecht. selbst unter denen ist man sich einig, rechtliche situationen sind oftmals "fallgebunden".
dein wissen zur sache kann ich nicht beurteilen, denn ich sehe ein solches nirgendwo.
Man sollte aber in der Lage sein, eindeutige Vertragsklauseln richtig zu interpretieren bevor man sich äußert. Hier haben User geschrieben die nachweislich Ahnung von der Materie haben, was man von Dir nicht behaupten kann. Du kannst mit falschen Ratschlägen sonst manchem Fragesteller sehr schaden.
wenn du dir einfach die frage genau durchlesen würdest, dann erübrigt es sich, bei nutzern mit denen du sympathisierst, "die gleitcreme" zu benutzen. oder sollte das hier usus sein? ich bezweifle, dass du überhaupt etwas zur beantwortung der frage beitragen kannst, sondern dich lediglich auf angaben der dir bekannten oder befreundeten leute berufst. also nichts für ungut, wenn ich dich so ganz und gar nicht ernst nehme. zumal, von WELCHEN vertragsklauseln sprichst du?
Soo Leute, ich hab den Vertrag mal rausgekramt und zitiere mal:
'Es liegt ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gemäß (Paragraph blah) (ohne sachlichen Grund) vor, das am 10.12.12 beginnt und am 10.05.13 endet.
Das Beschäftigungsverhältnis endet mit Ablauf der genannten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Dauer der Befristung kann das Beschäftigungsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund oder ordentlich entsprechend der Kündigungsfristen gemäß §9 dieses Arbeitsvertrages von jeder Partei gekündigt werden.
Die Probezeit beträgt bei Neueintritt 3 Monate. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist im ersten Monat 3 Kalendertage und nach dem ersten Monat 7 Kalendertage.'
Kommentare bitte. ^^
Darin steht also, dass Du mindestens 3 Tage Kündigungsfrist hast. Dabei lässt sich noch streiten, ob das so haltbar ist, und nicht doch 2 Wochen betragen müsste.
Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein grobes Fehlverhalten vorliegt (z.B. ins Essen spucken ;-) )
Guck mal hier: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/11/08/befristeter-arbeitsvertrag-kundigung-moglich/
Da Du noch im ersten Monat bist also 3 Tage Frist. Wenn Du heut kündigst dann hast Du am Montag den letzten Arbeitstag.
Zuerst gucke in Deinen Anstellungsvertrag, darin steht welche Frist in der Probezeit vereinbart ist (üblicherweise 1 bis 2 Wochen).
Dann rede mit Deinem Chef, und schildere ihm die Situation. Man sieht sich immer zweimal im Leben, und vielleicht gibt er Dir noch eine gute Bewertung.
Auf jeden Fall reiche die Kündigung schriftlich ein, vor Zeugen, oder mit Einschreiben. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Dazu reicht ein formloses Schreiben à la "Hiermit kündige ich zum ..."
Eine gute Bewertung? Das ist ja nur ein Minijob
Ein gutes Referenzschreiben (kein qualifiziertes Arbeitszeugnis) kann nicht schaden.
Wenn du dich mit dem Chef einvernehmlich einigen kannst , gut. Wenn nicht musst du dich an die Kündigungfrist halten die im Vertrag steht, oder der Gesetzgeber vorsieht.
Vorsicht mit "einvernehmlich": Ein Personaler liest sowas gerne als "wurde gekündigt, aber man war so nett es nicht so aussehen zu lassen."
Als ich persönlich würde ohnehin eine Zeugnis aus der Probezeit von ein paar Wochen nirgends vorlegen. Die kleine Lücke im Lebenslauf fällt normalerweise auch nicht auf.
'Es liegt ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gemäß (Paragraph blah) (ohne sachlichen Grund) vor, das am 10.12.12 beginnt und am 10.05.13 endet.
Das Beschäftigungsverhältnis endet mit Ablauf der genannten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Dauer der Befristung kann das Beschäftigungsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund oder ordentlich entsprechend der Kündigungsfristen gemäß §9 dieses Arbeitsvertrages von jeder Partei gekündigt werden.
Die Probezeit beträgt bei Neueintritt 3 Monate. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist im ersten Monat 3 Kalendertage und nach dem ersten Monat 7 Kalendertage.'
Ist das nur für mich widersprüchlich oder habe ich da was nicht verstanden?