Kündigung 400-€-Job

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Du kannst unter Fristeinhaltung kuendigen. Falls das Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt, gelten die dort vereinbarten Fristen. Sonst gilt in Ermangelung eines Arbeitsvertrages folgendes: Waehrend einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten betraegt die Kuendigungsfrist 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Du kannst also heute fruehestens zum 30.5. kuendigen, morgen fruehestens zum 31. u.s.w. Wurde keine Probezeit vereinbart, betraegt deine Kuendigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten. Bis einschliesslich Mittwoch kannst du dann also zum 15. Juni kuendigen, danach dann nur noch zum 30. Juni (dies dann bis spaetestens 2. Juni). Entscheidend fuer die Fristausloesung ist der Kuendigungszugang beim Empfaenger.

DerHans  16.05.2011, 14:01

Hallo DerCam,

da kein schriftlicher Vertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen. Probezeit gilt nur, wenn sie schriftlich vereinbart ist.

DerCAM  16.05.2011, 16:18
@DerHans

Quelle? BGB 622 spricht nur von einer "vereinbarten" Probezeit, nicht aber von einer "schriftlich vereinbarten". Mir ist auch nicht bekannt, dass die Arbeitsgerichte hier eine schriftliche Vereinbarung verlangen, wenn eine muendliche nachgewiesen werden kann. Hast du Urteile, die deine These belegen?

goldmarie87 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 08:39

Danke.

Ich bin mir sicher, dass in meinem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart wurde.

Ich werde heute noch eine Kündigung schreiben, und dann wohl einfach mal abwarten was passiert?

In den zwei Wochen bin ich dennoch noch verpflichtet dort zu arbeiten, oder?

Kann ich die Aufforderung ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen  auch einfach ignorieren?

DerCAM  16.05.2011, 08:48
@goldmarie87

Eine Probezeit kann auch muendlich wirksam vereinbart werden. Insofern gilt fuer dich - sofern eine solche vereinbart wurde, du dich noch innerhalb dieser befindest, das Arbeitsverhaeltnis auch keinem Tarifvertrag unterliegt und auch einzelvertraglich keine andere Kuendigungsfrist vereinbart wurde (geht ebenfalls auch muendlich) - dass du zur Zeit mit einer Frist von 14 Tagen zu jedem beliebigen Kalendertag kuendigen kannst. Formel ist ganz einfach: Tag des Kuendigungszugangs beim Arbeitgeber plus 14 Tage = letzter Tag des Beschaeftigungsverhaeltnisses. Allerdings muss im Bestreitensfall immer der, der sich zu seinen Gunsten auf eine Vereinbarung berufen will, beweisen, dass eine solche Vereinbarung auch wirklich getroffen wurde. Bei muendlichen Vereinbarungen ist das oft recht schwierig und manchmal auch unmoeglich. Hier duerfte aber kaum zu erwarten sein, dass der Arbeitgeber die Probezeitvereinbarung bestreiten und dich damit auf eine laengere Kuendigungsfrist festlegen moechte. Ja, du musst natuerlich bis zum letzten tag dort arbeiten (ausser du hast genehmigten Urlaub, wirst freigestellt oder bist arbeitsunfaehig/krank).

Polizeiliches Führungszeugnis brauchst du heute fast überall, wenn du einen neues Job anfangen möchtest...hier wollen sie nur sehen, ob du wegen Diebstahl oder ähnliches Delikten schon mal verknackt wurdest.

Nun zu deinem Problem, da du in der Probezeit bist, kannst du innerhalb von 2 Wochen kündigen, so wie dich der Arbeitgeber auch kündigen kann und du musst auch keine Gründe angeben, im Gegensatz zum Arbeitgeber.

Würde ein Schreiben aufsetzen, in dem sinngemäß steht: ....kündige ich mein Dienstverhältnis mit der Firma "SIG Detail" fristgerecht  zum 01.06.2011 oder halt fristlos...bleibt dir überlassen, aber es kommt immer gut, wenn man fristgerecht kündigt und in der Probezeit besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Dea2010  16.05.2011, 07:45

Nix Probezeit! Die sieht das BGB nicht vor!

Da du (noch) nichts schriftliches hast, hast du einen Arbeitsvertrag nach dem BGB. Die Kündigung ist mit 14-Tages-Frist zum 15. bzw. Letzten des Monats möglich.

 

Da der 15. Mai der Sonntag war,kannst du HEUTE schriftlich zum Monatsende Mai kündigen. Würde ich auch dringend machen, denn dass du keinen Arbeitsplan bekommst und nicht mal einen schriftlichen Vertrag, zeigt, wie seriös die Firma ist.

DerCAM  16.05.2011, 08:14

Die Kuendigungsfrist laut BGB betraegt keine 14 Tage zum 15. oder Monatsletzten sondern 28 Tage. Eine 14-taegige Probefrist sieht das BGB nur fuer eine vereinbarte Probezeit von hoechstens 6 Monaten vor. Dies dann aber zu jedem beliebigen Tag und nicht nur zum 15. oder zum Monatsletzten. Dass der 15. Mai ein Sonntag war, hat mit einer Kuendigungsfrist - welcher auch immer - rein gar nichts zu tun.

Da du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast gelten die Mindestanforderungen für einen Arbeitsvertrag. du kannst also mit Frist von 4 Wochen kündigen. Dir steht anteilig Jahresurlaub zu. 2 Tage für jeden vollen Arbeitsmonat. Außerdem hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Hoffentlich hast du deine Stundenzettel ordnungsgemäß gegen zeichnen lassen, sonst bekommst du Probleme, wenn du dein Geld einfordern willst.

Die Methoden dieser Sub-Firmen sind durchgängig so bekannt.

Du kannst den Vertrag kündigen, die Kündigungsfrist musst du mal nachschauen. Sie kann im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag stehen (falls es einen gibt). Die gesetzliche Frist ist 14-Tage zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Musst dann halt schauen, ob du dein Geld noch pünktlich bekommst. Hoffe, du warst noch nichtg solange dort. Sollten sie nicht zahlen, geh zum Arbeitsgericht.