Küchen-Aufmass, was alles wird gemessen, was sind die Konsequenzen?
Hallo, wir haben ein Küche bestellt, und das vorsichtshalber mit Küchen-Aufmass, das am 5.10. statt gefunden hat. Jetzt sollte letzten Dienstag 8.11. die Küche aufgebaucht werden. Die Monteure mussten aber leider unverrichteter Dinge wieder gehen, da kein Starkstrom vorhanden war und auch nicht genügend Steckdosen da waren. Was jetzt sehr ärgerlich ist, denn in der Zwischenzeit haben wir die Wohnung komplett tapeziert und jetzt müssen komplett neue Leitungen verlegt werden, durch die halbe Wohnung in die Küche. Am 5.10. beim Aufmass, hätten wir noch alle Möglichkeiten gehabt, da hatten wir gerade die Tapeten vom Vormieter abgemacht und hätten genug Zeit bis zum 8.11. gehabt. Jetzt windet sich das Möbelhaus, und behauptet, dass bei einem Küchenaufmass keine Begutachtung der Leitungen dabei ist, ob Starkstrom da ist, ob genübend Steckdosen da sind, nur die Maße des Raumes. Das Küchenhaus meint, man kann ja nicht für 50 € verlangen, daß man die Elektrik beurteilt. Das kann ja wohl nicht sein, oder sehe ich das falsch. Wer kann mir bitte zuverlässig sagen, wer jetzt die Haftung dafür übernimmt, für die Mehrkosten einer neuen Renovierung und die Zeit die wir jetzt, bis die neuen Leitungen verlegt werden können, ohne Küche leben müssen, entschädigt.
2 Antworten
Wenn du dir einen Schadenersatz erstreiten willst, wirst du deine Verträge zu rate ziehen müssen.
Du bezahlst für eine Leistung, was genau ist hier vereinbart ? Was genau solltest du für die 50€ bekommen ?
Wurde die Leistung erbracht und der Vertrag erfüllt ?
Ohne diese Informationen wird dir keiner sagen können, ob du hier etwas einklagen könntest und auf welcher Grundlage dies möglich wäre.
Hallo!
Hier scheint mehrfach etwas schief gegangen zu sein...
WIE habt ihr denn die Küche geplant? Ihr hattet doch bestimmt einen Grundriss dabei. Waren da keine Stromanschlüsse eingezeichnet? Hat der Verkäufer nie danach gefragt, wo Steckdosen oder Starkstrom liegen?
Zu einer vernünftigen Küchenplanung gehört auch ein vernünftiger Elektro- und Wasserplan - vor allem wenn Ihr die Leitungen verlegen müsst.
Dieser Plan ist allerdings nicht für 50 Euro inkl. Aufmaß machbar.
Zu deiner Frage der Entschädigung musst du dich tatsächlich mit dem Vertrag bzw. den AGB's deines Vertragspartners auseinander setzen.
LG