Küchen-Aufmass, was alles wird gemessen, was sind die Konsequenzen?

2 Antworten

Wenn du dir einen Schadenersatz erstreiten willst, wirst du deine Verträge zu rate ziehen müssen.

Du bezahlst für eine Leistung, was genau ist hier vereinbart ? Was genau solltest du für die 50€ bekommen ?

Wurde die Leistung erbracht und der Vertrag erfüllt ?

Ohne diese Informationen wird dir keiner sagen können, ob du hier etwas einklagen könntest und auf welcher Grundlage dies möglich wäre. 

Hallo!
Hier scheint mehrfach etwas schief gegangen zu sein...

WIE habt ihr denn die Küche geplant? Ihr hattet doch bestimmt einen Grundriss dabei. Waren da keine Stromanschlüsse eingezeichnet? Hat der Verkäufer nie danach gefragt, wo Steckdosen oder Starkstrom liegen?

Zu einer vernünftigen Küchenplanung gehört auch ein vernünftiger Elektro- und Wasserplan - vor allem wenn Ihr die Leitungen verlegen müsst.
Dieser Plan ist allerdings nicht für 50 Euro inkl. Aufmaß machbar.

Zu deiner Frage der Entschädigung musst du dich tatsächlich mit dem Vertrag bzw. den AGB's deines Vertragspartners auseinander setzen.

LG