Kryptowährung, die gegenwärtig noch nicht auf dem Markt ist, beim Bafög-Antrag angeben?
Hallo, ich möchte Bafög beantragen und unter dem Punkt "Angaben zur Vermögensfeststellung" wird auch nach "Geldforderungen, digitales Vermögen z.B. Kryptowährungen) u.s." gefragt.
Nun bin ich mir ein wenig unsicher, was ich angeben soll, da ich 350,09 Pi Coins besitze, eine Kryptowährung, die gegenwärtig noch in der 2. Phase steckt und noch nichtmal auf dem Markt ist. Umgerechnet wäre es ein Vermögen von ca. 2,20€. Ich habe nichtmal ein Cent in die Pi Coins investiert, da man diese gegenwärtig noch ganz einfach auf dem Smartphone minen kann.
Ich weiß weder, wie man dafür einen Nachweis bringen soll, mal abgesehen davon, dass ich noch nichtmal ein Wallet erstellt habe und nichtmal sicher ist, ob ich den ganzen Betrag von 350 Pi Coins freigeschaltet bekomme, da ich und die Mitglieder meines Mining Circles noch alle eine Identitätsprüfung durchführen müssen. Unterm Strich hab ich also keine Ahnung, wieviele der Pi Coins mir tatsächlich zur Verfügung stehen, ob es mal auf den Markt kommt und wann, wieviel es dann wert sein wird etc.
Habe Angst, dass mein Bafög-Satz wegen so einer unnötigen Angabe verringert werden würde und ich weiß auch nicht, wie ich das nachweisen soll. Ich weiß aber auch nicht, ob ich es einfach nicht mit angeben kann, weil ja immerhin explizit danach gefragt wird und es ja auch sein könnte, dass der Wert von Pi Coin in den nächsten Jahren unerwartet explodiert?
MfG
1 Antwort
Wenn der Wert in den nächsten Jahren sich steigert und auf dem Markt ist, dann musst du es eh bei jedem Folgeantrag angeben. Diesmal würde ich es bei 2,20€ und kein Handel auf dem Markt einfach lassen.