Kriegt man eine Strafe wenn man mit dem Roller/Motorrad ein Wheelie macht?
5 Antworten
Das ist eine rechtliche Grauzone, wie die Hamburger Polizei selbst sagte. Der YouTuber Blackout wurde von der Polizei schon mehrfach erwischt. Einmal sieht man es in diesem Video:
https://www.youtube.com/watch?v=r6CuMN6QImU
Die Polizisten wussten selbst nicht wirklich, was das genau für einen Tatbestand darstellt bzw. ob diese jeweils überhaupt erfüllt wurden. Es war aber auch die Rede von einer eventuellen Straftat, sicher war sich der Polizist aber absolut nicht.
Es ist immer wieder die Rede von einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Bisher hat der YouTuber meines Wissens nach noch nie eine Strafe deswegen bekommen, und demnach scheint das weder richtig verboten, noch erlaubt - eine Grauzone eben.
Ich glaube dass es aktuell so ist, dass du wenn eine höhere Strafe für andere vergehen zahlst. Sprich, wenn du z.B. zu schnell fährst und das dann nur auf dem Hinterrad, kann sich die Strafe erhöhen.
Droht Ihnen ein Bußgeld von 60 Euro, so zahlen Sie bei einer Gefährdung dann 75 Euro.
Quelle: www.bussgeldkatalog.de/gefaehrdung
Das ist jetzt aber wirklich nur eine Vermutung. Ich habe weder Jura studiert, noch bin ich Polizist. Und wie gesagt: Die Polizisten wussten auch nicht wirklich was das ist und scheinbar gab es nie Post.
Spätestens bei einem Unfall kann ich mir dann aber sehr gut vorstellen, dass du große Probleme bekommen kannst. Du warst eingeschränkt, konntest nicht wie gewöhnlich bremsen... Da musst du an sich nicht der Schuldige sein, wirst aber rechtlich sehr schnell als dieser gelten. Und wenn du dabei dann unschuldige verletzt usw., kann das richtig böse ausgehen.
Wenn du noch ein paar Tage wartest kannst du auf dem Kanal von Lucas Lit ein Video sehen, wo er auch wegen einem Wheelie angehalten wurde. Was die Polizei gemacht hat, wird man erst im Video sehen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es bei ihm ähnlich sein wird.
Da hat jeder seine eigene Meinung. So locker wie du das darstellst sehe ich das auch nicht, so schön & cool die Wheelies auch in den Videos immer aussehen.
Legst du dich hin und jemand fährt dich an oder gar über dich, wird auch er nie im Leben wieder glücklich. Das ist auch egal, ob er im Ansatz was dafür konnte oder das physikalisch unmöglich war. Schon etliche Male habe ich das gesehen wo Personen sich ihr Leben lang Vorwürfe gemacht haben dass sie nicht anders reagiert haben, obwohl man ihnen null Schuld zusprechen konnte und es genau das Gegenteil war und sie das eigentlich auch wussten. Die Gedanken gehen trotzdem nicht einfach weg und die Selbstvorwürfe bleiben.
Genauso kann das traumatisierend sein. Mag blöd klingen, aber ist nun einmal so und auch gar nicht selten. Wer einmal einen Motorradfahrer überfahren hat (weil er ihn z.B. übersehen hat), dem wird besonders am Anfang immer ein Schauer über den Rücken laufen, wenn er z.B. links abbiegt und den Motorradfahrer noch durchlassen muss, weil er die Bilder wieder im Kopf hat. Gerade bei Blackout in Hamburg kann schnell was passieren. Er hatte ja auch schon einen Unfall.
Jeder muss selbst wissen, was er damit macht. Aber zu sagen, die Personen die einen Wheelie machen die wissen schon was die tun und können das, ist Schwachsinn. Gerade auf YouTube gibt es genügend Motorradvlogger, die einfach mit dem Trend gehen und unbedingt im Thumbnail und Titel das Wort drin haben müssen. Die können das ständig nicht und üben das dann. Mal irgendwo, wo nichts ist, mal einfach im Straßenverkehr.
Interessant dieser Ausschnitt:
"Das Aufstellen des Motorrads durch plötzliches Aufreißen des Gasgriffs - ein sog. Wheelie - stellt keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) dar (Amtsgericht Lübeck, Beschluss vom 09.12.2011; Az.: 61 Gs 125/11).Ein absichtlich auf die Störung des Straßenverkehrs (zweck-)gerichtetes verkehrsfeindliches oder gar mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz vorgenommenes Fahrverhalten, in dem das Kraftrad als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht wird, lasse sich in hiesigem Fall nicht annehmen, auch wenn der Beschuldigte eine Gefährdung anderer nicht schon durch die Wahl einer wenig befahrenen Wegstrecke von vornherein ausgeschlossen hat. Die gegenständliche Fahrt diente primär fahrerischen Unterhaltungszwecken, damit aber jedenfalls auch einem eigenen Fortkommen im Verkehr.
Denkbar sind allerdings Verstöße nach der StVO sowie natürlich eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit zivilrechtlichen Konsequenzen, insofern sollten Wheelies im öffentlichen Straßenverkehr unterlassen werden."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wheelie-ist-nicht-strafbar_025207.html
https://www.br.de/mediathek/video/verkehrsrecht-sind-wheelies-erlaubt-av:59a88555aa2def001100b3c0
Hier deutlich:
https://www.br.de/mediathek/video/verkehrsrecht-sind-wheelies-erlaubt-av:59a88555aa2def001100b3c0
Es ist per se nicht verboten aber auch nicht grundsätzlich straffrei.
Ich möchte es einmal so formulieren:
Das Bußgeld / die Geldstrafe kommt nicht wegen des Wheelies an sich, sondern wegen eventueller Verkehrsverstöße, die damit im Zusammenhang stehen. Das war im Film ja auch mit der Taxe deutlich zu sehen. Und wenn es sogar mehr oder weniger direkt dadurch zu einem Unfall kommt, dann ist man ganz schnell in der Mitschuld, zusätzlich zum eigenen Aua.
Bei amtlicherseits festgestellten Wiederholungstaten kann dann auch schon einmal eine MPU angeordnet werden.
Ich persönlich würde es bleiben lassen, (sehr) frei nach dem Motto: Keinen Alkohol am Steuer, ein Schlagloch und alles ist verschüttet.
Vorab, die Antwort auf deine Frage lautet: "JA, man bekommt eine Strafe."
Denn "Blackout" hat eine Strafe für eine Ordnungswidrigkeit bekommen und bezahlt, wie aus anhängendem Video hervorgeht.
Die Polizei muss halt immer nerven? Was soll das denn?
Sie nervt nur dann, wenn man es "sich verdient" hat, wie dieser "Blackout".
Einerseits kommt er in seinem Video sogar vernünftig rüber, andererseits wird er ständig von der Polizei angehalten.
Warum wohl? Bei dem ist sein Name anscheinend Programm!
Er könnte das doch auch dort machen, wo kein Verkehr ist. Warum mitten in der Stadt? Da sind Ärger und Gefahr doch vorprogrammiert.
"Gefährdung des Straßenverkehrs" dürfte es aber nicht sein, denn in § 315c StGB ist genau definiert, was "man gemacht" haben muss und es trifft nichts davon zu.
Außer vielleicht "infolge geistiger oder körperlicher Mängel" ;-)
Er hatte auch noch Glück, dass sie seine Spiegel bzw. deren Position nicht bemängelt haben - das hätte weitere 15 Euro gekostet.
Viele Grüße
Michael
hängt immer von den umständen ab.auf welchem platz/straße und wie die verkehrssituation ist.
Das mit Blackout habe ich gesehen. Die Polizei muss halt immer nerven klar ist sowas gefährlich aber wenn man es macht muss man ja etwas drauf haben. Und die die sich hinlegen sind dann halt selber schuld. Die Verletzung ist dann die Strafe. Aber wenn man gut trainiert ist wieso nicht?