kriegt man eine Kaution wieder wenn man unschuldig angeklagt war?

4 Antworten

Es gibt im deutschen Strafprozeß sehr wohl eine Kaution. Die wird erhoben, um abzusichern, daß sich der Beschuldigte/Angeklagte dem Verfahren durch Flucht entzieht. Mit einer Kaution soll eine Untersuchungshaft abgewendet werden. Wenn er abhaut, verfällt die Kaution ersatzlos an die Staatskasse. Wenn der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird, wird die Kaution wieder freigegeben.

Soweit ich weiß, gibt es in Deutschland keine Kautionen im Strafverfahren. Hier kommst du direkt in Untersuchungshaft.

juergen04  18.12.2011, 01:28

Es gibt eine Kaution im deutschen Strafverfahren. Ein bestehender Haftbefehl kann gegen Zahlung der Kaution außer Vollzug gesetzt werden, dann muß man also nicht in den Knast.

Still  19.12.2011, 11:09
@juergen04

Erklär' mal. Haftbefehl ist Haftbefehl. Es gibt noch den Begriff der Sicherheitsleistung, der bei gringeren Delikten von Ausländischen Staatsbürgern erhoben werden kann, um die Festnahme abzuwenden, aber von einer Kaution habe ich noch nie gelesen.

Das gibt es nur wieder, wenn man sich penibel an die Kautionsauflagen gehalten hat.

Ich würde mal sagen JA. Wäre ja sonst ungerecht.

hermosaashanti 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 05:50

ja stimmt eigentlich.

weil unschuldig im knast sitzen und dann erst auf der richterbank entschädigung vom Gericht kassieren dafür das man drinnen war wäre doof, ist ja zeitverschwendung..