Kann man ohne Handfesten Beweis verutreilt werden?
hallo, ich bin 16 jahre alt und wurde auf grund einer zeugenaussage und polizeilichen ermittlungen angezeigt mit marihuanna gehandelt zu haben.
die kripo war bei mir zu besuch und haben mein zimmer auf den kopf gestellt aber nichts gefunden, jetzt würd ich gerne wissen ob sie mir da eigentlich was können. ich bin natürlich unschuldig habe sowas noch nie gemacht...
9 Antworten
Für eine Verurteilung muss die Schuld bewiesen werden. Dies ist eine elementare Grundlage unseres Rechtsstaates.
Dies kann durch Sachbeweise, Zeugenaussagen oder auch durch Indizien erfolgen.
Eine Zeugenaussage ist ein Beweis. Es stellt sich jedoch die Frage, wie glaubwürdig diese Zeugenaussage ist und ob sie sich mit anderen Aspekten des Falles deckt oder nicht.
Es ist aus der Ferne nicht zu beurteilen, wie die Fakten genau liegen. Alleine die Aussage eines Einzelnen, der auch noch einschlägig vorbestraft ist, wird voraussichtlich nicht ausreichen, eine Verurteilung zu erwirken. Kommen jedoch noch andere Beweise oder Indizien hinzu, die die Aussage stützen, wird es schwierig.
Ehrlich gesagt, tue ich mich mit der Vorstellung schwer, dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage alleine auf diese eine doch recht wacklige Zeugenaussage aufbaut. Ich gehe daher davon aus, dass hier noch mehr Belastungsmaterial vorliegt, was hier bis jetzt noch nicht zur Sprache gekommen ist.
Das Beste ist, die Sache nochmals komplett mit dem Anwalt durchzukauen.
Wenn es lediglich eine Aussage gegen Dich gibt und die Dich belastende Person ist drogenabhängig und mehrfach vorbestraft, dann dürfte es einem cleveren Anwalt leicht fallen die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen in Frage zu stellen.
Sprechen jedoch außer der Aussage weitere Indizien gegen Dich, würde ich an Deiner Stelle vor Gericht keinen Larry machen, sondern das Urteil abwarten und ggfs. im Rahmen einer Berufung gegen die Verurteilung angehen.
Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und feststellen, was man genau gegen Dich in der Hand hat.
Ohne Beweise kannst du nicht Schuldig gesprochen werden vielleicht warst du bei nem Freund etc.
Das Gericht wertet die Beweise. Die Staatsanwaltschaft würde keine Anklage erheben, wenn sie nicht von deiner Täterschaft überzeugt wäre. Ohne Alibi sieht es da schlecht für dich aus!
der typ der gegen mich ausgesagt hat ist vorbestraft und hat viele anzeigen, ich hab garnichts in meiner akte stehen und er will warscheinlich sein ar sch retten indem er gegen mich aussagt. gefunden haben sie bei mir auch nichts also für was sollen sie mich eigentlich verurteilen?
Besprich das mit deinem Anwalt! Welches Motiv sollte denn der Zeuge haben, dich zu belasten?
Wenn eine Zeugenaussage glaubwürdig ist, kann sie für eine Verurteilung ausreichen. Denn auch eine Zeugenaussage ist ein Beweis - ein Zeugenbeweis. Und nur, weil man bei einer Hausdurchsuchung nix findet, heißt das ja noch lange nicht, daß da auch nichts ist. Das heißt nur, daß man nichts gefunden hat.^^
Natürlich wird genau zu prüfen sein, wie die belastende Aussage zustande gekommen ist und ob der Zeuge durch seine Aussage Vergünstigungen erwarten kann ( §31 BTMG). Aber nur, weil er vorbestraft ist oder mit der Drogenszene zu tun hat, heißt das noch lange nicht, daß er von vornherein unglaubwürdig ist.
Eine Zeugenaussage ist bereits ein Beweis und reicht für eine Verurteilung völlig aus.
Das ist auch der Grund, warum ein Zeuge vor Gericht persönlich seine Aussage macht und der Anwalt des Angeklagten natürlich versucht, dessen Aussage entweder zu widerlegen oder den Zeugen als unglaubwürdig erscheinen zu lassen.
der typ der gegen mich ausgesagt hat ist vorbestraft und hat viele anzeigen, ich hab garnichts in meiner akte stehen und er will warscheinlich sein ar sch retten indem er gegen mich aussagt. gefunden haben sie bei mir auch nichts also für was sollen sie mich eigentlich verurteilen?
Also könnten sie mich nicht verutreilen selbst wenn ich so etwas gemacht hätte?