Kriegt man das Geld zurück, wenn man aus der Klassenfahrt ausgeschlossen wird?
Frage steht oben
Mein Lehrer meinte das er noch nicht weiß ob wir das Geld zurück kriegen
Kann er deswegen verklagt werden?
11 Antworten
Hallo.
Aus welchen Grund wirst du ausgeschlossen von der Klassenfahrt? Also es geht nicht, dass du für eine Klassenfahrt bezahlt hast und du da davon ausgeschlossen wirst. Das ist höhere Gewalt und somit deckt das in der Regel auch keine Versicherung. Also wenn du ausgeschlossen wirst, dann muss dein Lehrer dir auch das Geld zurück geben. Alles andere ist nicht rechtens... LG Florian
Klar, kann man ihn verklagen.
Wenn der Ausschluss auf Grund des Verhaltens des Schülers nötig war, dann gibt es da kein Geld zurück.
Da zahlt keine Reiserücktrittversicherung.
In diesem Fall dürfte der Schüler auch noch die Kosten des Rechtsstreits tragen, den der Lehrer zweifellos gewinnen würde.
Ja, und?
Die ist längst gebucht und somit zu bezahlen.
Um Geld zurückzubekommen, hätte der Schüler eine Reiserücktrittversicherung abschließen müssen.
Die zahlt aber auch nur bei Krankheit und nicht bei Eigenverschulden.
Unfug, echt. Ist doch keine Flugreise für zig-tausende !
Keine Jugendherberge pinkelt sich wegen der paar Mücken an !
Rückvergütung und fertig.
Wenn sie kulant sind, dann machen sie das nicht.
Rechtlich gesehen müssen sie das nicht und können auf Erfüllung pochen.
Bei allen Beiträgen fehlt mir die Aussage des Lehrers, denn mir scheint, dass der Schüler hier wieder mal sein Fehlverhalten verniedlicht. Ohne die Meinung des Lehrers kann man hier nichts kommentieren.
Wer aus welchen Gründen auch immer nicht an einer Klassenfahrt teilnimmt, sie also erst gar nicht antritt, die Fahrt aber bereits bezahlt hat, hat Anrecht auf die Erstattung der Zahlungen.
Wie es aussieht, wenn jemand mitfährt und dann wegen Fehlverhalten nach Hause geschickt wird, weiß ich nicht.
lol. Erkläre das mal dem Veranstalter.
Da zahlt auch keine Reiserücktrittversicherung.
Dann kann der Lehrer ihn auch nicht einfach ausschließen.
Er muss sogar, wenn er nicht garantieren kann, dass der Schüler sich benimmt.
Ganz so einfach ist ein Ausschluss von einer Klassenfahrt nicht. Guck mal hier: https://www.herole.de/blog/ausschluss-von-klassenfahrten/
Der Ausschluss ist eine Ordungsmaßnahme und damit ein juristischer Verwaltungsakt! "Gerichtliche Verfahren der Vergangenheit geben insbesondere Entscheidungen von Lehrkräften und Schulleitern Recht, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet."
Die Frage ist, ob das Genannte vorliegt - falls nicht, kann man Widerspruch und Klage gegen den Ausschluss einlegen
Natürlich --> Kaufvertrag nicht abgeschlossen
Die Klassenfahrt ist in einem Monat