Ausschluß Klassenfahrt, Geld zurück?
Hallo zusammen !
Die Klasse meines Sohnes war Anfang April diesen Jahres auf Klassenfahrt. Für dieses Unternehmen habe ich im Februar 180,- EUR. auf das Klassenkonto überwiesen. 2 Wochen vor Antritt der Reise wurde mein Sohn ( und ein weiterer Schulkamerad) von der Klassenlehrerin ausgeschlossen. (Dummheiten gemacht ) Ich bin fast 5 Monate hinter meinem Geld bzw. der Abrechnung hergerannt.... 2 x habe ich die Schule / Rektor + Klassenlehrerin schriflich (mit Fristsetzung) dazu gemahnt. Freitag kam dann endlich Antwort von der Klassenlehrerin, das wäre alles Sache des Elternvertreters, der auch das Klassenkonto führt. Eine Abrechnung hab ich natürlich nicht erhalten. Auf telefonische Anfrage an den Elternvertreters hat mir dieser mitgeteilt, er hätte das Geld überwiesen. Auf meine Frage woher er meine Bankverbindung kennt, meinte dieser, er arbeitet bei der kontoführenden Bank. AHA ! Auf meine Frage nach der Abrechung bekam ich keine klare Aussage. Die Abrechnung hätte er mit der Klassenlehrerin gemacht, genaues wüsste er nicht, müsse er vielleicht mal suchen...? Kurz und gut: Ich bin sprachlos über die Art und Weise !! Auch wg. der Vorgehensweise des Elternvertreters, der ja wohl seine beruflichen Internas für die Schule nutzt ! Thema: Datenschutz ?? Meine Fragen : wie bekomme ich wenigstens 2/3 meines Geldes zurück ? Dürfen Schulen, Lehrer selbst bestimmen zb. das im Vorraus gezahlte Geld für die Allgemeinheit einbehalten ? Ich komme mir hier so machtlos und rechtlos vor, wie so oft in Sachen Schule. ( sollte ich etv. zum Anwalt zu gehen ?) Hat hier vielleicht Jemand Erfahrungen ? Tipps ? Fällt das unter Reiserecht ? Ich habe leider keinen Rechtsschutz, bin allein - Erziehende, bekomme keinen Cent Unterhalt für meinen Sohn. Ich bin berufstätig, meistere alles allein, 180,- EUR sind viel Geld für mich ! Ich möchte mir nicht immer alles gefallen lassen !
Danke und Gruß
Cardoppi
7 Antworten
Das ist natürlich etwas kompliziert, da muss man sich fragen ob sich 180 Euro lohnen um einen Anwalt einzuschalten. Im Recht bist du auf jeden Fall. Und was die Schule macht ist eine Frechheit. Die dürfen dein eingezahltes Geld nicht für die Allgemeinheit nutzen, nur weil dein Sohn ausgeschlossen wurde von der Fahrt. Und die Aussage von dem Elternverteter ist das dümmste und unlogischte was ich seit langem gehört habe. Selbst wenn er bei der Bank tätig wäre, gibt ihm das kein Recht dort deine Konto Daten zu erforschen.
Ich würde da sofort einen Anwalt einschalten. Musst halt im Gespräch aushandeln ob sich das alles lohnt.
Ich weiß nicht, ob es eine Reiserücktrittsversicherung gibt. Wir Eltern haben nichts unterschrieben. Also, ich habe nicht unterschrieben auf mein Geld zu verzichten, es der Klassenkasse zu spenden. Die beiden Jungs wurden von der Schule bestraft, den Ausschluss hat die Lehrerin allein zu verantworten. Ich habe meinem Sohn das Taschengeld halbiert. Weitere Konsequenz meinerseits : ich werde nie wieder für eine schulische Unternehmung in Vorleistung treten ! Man kann ja nie im Vorfeld wissen was passiert. Das Kind könnte sich auch verletzen, krank werden, etc. oder eben mal ne Dummheit machen. Ich denke, es muss dann auch mal gut sein, man kann doch nicht einen ganze Familie mit bestrafen ? Fazit : Lehrer sind erwachsen zur Welt gekommen. ;o)
Eine Reiserücktrittsversicherung bei Klassenfahrten? Das wär mir neu, sie ist ja nicht zurück getreten, selbst dann müsste sie das Geld wieder bekommen. Was ich noch fragen wollte, was ist denn mit den Eltern des anderen Jungen der nicht mitfahren durfte? Vielleicht könnt ihr euch ja zusammen tun, und somit mehr Erfolg haben.
Ich weiß ja nciht wo genau das hingehen sollte, aber du sagstes ja, dass du bereits 32 euro zurückbekommen hast. hast du keine reiserücktrittsversicherung abgeschlossen kann es sein, dass du auch nciht mehr bekommen wirst. Immerhin mussten sie die Unterkunft zahlen, ob er nun mitkommt oder nicht. das selbe gilt für den bus, ob er mitkommt oder nicht, er mus strotzdem bezahlt werden. Die 32 Euro waren sicher nur für unternehmungen während der KLassenreise angedacht, die man vor ort zahlen musste und deswegen konntest du sie zurückbekommen.
Achso, noch was. wenn du das Geld auf das Klassenkonto überwiesenhast und der Elternvertreter darauf zugriff hat, um die finanzen zu regeln, dann hat er auch automatisch deine Kontoverbindung, wenn ich mich nicht irre
Genau das hat er, klar, weil er dort arbeitet, ABER er darf das niemals zu eigenen Zwecken nutzen ! Datenschutz gilt auch für Bankangesellte, die in ihrer Freizeit ehrenamtliche Elternvertreter sind !
Es wurden Häuser mit max. 6 Schlafplätzen gebucht, keine Einzelbuchung pro Schüler. Reiserücktritt geht dann nur wenn 1 Haus abbestellt bzw. storniert wird. Ich habe mich selber bei dem Ferienhof erkundigt. Deshalb ja meine Frage, (somit hat mein Sohn für die Anderen mitgezahlt.....) In wie weit kann die Lehrerin auf meine Kosten, zu meinen Lasten mein Kind ausschließen ? Mein Sohn ist ohne eigenes Einkommen, minderjährig. Das Geld ist mein Geld. Nicht das des Kindes.
hmm, nein, ich glaub da hast du mich falsch verstanden. wenn du mir z.b. etwas überweist, sehe ich das ja auch auf den kotoauszügen und ehe danna uch deine kntnr.. wenn er sich also als elternvertreter um das konto kümmert, dann hat er automatisch deine daten, unabhängig ob er bei der bank arbeitet oder nicht.
gerade dann kann cih verstehen, dass du nciht das ganze geld wieder bekommst. Es konnte eben nicht mehr anbestellt werden. wäre dein Sohn von anfang an nicht mitgefahrne, dann htten sie vielleicht ein haus weniger gebucht, oder den eltern vorher einen hoöheren betrag in rechnung gestellt. Dies war ja nun nicht möglich. Eine Reiserücktrittsversicherung hätte dir den Betrag gezahlt. So wie es jetz ist, müsste die Lehrerin nachträglich noch Geld von den anderen Eltern einsammeln, nur weil dein Sohn mist gebaut hat.... das ist auch nicht gerecht, dass sie die kosten für das schlechte verhalten deines sohnes tragen müssen, oder? Der Anwalt kann da übrigens auch nichts tun, da du ohne reiserücktrittsversicherung pech hast. Mit der ANmeldung zur Klaasenfahrt willigt man immer auch ein, dass der Sohn auf eigene kosten nach hause geschickt wird, wenn mist baut. Geld gibt es da auch nicht zurück. Wenn er nun aber vrher mist gebaut hat, sodass seine MItfahrt nicht zumutbar für die Lehrer ist, weil sie die Verantwortung nicht übernehmen wollen, dann ist das so ähnlich, er wird quasi auf eigene Kosten zuhuase gelassen.
verstehe mich nciht falsch, ich kann verstehen, dass es viel geld für dich ist udn du es gerne wieder hättest, aber du musst auch die andere seite sehen.
Es tut mir leid, aber dein Sohn hat scheiße gebaut, also muss er mit den Konsequenzen leben.. und du leider auch. Mein Tipp: nächstes mal eine Reiserücktrittsversicherung abschließen und hoffen dass dein Sohn nicht wieder mist baut.
Ich verstehe dich, man sieht nur noch den Namen des Zahlenden bzw. Abenders, keine Kontonummer, BLZ mehr. Deine Bank wäre eine riesen Ausnahme, wenn sie das anders machen. Wie schon erwähnt: Datenschutz.
ah ok, dass wusste ich nciht, weil ich eigentlich noch nie darauf geachtet habe/ darauf achten musste. Unter den Umständen würde ich zumindest mal mit dem Vorgesetzten des Elternvertreters reden und dich drüber beschweren, dass er die Arbeitsdaten für Private Zwecke benutzt.
das Geld wieder zu bekommen, kannst du aber trotzdem abschreiben, ichhoffe du hast meine erklärung oben dafür verstanden, hab sie gerade noch mal gelesen, war aber etwas wirr ;)
Ich weiß ja nicht wie alt dein SOhn ist, aber wenn er bereits ein Teen ist, dann bestünde ja noch die möglichkeit, dass er selbst verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt, und dir die restlichen 150 Euro zurückzahlt indem er sich nen nebenjob sucht...
Wende dich mit deinem Anliegen an das Schulamt.
Nenne die Namen aller Beteiligten, und schildere den Fall.
Setze ein kurze Frist, und dann nimm einen Anwalt.
Für Alleinerziehende oder Menschen mit kleinem Einkommen kann der Anwalt gestellt werden. Wende dich an das zuständige Rathaus, dort kannst du Rechtskostenbeihilfe beantragen.
Dass das Geld überwiesen wurde, kann ich nicht glauben. Eher, dass es veruntreut wurde. Wahrscheinlich wurde nicht damit gerechnet, dass eine Rückzahlung verlangt wird...............und jetzt ist es weg...................!!
ich finde es übertrieben hier gleich von veruntreuung zu reden. Schon ma lüberlegt, dass sie das Geld einfach nicht aus eigener tasche zahlen wollen (dazu sind sie übrigens auch nicht verpflichtt), weil die unterkunft und die Hin-und Rückreise für den Schüler, auch wenn er icht mitgefahren ist, trotzdem bezahlt werden musste? Hätte sie eine Reiserücktrottsversicherung abgeschlossen, dann würde diese einspringen, dies ist aber nicht der fall, also hat sie pech gehabt, da wird auch ein Anwalt nichts machen können
warum wird dann bestätigt, die Zahlung wäre auf dem Weg, und die Bankkdaten hätte man einfach so bei der Bank eingesehen????
wenn alles mit rechten Dingen zuginge, hätte sie schon längst Bescheid, ob, wieviel und wann bezahlt wird.
an einer stelle gebe ich dir recht, dass mit den bankdaten geht echt nicht. aber wenn du die antworten gelesen hast, dann weißt du, dass sie bereits geld wieder bekommen hat!
Erlebe gerade einen ähnlichen Fall(leider).Mein Sohn sollte an einem Skiausflug nach Süd-Tirol teilnehmen der im März 2012 statt fand,hatte dazu eigentlich aber auch von Anfang an keine Lust ist dann aber nach einigem hin und her meinerseits mit der Schulleitung und der Androhung eines Ordnungsgeldes an mich doch von uns angemeldet worden bzw. der Beitrag von 360€!!! wurde von uns gezahlt.Wie das Pech oder aber auch in unserem Fall das Glück will stürzte mein Sohn einen Tag vor Reiseantritt auf dem Schulhof und brach sich den linken Unterarm(Grünholzbruch) nix spektakuläres aber eben doch mit Gips und somit auch mit Ärtzlichem Attest nicht reisefähig.Heute mehr als 3 Monate später laufe ich noch immer hinter unserem Geld her da die Schule sagt wir habe ja keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen(in dem Durcheinander von wegen mitfahren oder auch nicht total bei uns untergegangen).Hab jetzt gleich um 11 wieder malnen Termin bei der Schulleitung und wenn das dann auch nix bringt werde ich wohl zu unserem Anwalt und da mal nach den eventuellen Möglichkeiten fragen(oder Akte bei Sat1 gg),geht schliesslich nicht um 10 oder 20 Euro sondern um fast 400.
Ist denn nun das Geld bei Dir angekommen? Wenn ja wieviel? Damit würde sich die Abrechnung ja erledigen. Wenn der Elternvertreter Deine Bankverbindung nicht kennt, woher weiss er dann die Kontonummer????
Ich habe 32,- Euro Erstattung erhalten, tatsächlich ! Wie sich dieser geringe Betrag zusammensetzt ist mir weiterhin ein Rätsel. Damit ist die Sache für die Lehrerin, den Elternvertreter aus der Welt. (Mein Sohn wiederholt das Schuljahr, ist deshalb nicht mehr in der Klasse) Für mich ist die Abrechung nach wie vor "im Dunkeln" ! Keine Ahnung wie sich das zusammen setzt... eine Stornogebühr würde ich akzeptieren, aber doch nicht sooo viel !
wenn sie keine reiserücktrittsversicherung hat, ist sie nicht im recht ;)