Kriegt man bei einer Schwerbehinderung von 50% rabatte auf Fahrkarten wie z.b bei der HVV?
4 Antworten
Zunächsteinam benötigst du mindestens eines der Merkzeichen G, aG, Gl, H oder Bl um überhaupt kostenfrei mit dem öffentlichen Personennahverker zu fahren. Hierzu benötigst du die folgenden Unterlagen: Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit Wertmarke für 60,-- € jährlich oder 30,-- € halbjährlich
Das Merkzeichen B besagt nur das du eine Begelitperson kostenfrei mit nehmen darfst.
Hier noch mal zum Nachlesen http://www.global-help.de/entscheidungen-durch-versorgungsamt-20051206/47.shtml
Bei einer Schwerbehinderung geht es nicht nur um den GdB, sondern mehr um die Merkzeichen auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises im Bezug auf Fahrkartenrabatte. So gibt es z. B. beim Merkzeichen H = Hilflos auf jeden Fall Freie Fahrt. Steht auch noch das Merkzeichen B = Begleitperson auf die Vorderseite fährt auch die Begleitperson kostenlos mit. Für das Fahren mit der Deutschen Bahn ist eine zusätzliche Fahrmarke erforderlich, die es ebenfalls beim Versorgungsamt gibt. Sie ist für Blinde, Taubstumme und Hilflose Personen ebenfalls kostenlos erhältlich.
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Rabatte gibt es in dem Sinne nicht.
Mit Grad der Behinderung, nicht Prozent, 50 und einem Schwerbehindertenausweis mit dem entsprechenden Merkzeichen (siehe Antwort Anton96) kannst Du bei Deinem zuständigen Amt für Soziales und Versorgung eine Wertmarke kaufen. Entweder 30 € für 6 Monate oder 60 € für 12 Monate. Damit kannst Du dann im Umkreis von 50 km von Deinem Wohnort fast alle öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Mit Merkzeichen B (Begleitperson notwendig) kann auch diese Person kostenlos, wenn sie Dich begleitet, fahren.
Es ist schon einige Jahre her das ich so einen "Freifahrtschein" hatte. Da stand im Merkblatt dazu öffentliche Verkehrsmittel im Umkreis von 50 km vom Wohnort.
Aber danke für die Info.
Hallo,
die Wertmarke kostet nach der letzten Erhöhung 72 € jährlich, bzw. 36 € halbjährlich. Sie ist gültig in der BRD für alle Strecken. Ausgenommen sind Fahrten mit dem ICE, EC oder IC und Ausländische Fernzüge.
Alles Gute
Eine kliene Bemerkung zu " Damit kannst Du dann im Umkreis von 50 km von Deinem Wohnort fast alle öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen." Das stimmt so nicht ganz, vielmehr kann im ganzen Bundesgebiet der öffentliche Personennahverkehr genutzt werden, die 50 Km war eine Sonderlocke der Bundesbahnt ( heute Bahn AG )