Mit 17 Mist gebaut, jetzt Anklageschrift was nun?

10 Antworten

FolgendesRechtliche Konsequenzen:

In nicht öffentlichen Verfahren drohen jugendlichen Tatverdächtigen (14 - 21 Jahre alt) nach dem Jugendgerichtsgesetz folgende Strafen:

  • Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) in Form von Weisungen (Gebote und Verbote) oder Erziehungshilfen (Erziehungsbeistand)
  • Zuchtmittel (§ 13 JGG) durch Verwarnungen, Auflagen (Wiedergutmachung, Entschuldigung, Arbeitsauflagen, Geldspende) oder Jugend-, Freizeit-, Kurz- bzw. Dauerarrest (insgesamt bis vier Wochen)
  • Jugendstrafe (§ 17 JGG) in der Jugendstrafanstalt (sechs Monate bis fünf Jahre)
  • Kinder (also unter 14-Jährige) gehen straffrei aus (Rückschluss von § 1 JGG)

Dies kann auf dich zukommen, jeder muss mit der Konsequenz seines Handels rechnen und zu ihr stehen, das habe ich meine Kinder gelehrt, also stehe zu dem Mist und spiele vor Gericht nicht den weinerlichen, sondern gestehe und nehme die Verantwortung an !!!! Offensichtlich bist du ein Kleinkrimineller, so denke ich subjektiv, Du wirst vermutlich nach den Vorstrafen die du hast nun richtig bestraft werden, und zwar so dass es schmerzt, werde vernünftig, halte dich an die Regeln der Gesellschaft

Gruß

BlauerPanthero  24.06.2019, 00:23
Eine ErgänzuJugendgerichtsgesetz (JGG) § 17 Form und Voraussetzungen

(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.

(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

Das habe ich noch herausgesucht

Es wird in jedem Fall nach Jugendstrafrecht gehen, weil du zur Tatzeit noch minderjährig warst. gegen dich spricht das du vorbestraft bist. Für dich spricht das du arbeitest und ehrenamtlich tätig bist ( das solltest du dir unbedingt vom Trägerverein bestätigen lassen, sag das du es für eine Bewerbung brauchst)

Ins GEfängniss wirst du da nicht müssen. vllt eine Geldstrafe oder Sozialstunden.

Raven751  23.06.2019, 21:29

Es gibt keine Geldstrafen nach Jugendstrafrecht.

Jugendstrafrecht und der Kopf wird schon dranbleiben. Mach dir nicht in die Hosen.

Das geht nach Jugendstrafrecht (Zeitpunkt der Tat). Du brauchst nicht unbedingt einen Anwalt.

Ich würde mit offenen Karten spielen. Alles zugeben und dich entschuldigen. Darstellen, dass Du dein Lebens seither geändert hast und jetzt keine Straftaten mehr begehst. (Wenn die sehen, dass du das bereust, gibst weniger Strafe.) Eingesperrt wirst Du sicher nicht. Aber es könnte eine Geldstrafe oder Sozialstunden geben. Vielleicht wird das Verfahren auch eingestellt, gegen eine Auflage (Sozialstunden oder einen Gelbbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung, den Staat oder an die Geschädigten.) Das kann man auch bei Gericht noch machen. So schlimm wird das nicht. 

Geh zum Anwalt und prüfe, ob nicht schon Verjährung eingetreten ist.

Manchmal fällt der Staatsanwaltschaft auch kurz vor der Verjährung ein, jetzt doch tätig werden zu wollen. Auch in dem Falle würde ich einen Anwalt einschalten.

Hugito  23.06.2019, 21:27

ist nicht verjährt.

mariasbeste 
Beitragsersteller
 23.06.2019, 21:20

Ich kann mir keinen Anwalt leisten, und habe auch keinen Anspruch auf einen.. Zumindest das ich es bezahlt bekomme

TheQ86  23.06.2019, 21:21
@mariasbeste

Wenn du dir keinen leisten kannst beantrage Prozesskostenbeihilfe. Soweit ich weiß musst du dich ja vor einem Strafgericht eh mit Verteidiger blicken lassen.

Akka2323  23.06.2019, 21:23
@mariasbeste

Du wirst es Dir leisten müssen. Verkauf Dein Auto.