Mit 17 Mist gebaut, jetzt Anklageschrift was nun?
Hallo ihr,
mich belastet gerade eine Sache richtig heftig, und ich hoffe ihr könnt mir irgendwie Klarheit geben (vorab, ich weiß das niemand das Urteil oder den weiteren Verlauf voraus sagen kann, aber erhoffe mir trotzdem Hilfe)
Im Januar 2016 habe ich ordentlich Mist gebaut (Sachbeschädigung in 5 Fällen mit darunter auch verwenden von Kennzeichen Verfassungswiedriger Organisationen (Graffitis)). Zum Tat Zeitpunkt war ich 17, und wurde bereits im Februar vom Staatsschutz vorgeladen und erkennungsdienstlich behandelt. Bin bereits schon vorher in Erscheinung getreten mit einer Sachbeschädigung (wurde eingestellt und verwarnt, sowie Betrug was vor Gericht ging und ich 30 sozial Stunden bekommen habe, nebenbei auch noch eine Ermahnung)
Nun hatte ich (mittlerweile 20, im Juli 21)damit schon abgeschlossen, doch dann kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft.. Sie möchte das Hauptverfahren eröffnen.
Nun bricht meine Welt zusammen, und ich bekomme Angst. Denn, mein Leben läuft super im Gegensatz zu damals. Habe Auto, Führerschein, Festanstellung als Pflegehilfskraft in einem Pflegedienst und eine eigene Wohnung.. Auch generell, ich bin lieb und setze mich mittlerweile auch nebenbei für Ausländische Kinder in Not ein.
Was können die jetzt noch machen? Könnten die mich dafür noch einsperren? Trotz 180 Grad Drehung?? Wird nach Jugend oder erwachsenengesetz bestraft? Was kann generell da noch passieren?
Bitte helft mir..
10 Antworten
In nicht öffentlichen Verfahren drohen jugendlichen Tatverdächtigen (14 - 21 Jahre alt) nach dem Jugendgerichtsgesetz folgende Strafen:
- Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) in Form von Weisungen (Gebote und Verbote) oder Erziehungshilfen (Erziehungsbeistand)
- Zuchtmittel (§ 13 JGG) durch Verwarnungen, Auflagen (Wiedergutmachung, Entschuldigung, Arbeitsauflagen, Geldspende) oder Jugend-, Freizeit-, Kurz- bzw. Dauerarrest (insgesamt bis vier Wochen)
- Jugendstrafe (§ 17 JGG) in der Jugendstrafanstalt (sechs Monate bis fünf Jahre)
- Kinder (also unter 14-Jährige) gehen straffrei aus (Rückschluss von § 1 JGG)
Dies kann auf dich zukommen, jeder muss mit der Konsequenz seines Handels rechnen und zu ihr stehen, das habe ich meine Kinder gelehrt, also stehe zu dem Mist und spiele vor Gericht nicht den weinerlichen, sondern gestehe und nehme die Verantwortung an !!!! Offensichtlich bist du ein Kleinkrimineller, so denke ich subjektiv, Du wirst vermutlich nach den Vorstrafen die du hast nun richtig bestraft werden, und zwar so dass es schmerzt, werde vernünftig, halte dich an die Regeln der Gesellschaft
Gruß
(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung.
(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.
Das habe ich noch herausgesucht
Es wird in jedem Fall nach Jugendstrafrecht gehen, weil du zur Tatzeit noch minderjährig warst. gegen dich spricht das du vorbestraft bist. Für dich spricht das du arbeitest und ehrenamtlich tätig bist ( das solltest du dir unbedingt vom Trägerverein bestätigen lassen, sag das du es für eine Bewerbung brauchst)
Ins GEfängniss wirst du da nicht müssen. vllt eine Geldstrafe oder Sozialstunden.
Es gibt keine Geldstrafen nach Jugendstrafrecht.
Jugendstrafrecht und der Kopf wird schon dranbleiben. Mach dir nicht in die Hosen.
Das geht nach Jugendstrafrecht (Zeitpunkt der Tat). Du brauchst nicht unbedingt einen Anwalt.
Ich würde mit offenen Karten spielen. Alles zugeben und dich entschuldigen. Darstellen, dass Du dein Lebens seither geändert hast und jetzt keine Straftaten mehr begehst. (Wenn die sehen, dass du das bereust, gibst weniger Strafe.) Eingesperrt wirst Du sicher nicht. Aber es könnte eine Geldstrafe oder Sozialstunden geben. Vielleicht wird das Verfahren auch eingestellt, gegen eine Auflage (Sozialstunden oder einen Gelbbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung, den Staat oder an die Geschädigten.) Das kann man auch bei Gericht noch machen. So schlimm wird das nicht.
Geh zum Anwalt und prüfe, ob nicht schon Verjährung eingetreten ist.
Manchmal fällt der Staatsanwaltschaft auch kurz vor der Verjährung ein, jetzt doch tätig werden zu wollen. Auch in dem Falle würde ich einen Anwalt einschalten.
ist nicht verjährt.
Wenn du dir keinen leisten kannst beantrage Prozesskostenbeihilfe. Soweit ich weiß musst du dich ja vor einem Strafgericht eh mit Verteidiger blicken lassen.
Du wirst es Dir leisten müssen. Verkauf Dein Auto.
Ich kann mir keinen Anwalt leisten, und habe auch keinen Anspruch auf einen.. Zumindest das ich es bezahlt bekomme