Hallo,
es ist ja allgemein bekannt, dass man beim Autofahren kein Handy in der Hand halten darf, auch dann nicht, wenn man damit nicht telefoniert, sondern eine andere der vielfältigen Funktionen nutzt. Hintergrund ist, dass das Multifunktionsmenü der Smartphones zu viel Aufmerksamkeit vom Fahrer verlangt und daher vom Fahren ablenkt.
Der Gesetzestext 23a STVO wurde neuerdings auch auf Computer, Holobrillen, Spielgeräte und Videoabspielgeräte ausgeweitet. Also quasi so ziemlich alles was einen Touchscreen besitzt.
Aber wie schaut das bei normalen Fotoapparaten aus, die sich einfach nur mit einem offensichtlichen Auslöserknopf bedienen lassen? Bei meinen Internetrecherchen bin ich bislang nur auf Verurteilungen bzgl. Fotografieren mit dem Smartphone gestoßen. Sollte ich etwa der erste Fall sein, der für die Nutzung eines Fotoapparates verurteilt wird?
Kennt sich jemand damit aus, und kann ähnliche Referenzfälle nennen?
Der Gesetzestext ist z.B. hier zu finden … https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
Thanx for Infos,
Foh
Ps: Der Tathergang:
Ich wurde letzten Sonntag angehalten, weil ich während der Fahrt meine singende Tochter auf dem Rücksitz gefilmt habe. An einer roten Ampel habe ich angefangen zu filmem. Polizei steht hinter mir. Bei grün fahre ich dann los, um die Kreuzubgsecke, und filme 10 Sekunden weiter, bis ich dann in den zweiten Gang schalten musste und daher die Kamera weggelegt habe. (während der "Tat" war ich also im Schritttempo, was für einen Fahrer mit 30 Jahren unfallfreie Fahrerfahrung durchaus zumutbar ist) Nun wurde ich angehalten. Ich sollte 100 euro wegen Benutzung elektronischer Kommunikationsgeräte während der Fahrt zahlen. Nö, sage ich, das kann ich nicht unterschreiben, weil eine Kamera kein Kommunikationsgerät ist. Ich zeigte ihm meine fest installierte Freisprechanlage. "Das ist mein Kommunikationsgerät. Hands free." Er wies mich moralisch zurecht, und klärte mich auf, dass das Gesetz neu sei. Außerdem hätte er gesehen, dass ich die Hände nicht am Lenkrad hatte. Ich fragte ihn, wie ich denn freihändig um die 90° Kurve gekommen sein soll?! Er sagte, er hätte das so gesehen.
Nun mal das Schriftliche abwarten. Angekündigt ist der Verstoß gegen §23 STVO ...