Kreditkartenabbuchung ohne Unterschrift gültig?
Hallo!!!
Wir waren vor ein paar Wochen in Madrid und haben bein CheckIn unsere Kreditkarte angeben müssen (wurde durch ein Lesegerät gezogen) für eventuelle Nebenkosten. Wir habe gerade einmal vom Hotel aus einen Freund angerufen (3 Minuten). Jetzt haben wir eine Abbuchung von 52 Euro auf unserer Kreditkarte!!! Das kann doch nicht sein, oder? Die Karte wurde beim CheckIn zwar durch ein Lesegerät gezogen, jedoch haben wir nichts unterschrieben - auch nicht beim CheckOut.
Ist diese Abbuchung nun auch ohne Unterschrift gültig oder nicht? Was kann passieren, wenn wir diese einfach stornieren? Ein Hotel in Spanien wird doch sicher nicht wegen 52 Euro den Betrag im Ausland einforden - zudem die ja gar keine Unterschrift haben...!!??
Würde uns freuen, wenn uns Jemand antworten könnte.
5 Antworten
Ohne Unterschrift sowie ohne Pin Eingabe ist es hierzulade nicht gültig. Und ich meine so ist es EU weit. Aber, könnt Ihr beweisen keine Unterschrift geleistet zu haben ;)
Das ist ein Irrtum, auch ohne Unterschrift kann abgebucht werden. Dies ist sogar gewollt, da man damit auch etwas bezahlen kann ohne anwesend zu sein. Beispiel sein Ferienhaus in Florida. Man muss allerdings einen slip zur KOntrolle erhalten, dann könnte man ja stornieren! Auf jeden Fall urgiert man sofort beim Krditkartenherausgeber, wenn etwas nicht OK ist.
Dumm für das Hotel: Es ist deren Pflicht eine Unterschrift einzuholen, wenn sie Abbuchungen vornehmen wollen. Die werden zwar vermutlich zunächst Geld erhalten, doch bei einem Storno wird es eben wieder zurückgebucht. Du kannst dich darauf berufen nie einer Abbuchung über 52 Euro zugestimmt zu haben. Einen Beweis gibt es ja nicht. Die Beweislast liegt nicht bei Dir und da keine Unterschrift vorhanden ist, sieht es für das Hotel schlecht aus. Davon mal abgesehen ist das ohnehin Wucher!
Ich zahle gelegentlich Online-Käufe mit Kreditkarte, da wird auch ohne Unterschrift abgebucht. Also an der Unterschrift würde ich das nicht festmachen. Wenn Ihr absolut sicher seit, dass die Forderung nicht berechtigt ist, dann lasst das Geld zurückbuchen und versucht eine Klärung herbeizuführen. Sollte sich herausstellen, dass die Forderung doch okay ist, könnt Ihr ja immer noch überweisen.
Da sollte man unverzüglich den Kreditkartenherausgeber informieren, bzw. den Betrag beanstanden. Auch ohne UNterschrift ist eine Belastung der Kreditkarte natürlich möglich, dies ist ähnlich einer Lastschrift. Aber man kann dies auch sofort beanstanden, dann muss es der Kartenherausgeber stornieren. Diese Möglichkeit der Bealstung ohne UNterschrift ist schon auch praktisch, da man z.B. in USA etwas bezahlen kann ohne dort zu unterschreiben. Natürlich muss man dann einen Kreditkartenslip als Infos und Kontrolle erhalten. Also sofort stornieren! Aber grundsätzlich, egal, wo man Schukden gemacht hat im EURO raum ist das Eintreiben auch wesentlich einfacher geworden!
@miboki Im Internet ist das ja auch anders. Da muss man im normalfall seine Pin eingeben. Wenn nicht dann läuft da was nicht mit rechten Dingen, denn mindestens die Pin-Abfrage ist zwingend für den Händler da er sonst Missbrauch fördern und sich Strafbar machen würde... Zurückbuchen lassen kann man es. Es lag ja keine Autorisierung der Abbuchung vor. Doch beweise in dem Falle das Gegenteil. Schildere das so und versuch noch zu beweisen es sei kein Missbrauch. Das gibt lange Verhandlungen vorm Gericht. und Haftbar ist man EU weit...
Lass dich für die 52 € am besten von einem Anwalt für 500 € in dieser Sache beraten ;) Denn das ist ein bißchen riskant im allgemeinen und Leute wurden schon für 20 cent ins Gefängnis geschmissen ;)