Kreditkartenkonto mit PIN leergeräumt, liegt Fahrlässigkeit vor?

7 Antworten

Um euch auf dem laufenden zu halten: heute denjenigen getroffen, den ich hinter dem Kartenklau vermutet hatte, darauf angesprochen ist er ziemlich vage geworden, dass er wen ich Verdacht hätte und möglicherweise mit demjenigen das Geld mit ausgegeben hat, ohne zu wissen, was es damit auf sich hat. Sehr unglaubwürdig, er wird es gewesen sein... Ich hab ihm gesagt, er soll noch mal tief in sich gehen und überlegen, ob er es nicht selbst war und nun zugeben möchte und was das eigentlich soll, dass er nicht direkt sagt, wer es war, wenn er etwas weiß. Da meint er noch, falls der andere es war, ob ich mich darauf einlassen würde, dass der mir das Geld in Raten zurückzahlt und ich dann meine Anzeige zurücknehmen. Ich entgegnete "Ja, wenn du schon so sprichst!... Organisier mein Geld wenn du es hattest, klär die Sache "offiziell" mit mir bei der Polizei auf, da kommst du auf jeden Fall besser bei weg als wenn man dich über die Fotos sowieso drankriegt und dann kann man weitersehen..." Er hat noch beteuert, in der Sache nachzuhaken und heute Abend bei mir vorbeizukommen, vielleicht mit Neuigkeiten........ 

Also Leute, würdet ihr jetzt auch, wie ich es vorhabe, die Anzeige ganz normal weiterlaufen lassen und hoffen, dass das Gericht(s)verfahren ihn zur Zahlung an mich verdonnert, oder soll ich mich auf den Deal einlassen? 

Wichtig ist mir, das Geld schnell und sicher zurückzubekommen, sowie keine Probleme mit meiner Kreditkartenbank zu bekommen.

Grüße Ciel

Stell dich darauf ein, dass die Bank den Schaden nicht ersetzen wird. Sofern die Originalkarte vorlag und die PIN am Automaten eingegeben wurde, wird die Bank den Schaden nicht ersetzen.

Ich bin selbst Opfer eines Kreditkartenmissbrauchs geworden und bleibe auf dem Schaden von 1000 € sitzen.

sondern Geld vom Kreditkartenkonto auf mein Girokonto buchen lasse und dann mit der EC-Karte meiner Girobank losgehe und dort den Betrag abhebe oder eben Rechnungen bezahle.

Auch das ist übrigens eine Straftat, sog. Kreditkartenreiterei. 

Ciel1984 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 20:20

Nein, weil ich über meinen Kreditkarten-Verfügungsrahmen frei verfügen kann, sofern ich alle Gebühren und laufenden Zinsen dafür begleiche. Was ich mit dem Geld mache, ist meine Sache. Auch ist meine "Kreditkartenbank"  nicht identisch mit meiner "Girokontobank".

Havenari  15.11.2016, 11:02
@grubenschmalz

Dass mit einer Kreditkarte "eine Beschaffung von liquiden Mitteln auf Kredit erreicht [wird]", darauf muss man auch erst einmal kommen^^ 

Unabhängig davon welche unbekannte Person das Geld am Automaten abgehoben hat, handelt es sich um eine unautorisierte Abhebung bzw. einen unautorisierten Zahlungsvorgang. Dies hat gem. § 675u BGB zur Folge, dass die Bank die 800 € von Dir nicht verlangen kann.

Die Bank könnte allenfalls gem. § 675v Abs. 1 BGB Ersatz von Dir verlangen, soweit Du fahrlässig mit der Karte und dem Pin umgegangen bist. Wenn man sich allerdings anguckt, welche Fälle hiervon erfasst sind ("verlorengegangen, gestohlen oder sonst abhanden gekommen"), stellt man fest, dass dies auf Deinen Fall nicht passt.

Du hast Karte und PIN sogar separat aufbewahrt. Dass Du Besuch hattest ist völlig normal und kann Dir nicht zum Vorwurf gemacht werden. Selbst wenn die Bank der Ansicht ist, dass Du fahrlässig gehandelt hast, so kann sie gem. § 675v Abs. 1 BGB allenfalls 150€ von Dir fordern. 650€ wären also in jedem Fall sicher.

Ich an Deiner Stelle würde einfach mal abwarten was oder wen die Videoaufnahmen der Automaten zeigen. Wenn jemand zu identifizieren ist den Du kennst, dann erübrigen sich ohnehin alle weiteren Erledigungen.

Die Bank wird von allein das Geld nicht rausrücken. Die beharren auf der Fahrlässigkeit. Anzeige ist gut, Anwalt nehmen noch besser. Mit dem Anwalt der Bank auf die Pelle rücken. So hast du ggf. eine Chance. Bei den Beträgen lohnt sich ein Anwalt auch. Du musst hier hartnäckig dran bleiben sonst siehst du das Geld nicht wieder. Die Bank wird auf deine Geschichte gern eingehen und sagen, du sollst dir das Geld von dem "Besucher" wieder holen. Also erzähl sie der Bank vorerst nicht. Der Polizei würde ich da eher einen tipp geben. Lass dich dazu von einem fachkundigen Anwalt beraten.