Kaufvertrag nicht persönlich unterschrieben sondern eine Freundin von mir?

1 Antwort

Sofern deine Bekannte/Freundin volljährig ist, ist somit auch die Unterschrift gültig. Sofern deine Bekannte/Freundin minderjährig ist, ist der Kaufvertrag so lange Schwebend Unwirksam, bis eine Einwilligung der Eltern vorliegt.

Ich gehe mal davon aus dass deine Bekannte/Freundin volljährig ist. Somit ist der Kaufvertrag auch erstmal wirksam.

Normalerweise müsstet Ihr eine Kopie von dem Kaufvertrag bekommen haben. Sofern dort keine Unterschrift des Verkäufers drauf ist, ist dieser nichtig.

Abschließend musst du mir noch ein paar Fragen beantworten:

- Von wo habt ihr die Wii (Ebay oder co.?)

- Wie war/ist dort der Preis angesetzt?

Sofern auf der Homepage etwas mit "Preis auf VHB" also Verhandlungsbasis inseriert ist, muss das auch so im Kaufvertrag vorerst vermerkt sein, bis ein Endgültiger Preis getroffen ist, der dann auch so eingetragen wird.

Grüße