Kredit/Darlehen - Widerrufsrecht?
Hallo zusammen,
wenn ein Darlehen für ein Haus zB. am 08.02 unterschrieben wird und der Notartermin am 08.03 ist. Wenn mal angenommen der Verkäufer es plötzlich doch nicht verkaufen möchte oder der Notartermin nicht zustande kommt, muss man dann Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen?
1 Antwort
Ich glaube nicht dass eine Vorfälligkeitsentschädigung für ein Darlehen das noch gar nicht abgeschlossen ist fällig wird. Ggfs. wird eine Gebühr fällig da das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird, glaube ich aber auch weniger. Ich musste bei meinem Widerruf jedoch keine zusätzlichen Gebühren bezahlen. mMn ist die Bank daran interessiert dass die Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt, und "Strafgebühren" sind kein guter Einstand für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung.
Am Besten sollte zwischen Darlehensunterschrift und Notartermin nur wenige Tage liegen und damit innerhalb der Widerrufsfrist des Darlehens.
Für das nächste Objekte könnte man einen Vorvertrag vorsehen der eine Summe X von jeder Partei vorsieht sofern der Verkauf nicht zustande kommt.
Viel Glück!