Baufinanzierung, Hochzeit, Namensänderung?
Hallo zusammen!
Meine Frage bezieht sich auf eine Baufinanzierung, deren Eckpunkte schon alle passen, sprich Bonität / Beleihung etc.
Meine Frau und ich sind seit 3 Monaten verheiratet. Sie hat auch bei der Hochzeit meinen Nachnamen angenommen. Dieser wurde jedoch noch nicht auf ihren Dokumenten verändert (Ja, wir sind zum Teil selber Schuld, aufgrund Faulheit ist dies vorher nicht erfolgt, momentan auch nicht möglich aufgrund von Corona)
Die Deutsche Bank hat uns nun informiert, dass aufgrund dessen der Kredit ggf. nicht gewährt werden kann. Dies wird nun durch einen Spezialisten überprüft. Da eine eindeutige Legitimation ohne ein behördliches Dokument nicht durchgeführt werden kann. (Die Eheurkunde die wir haben, soll wohl nicht ausreichen)
Nun zieht sich die Finanzierungsfrage und wir sitzen wie auf heißen Kohlen, da wir uns sorgen machen. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt.
Ist es wahrscheinlich, dass die Bank aufgrund des Nachnamens den Kredit nicht gewährt? (2 Beamte, ausreichend Einkommen 400.000€ Darlehen mit 10% Eigenkapital)
7 Antworten
Hi! Ich halte das für eher unwahrscheinlich und mir würde auch gar kein Grund einfallen wieso. Die persönliche Legitimation ggf mit einem PA vor Namensänderung ist immer noch gültig und ihr seid doch bei der Finanzierung garantiert schon als Paar aufgetreten. Klar sollten zeitnah aktuelle Dokumente da sein, aber das halte ich für sehr kleinkariert ... es ist immer noch die gleiche Person.
Ein Problem könnten Eintragungen, Verträge und Dokumente sein, die jetzt nicht mehr stimmen ... eventuell weht der Wind aus der Ecke. Aber auch das ist etwas, das man dich heilen kann.
Unterm Strich wirklich sehr undurchsichtig das Verhalten. Gruss
Das finde ich merkwürdig. Gerade bei Baukrediten dürfte genau dieser Fall häufiger vorkommen, das sollte also bankintern geregelt sein.
ein bisschen spät, aber die Deutsche Bank ist so. Bei uns war das Problem, daß der Ausweis meiner Frau 1 Woche abgelaufen war
Hallole. Doch. Die Heiratsurkunde und/oder der Eintrag im Stammbuch, beides in Kopie, muß der Bank ausreichend sein. Diese Urkunden werden jeweils nach Prüfung der Person erstellt und sind öffentlich. Und was öffentlich ist, ist ok. Ferner sollte man bedenken, daß sich die Bonität ändert, auch wenn das Einkommen gleich bleibt. Beide von jeweils Steuerklasse 1 nach Steuerklasse 4/4 oder 3/5. Rein rechnerisch hat man etwas mehr zu versteuerndes Einkommen. Ist doch prima, oder?
Halt. Korrektur. Das Bruttoeinkommen bleibt gleich, das zu versteuernde Einkommen ist weniger, i.d.R.
Das kann ich mich ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Da sich weder am Einkommen noch in der Bonität sich was geändert hat sollte der Kredit auch weiterhin seine Gültigkeit haben.
Kein Wunder, daß die Deutsche Bank Aktie so tief im Keller ist, wenn sie nicht mal fähig ist Kredite zu vergeben.
Ich würde zur BB Bank oder zur Sparda Bank BW wechseln. Die haben sowieso die besseren Konditionen.