Krankmeldung - bis wann vor Arbeitsbeginn?
Zur Zeit arbeite ich als Aushilfe in der Produktion in Schichten. Diese Woche hab ich Spätschicht, geht immer bis 22.. Da ich danach wenigstens noch bisschen was vom Tag haben will, bleib ich immer noch 3, 4, Stunden auf, da ich am nächsten Tag ausschlafen kann. Nun, heute nachdem der Wecker um 10 geklingelt hat, hab ich gemerkt dass ich krank werd,Halsschmerzen, Kopfschmerzen, halt mit allem drum und dran. Dachte, das ist kein Problem und ich geh trotzdem auf Arbeit. So gegen mittag ist dann Fieber dazu gekommen, also sofort zum Arzt, da mein Arzt nur bis um 1 auf hat, solange saß ich dann auch dort, bis ich dran kam. Danach hab ich sofort den Arbeitgeber angerufen, dass ich erstmal für heut und morgen krankgeschrieben bin. War eine Stunde vor Arbeitsbeginn, also 13 Uhr, 14 Uhr beginnt die Schicht. Ich konnte mir am Telefon anhören, wieso ich denn nicht schon früh um 8 angerufen hab, dass ich krank bis (weil ich ja auch früh um 8 schon aufsteh nach der Spätschicht und da weiß dass ich Fieber bekomme) und dass ich deswegen mit Konsequenzen, also Kündigung rechnen kann, weil ich mich zu spät gemeldet hätte. Außerdem wurde mir unterstellt, ich hätte ja nur keine Lust auf die Spätschicht...
Nun meine Frage, ist dieses Verhalten gerechtfertigt? Muss man sich wirklich schon frühs krankmelden? Aber was wenn einem wirklich erst Mittags um 12 schlecht wird, man Durchfall bekommt, was auch immer... Auf jeden Fall Krankheiten, die plötzlich auftreten könnten. Sowas kann doch nicht wirklich ein Kündigungsgrund sein..
Ich danke schonmal im Voraus für eure Antworten..^^
LG
1 Antwort
Ein Kündigungsgrund ist das auf keinen Fall. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man sich so früh wie möglich beim AG abmeldet, Fristen wie viele Stunden vor Arbeitsbeginn gibt es im Gesetz nicht.
Wir haben bei uns in der Firma Vorgaben, bis wann man angerufen haben soll. Bei der Spätschicht sollte man sich z.B. bis 11 Uhr melden. Stellen sich Beschwerden aber erst später ein, dann ist das eben so. Abmahnungen gibt es bei uns dann, wenn sich AN erst sehr viel später, wenn z.B. die Schicht schon drei Stunden läuft, oder gar nicht melden.
Ich würde Dir aber für die Zukunft raten Dich früher beim AG zu melden. Du hättest ja vor Deinem Arztbesuch schnell anrufen können, dass Du evtl. nicht arbeiten kannst, da es Dir nicht gut geht. Auch wenn der Arzt nur bis 13 Uhr offen hat, auf die paar Minuten wäre es doch nicht angekommen. Dein AG hätte Vorsorge treffen können für den Fall, dass Du nicht arbeiten kommst und wenn Du doch Deine Schicht hättest antreten können, wäre er wahrscheinlich auch nicht böse gewesen.
Zusammengefasst: Wenn Du schon mehr als 6 Monate in der Firma arbeitest und es sich um keinen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt (da greift das Kündigungsschutzgesetz nicht), brauchst Du wegen einer Kündigung keine Angst zu haben. Mit Konsequenz ist evtl. eine Abmahnung gemeint. Wenn Du diese unterschreiben sollst, tu das nur mit dem Zusatz: "erhalten oder zur Kenntniss genommen" und nicht, dass Du damit einverstanden bist. Mehr brauchst Du dann nicht zu tun.
Danke für die ausführliche Antwort. So in etwa hatte ich mir das nämlich auch gedacht. Aber beim nächsten Mal wenns mal wieder so weit sein sollte, ruf ich eben eher an. Mir war das nur leider nicht bekannt, und gesagt hatte es mir beim Einstellungsgespräch auch niemand, und auch im Vertrag steht keine genaue Zeitangabe bis wann man sich melden muss.