Krankmeldung bei Brückentagen?
Wenn man seinen Urlaubstag am Brückentag nicht bekommen hat, kann man sich dann Krankmelden?
Man braucht doch ein Attest erst ab dem dritten Krankheitstag oder?
9 Antworten
Kannst du machen, wenn dein Arbeitsgeber dich dann aber abmahnt, weil er blaumachen vermutet, oder dir den MDK hinterherschickt brauchst du dich nicht wundern. Außerdem aknn der AG ein Attest auch ab dem ersten Tag verlangen, würde mal in deinen Arbeitsvertrag schauen
Man braucht doch ein Attest erst ab dem dritten Krankheitstag oder?
Netter Versuch:
Der AG kann bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
Und wenn der AN sich nach abgelehntem Urlaubsantrag krankmeldet, wird der AG das sicher auch tun.
Man kann sich krankmelden, wenn man krank im Sinne von Arbeitsunfähigkeit ist. Alles andere ist Arbeitszeitbetrug und ein Kündigungsgrund – zu Recht!
Das führt nur dazu, dass dein Chef verlangt, dass Krankmeldungen ab dem 1. Tag ausgestellt werden müssen.
Abgesehen davon sollte man schon krank sein und sich mit Krankmeldung keinen Urlaub erschleichen. Damit machst du dich auch bei deinen Kollegen unbeliebt, die dann wegen dir arbeiten müssen. Das nicht alle in Urlaub gehen können sollte verständlich sein.
Wenn du dich krank meldest, kann dein Chef fordern, dass du sofort zu einem Arzt gehst und dich offiziell krank schreiben läßt. Falls du das nicht tust, hast du deine Abmahnung oder Kündigung redlich verdient.