Krankmeldung Attest ab 3. Tag jedoch nicht rückwirkend?
Hallo,
ich war von Montag bis Mittwoch krank, habe aufgrunddessen, dass es der dritte Krankheitstag war beim Arzt und habe dort ein Attest von Mittwoch bis zum Dienstag bekommen. Reicht es dem Arbeitgeber so oder kann es sein, dass sich der Arbeitgeber nicht damit zufrieden gibt, da ich ja nicht rückwirkend ein Attest vorliegen habe? (Montag und Dienstag)
LG
6 Antworten
Wenn dein Arbeitgeber erst ab dem dritten Arbeitstag ein Attest verlangt, dann ist das völlig ausreichend.
Bei mir ist das genauso. In den ersten beiden Tagen erspare ich mir die Arztrennerei. Erst wenn ich am dritten Tag merke, dass es immer noch nicht geht, besorge ich mir ein Attest.
Vom Gesetzeswege brauchst du erst ab dem 3. Tag ein Attest. Aber der AG hat auch das Recht, dass bereits am 1. Tag ein ärztliches Attest ausgestellt wird. Kommt also darauf an, was im Arbeits-/Tarifvertrag steht.
Vom Gesetzeswege brauchst du erst ab dem 3. Tag ein Attest.
Nein!
Nur um genau zu sein und wenn du schon auf das Gesetz verweist: danach muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert (also ab dem 4. Tag) - und zwar am nächsten darauf folgenden Arbeitstag.
Gesetzlich alles richtig so, sofern Du am 1.Tag beim Arbeitgeber angerufen hast!
Top dann bin ich ja im Grünen bereich, Danke!
Das kommt immer auf den Arbeitgeber an, wie langer er ein krankheitsbedingtes Fehlen ohne Attest akzeptiert.
Und die rückwirkende Krankschreibung hängt auch vom Arzt ab. Es gibt welche, die machen es prinzipiell nicht, wie Dein Arzt anscheinend, aber wichtiger ist wirklich, wie die Regelung in der Firma ist. Wenn Du erst am 3. Krankheitstag eine AU bringen musst, dann ist das okay, wenn Du von Mi. - Di. krankgeschrieben wurdest und Montag und Dienstag krank ohne Attest gewesen bist.
Wenn auf Dein Arbeitsverhältnis die gesetzliche Bestimmung anzuwenden ist (Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2) und nicht eine davon abweichende Bestimmung des Arbeitgebers gilt (dass schon der 1., der 2. oder der 3. Krankentag durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden muss, dann ist alles in Ordnung, und die beiden Tage Montag und Dienstag müssen nicht als Krankentage ärztlich bescheinigt werden.
Nach der gesetzlichen Bestimmung muss eine Bescheinigung nämlich erst vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert (also ab dem 4. Tag), und zwar am nächsten darauf folgenden Arbeitstag; für die 3 vorherigen Tage muss dann auch keine rückwirkende Bescheinigung ausgestellt werden.
Du musst doch wissen, wie das bei dir in der Firma gehandhabt wird, wann du ein Attest, eine Krankmeldung vorlegen musst.
Zumindest sollte man dann anrufen und Bescheid geben, dass man krank ist und was spricht dagegen, wenn man krank ist, dass man gleich eine AU beim Arzt holt, dann kann einem keiner was anhaben.