Krankmeldung Arbeitsunfall in der Nachtschicht?
Hallo ihr lieben! Folgendes ist mir passiert: In der Nacht von Montag auf Dienstag hatte ich einen Arbeitsunfall kurz danach meldete ich meinem Schichtleiter was passiert ist und das ich mich abholen lasse da ich mich nicht im Stande sah selbst zu fahren. Das war auch in Ordnung für ihn und ich ging nach Hause. (3 Uhr nachts) nachmittags kam ich dann ins Krankenhaus wo man mich weiterhin krank schrieb. Dies teilte ich einem kollegen mit, mit dem ich Nachtschicht gehabt hätte und dieser leitete die Meldung an meinen Schichtleiter weiter.
Gestern hat man mich dann zu einem Gespräch gebeten wo ich erklären sollte wie das passiert ist und wie ich mich krank gemeldet habe. Man machte mir verständlich dass jetzt nach Fehlern meiner seits 'gesucht' wird. Bisher war es immer üblich in der eigenen Abteilung anzurufen und das die Kollegen das weiter leiten (weiter leiten über 3. Ist in ordnung). Jetzt bin ich aber trz sehr verunsichert weil das Gespräch gestern einfach sehr unangenehm fuer mich war. Meine Frage an euch: wie sieht denn die Rechtsprechung in diesem Fall aus?
6 Antworten
Ich würde zuerst mal davon ausgehen, dass es hier nicht um die "Krankmeldung", sondern um die Meldung an die Berufsgenossenschaft geht. Du bist ja nicht einfach krank, sondern hattest einen Arbeitsunfall. So etwas ist nun mal meldepflichtig.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Krankenhaus hast du ja bestimmt abgegeben.
Der Betrieb sollte Dir sagen was falsch gelaufen ist. Wer in der Nacht einen Unfall hat kann nicht früh 8.00 Uhr definitiv sagen ob krank oder nicht. So etwas entscheidet der Doc
Und meistens mit einiger Zeitverzögerung, eben weil erst geschlafen wurde und ev ein Arztbesuch am Anfang noch nicht in Betracht kam.
Eigentlich ist eine Meldung an den Betrieb (nicht an den Kollegen!) unmittelbar nach Arztbesuch notwendig, wird aber auch unterschiedlich gehandhabt.
Dein Betrieb hatte keine Möglichkeit nach Ersatz zu suchen.
Bei der Aufnahme im Krankenhaus hast du vermutlich nicht darauf hingewiesen, dass es sich in deinem Fall um die Folgen eines Arbeitsunfalls handelt.
Außerdem musst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehend dem Arbeitgeber zustellen.
Abgesehen davon braucht der Arbeitgeber eine Schilderung über die Umstände, die zu dem Arbeitsunfall geführt haben.
Denn der AG hat kurzfristig eine Unfallmeldung an die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zu senden.
Dann hast du keinen Grund, dir Sorgen zu machen.
Ich denke in diesem Gespräch sollte eher der Unfallhergang festgestellt werden und in wie weit eigenes Verschulden vorgelegen hat....sollte nämlich der Betrieb versagt haben, hätte es für die Firma Konsequenzen, für Dich nicht. Problematisch wird es nur, wenn Du den Arbeitsunfall gröbst fahrlässig oder mit Absicht herbeigeführt hast.
Da Du den Arbeitsunfall sofort Deinem Schichtleiter gemeldet hast, hast Du hier auch nichts falsch gemacht.
Also mach Dir keine Gedanken....
Erstmal bist du krank.Da brauchst du weder an einem Gespräch teilzunehmen, noch sonstige Dinge.Es war ein Arbeitsunfall, das ist doch schon schlimm genug.Der Betriebsrat bekommt auch zeitnah die Unfallmeldung zur Unterschrift.Mach dort einen Termin und beschwere dich über die Vorgehensweise der Vorgesetzten. Dir kann rechtlich nichts passieren.
Doch genau das habe ich alles gemacht