Krankheitstage nacharbeiten als Krankenschwester-lehrling?
Hallo meine Freundin macht gerade eine Ausbildung zur Krankenschwester. Sie war mal 2 Tage krank geschrieben und hat dafür jetzt 16 Minusstunden .. Ist das so rechtens und muss man in dem Beruf seine Krankheitstage nacharbeiten ? Gibt es da ein Gesetz ?
4 Antworten
Bei Krankheit muss der AG bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten, wenn der AN schon länger als vier Wochen beschäftigt ist. Minusstunden können durch Krankheit nicht entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden.
Hat Deine Freundin mal nachgefragt, warum sie Minusstunden hat? Vielleicht hat da jemand nicht aufgepasst. Auf alle Fälle muss Entgelt bezahlt werden, wenn der AN/Azubi sich arbeitsunfähig gemeldet und die AU-Bescheinigung abgegeben hat.
Ist das so rechtens
Schlicht und einfach: Nein - unter der Voraussetzung, dass Deine Freundin Ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mit einer Bescheinigung des Arztes Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nachgewiesen hat, oder dass sie - falls sie eine Bescheinigung erst bei längerer als z.B. 3-tägiger Erkrankung vorlegen muss - dem Arbeitgeber ihre Erkrankung sofort mitgeteilt hat.
Hat sie - obwohl dazu verpflichtet - den Arbeitgeber nicht informiert oder keine Bescheinigung vorgelegt, erhält sie für diese Zeit (jedenfalls so lange, wie die Bescheinigung fehlt) eventuell kein Entgelt oder es fallen tatsächlich entsprechende Minusstunden an.
muss man in dem Beruf seine Krankheitstage nacharbeiten ?
Mit dem Beruf der Krankenschwester (Ausbildung) hat das nichts zu tun; das ist eine grundsätzliche Regelung.
Gibt es da ein Gesetz ?
Selbstverständlich - wobei es keine Rolle spielt, ob der Arbeitgeber (unerlaubt) Minusstunden anrechnet oder das entsprechende Entgelt einbehält.
Geregelt ist das in einer zwingenden/unverzichtbaren Bestimmung des Entgeltfortzahlungsgesetzes EntgFG § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 1 Satz 1:
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Nein das ist sogar betrug.
WAs anderes wäre es wen sie keine Krakschreibung abgeben hätte dan wäre das erlaubt
so aber nicht und verstöst gegen einiege gesetze!
DAs ist schon ein fall für die zuständieg kammer wen sie außerhaölb der probezeitz ist sollte sie sich an die wenden!
Wenn man krank ist, bzw. eine AU-Bescheinigung vorliegt so sammeln sich garantiert keine Minusstunden an.
Na klar - aber so etwas lernt man eigentlich auch in der Berufsschule, oder nicht? (in Richtung der Fragesteller gedacht).