Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeten Arbeitsvertrag
Eine Frage für meine kleine Frau. Meine Frau arbeitet als Reinigungspersonal mit einen befristeten Arbeitsvertrag. Nun habe wir heute bei einer Untersuchung ( KNIE ) beim Orthopäden erfahren das am Knie (Meniskus) meiner Frau ganz dringend ein Eingriff erfolgen sollte um schlimmeres für das Knie zu vermeiden, es ist laut MRT Befund ganz dringend.Nun meine Frage, meine Frau ist seit dem04.10.2012 bei der Firma beschäftigt mit einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.09.2013. kann meine Frau wenn sie den Eingriff vornehmen läßt gekündigt werden??Das Arbeitsverhältnis zur Firma und zur Objektleiterin so auch zur Vorarbeiterin und den Kolleginnen ist sher gut.Wir haben vorgehabt die ärztliche Aussage und das Vorhaben mit der Vorgestzten Objektleiterin zu besprechen, erstmal da jetzt Urlaubszeit ist und aus dem vorhandenen Team ab Montag 3 Frauen in Urlaub gehen, wollte meine Frau anbieten den Eingriff zu verschieben bis die Kolleginnen wieder vor Ort sind, wir haben das auch dem Arzt vorgetragen, fand er ja toll die Einstellung, nur sollte jetzt nicht mehr viel Zeit vergehen, er kann da keine Verantwortung unterm Strich übernehmen.Er meint nur noch wenn meine Frau so koliegal denkt der Firma und den Mitarbeitern gegenüber soll sie entscheiden.Am kommenden Dienstag werde ich mir noch ein Vorgespräch beim Arzt erbeten.Bitte um Eure Hilfe, vielen Dank Jogie1234
2 Antworten
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann im Normalfall NICHT ordentlich gekündigt werden, es sei denn dies ist explizit im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 3 TzBfG.
Wenn dies der Fall ist, kann ihr ordentlich gekündigt werden, sofern der Schwellenwert des § 23 KSchG von zehn Mitarbeitern beim Arbeitgeber NICHT erreicht ist, denn dann hat sie ohnehin keinen Kündigungsschutz (siehe: http://www.kuendigungsschutzrecht.com/der-kundigungsschutz/) und es kommt auf den Kündigungsgrund nicht an.
Ansonsten wäre der ärztliche Eingriff natürlich kein wirksamer Kündigungsgrund. Das heisst nicht, dass ihr nicht gekündigt werden kann, aber eine ausgesprochene Kündigung könnte dann mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich angegriffen werden.
Abseits der rechtlichen Beurteilung würde ich das Thema mit dem Arbeitgeber ansprechen, damit dieser sich rechtzeitig auf Fehlzeiten einstellen kann. Dann sollte bei einem normalen Arbeitgeber auch keine Kündigung wegen der Knie-OP folgen.
Viel Glück!
Wegen der Krankheit wird sie erst mal nicht gekündigt werden können, es kann aber durchaus sein, dass der Arbeitsvertrag dann einfach zum 30.09. ausläuft und dann einfach nicht verlängert wird.