Befristeter 3 Tage Arbeitsvertrag und Arbeitsunfall, habe ich Anspruch auf Leistungen?
Hallo zusammen. Ich war befristet für 3 Tage, 02.06.15 - 05.06.15, bei einer Firma angestellt und habe am 05.06.15 einen Arbeitsunfall erlitten und wurde ins Krankenhaus gebracht. Nun bin ich seit dem 05.06.15 bis vorerst 21.06.15 krank geschrieben. Habe ich denn nun Anspruch auf Leistungen von jemandem? Ich hoffe wirklich sehr dass mir jemand helfen kann und freue mich auf eure Antworten. Danke schonmal
4 Antworten
Bei einem Arbeitsunfall ( sofern als solcher anerkannt ), wäre dann die Berufsgenossenschaft für Dich zuständig. Ich weiss jetzt allerdings nicht, ob Du auch schon bei so einem kurzfristigen Vertrag Leistungen erhalten würdest.
Ich würde mal bei der Berufsgenossenschaft anrufen und nachfragen, wenn es Dir hier niemand konkret sagen kann. ( Ob, WAS, wie lange ) Warte aber noch etwas ab, die Experten melden sich meist etwas später.
Die Berufsgenossenschaft wird sämtliche Arztrechnungen begleichen, dafür ist der AG dort versichert.
Sind Folgeschäden vorhanden wird die BG auch weiterhin für Dich sorgen.
Wenn Du allerdings an Schmerzensgeld oder ähnliches denkst, das gibt es hier weniger.
Aber wird die Berufsgenossenschaft auch so etwas wie Krankengeld bezahlen? Ich war ja nur sehr kurz angestellt.
Ja, Verletztengeld für den einen Tag. Das Arbeitsverhältnis ist doch zu Ende.
Hoi.
Ja, du hast Anspruch auf Verletztengeld bis zum Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit, längstens auch hier 78 Wochen.
§ 46 SGB VII Beginn und Ende des Verletztengeldes(1) Verletztengeld wird von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme, die den Versicherten an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit hindert.
(2) Die Satzung kann bestimmen, daß für Unternehmer, ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner und für den Unternehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Gleichgestellte Verletztengeld längstens für die Dauer der ersten 13 Wochen nach dem sich aus Absatz 1 ergebenden Zeitpunkt ganz oder teilweise nicht gezahlt wird. Satz 1 gilt nicht für Versicherte, die bei einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
(3) Das Verletztengeld endet- 1. mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder der Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit durch eine Heilbehandlungsmaßnahme,
- 2. mit dem Tag, der dem Tag vorausgeht, an dem ein Anspruch auf Übergangsgeld entsteht.
- Ciao Loki
na klar die Berufsgenossenschaft zahlt . Wichtig ist das du wie du es richtig gemacht hast im krankenhaus bist und es als ARBEITSUNFALL gemeldet wurde !!!
Aber was zahlen die? Klar, die Arztrechnungen und die Medikamente aber gibt es so etwas wie Verletztengeld bei dieser kurzen Anstellung?
Ja genau, und das ist genau mein Problem. Ich weiß nicht ob ich durch die sehr kurze Beschäftigung Anspruch auf so etwas wie Verletztengeld bekomme bis ich wieder gesund bin.