Krankenversicherung bei Meisterlehrgang?
Hallo zusammen,
ich habe im letzten jahr den Meister gemacht (vom 15.05.2011 - 15.01.2012) habe kein Meister-Bafög bekommen, da ich schonmal den staatlich gepr. Techniker versucht habe, diesen aber nicht bestand. Ich hab mir den Meister selber finanziert, in Vollzeit. Mein Erspartes, ging für die laufenden Kosten der Weiterbildung, sowie für meinen Lebensunterhalt drauf. Ich hatte keine offiziellen Einkünfte. Habe also dementsprechend nichts verdient!! Seid dem 01.02.2012. bin ich bei einer Firma angestellt. Die Krankenversicherung möchte nun heute (14.03.2012) wissen, wo ich im Zeitraum des Meisterlehrgangs versichert war. Ich weiß, das ich mich aus finanziellen Gründen nicht selbst versichert habe. Es war mir einfach zu teuer, und ich musste halt sparen, da ich nicht so viel zur Verfügung hatte. Mir war schon bewusst, das ich bei einem Unfall oder auf dem Weg zur Meisterschule jeden Teil hätte selber bezahlen müssen. Ist mir aber nicht passiert, ich hatte nichts dergleichen und musste auch für niemanden etwas zahlen. Ich weiß es war leichtsinnig, aber es war und ist halt so gewesen!!
Also im Moment bin ich ja wieder versichert.
Muss ich nun evtl. die Beiträge nachzahlen, obwohl ich nicht krank war und auch nicht bei einem Arzt oder sonstiges war?
Was soll ich der Krankenversicherung sagen, wo ich zu dem Zeitraum versichert war? Soll ich sagen nirgends? Weil ich kein Geld dafür hatte?
Also ich weiß jetzt gerade echt nicht mehr weiter...
Wäre über jede erdenkliche Hilfe froh, so lange sie sich auf meine Frage bezieht und mir nicht irgend etwas von Leichtsinnig oder der gleichen vorwirft.
Sage jetzt schon mal besten Dank, und freue mich auf eure Inhalte, hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Gruß Fork
5 Antworten
Eine Mitgliedschaft ab 01.02.12 bei einer neuen KK kann nur dann durchgeführt werden, wenn dieser neuen KK der Nachweis vorgelegt wurde, dass Deine Vorversicherung zum 31.01.12 endete. Diese Bescheinigung über das Versicherungsende kann nur die Kasse ausstellen, bei der Du zuletzt versichert warst- wenn Du sie denn zum 31.01.12 gekündigt hättest. Solange Du der KK, bei der Du vor dem Meisterlehrgang versichert warst, nicht gekündigt hast, muss diese Deine Versicherung weiterführen, und zwar lückenlos. Natürlich sind dann auch rückwirkend Beiträge nachzuzahlen, da wir seit 01.04.07 Versicherungspflicht in Deutschland haben (d.h. jeder hat die Pflicht, sich zu versichern) und die KKn diese überwachen müssen. Würde Dich eine neue Kasse ab 01.02.12 ohne diesen Nachweis der Vorversicherung aufnehmen, würde sie sich strafbar machen.
Falls Du ab 01.02.12 wieder zu der KK zurückkehren wolltest, bei der Du vor dem Meisterlehrgang versichert warst, wird diese rückwirkend die Versicherungslücke schließen müssen und Du musst die Beiträge nachzahlen.
Aber Du könntest versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der KK abzuschließen.
Dein Verhalten war nicht nur leichtsinnig sondern höchst strafbar. In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Kommt man dieser nicht nach, so wie Du, drohen Strafen von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro und die werden vermutlich nun auf dich zukommen, denn die Krankenkasse ist verpflichtet, dies an das zuständige Hauptzollamt zu melden. Von denen wirst Du ein Bußgeldbescheid erhalten!
Du wirst dich auch rückwirkend nachversichern müssen. Das heißt die Beiträge werden zusätzlich zur Strafe fällig! Wenn Du Pech hast mischt sich auch noch der Staatsanwalt ein und Du kannst eine weitere Geld-, Bewährungs- oder Haftstrafe erwarten. Du wärst dann vorbestraft. Dies ist aber eher selten der Fall, aber nicht unmöglich!
Sollte dir so ein Schreiben ins Haus flattern, rate ich dir direkt einen Anwalt zu nehmen um schwerwiegendere Konsequenzen zu vermeiden. Oft hilft da nämlich nur, die Verfehlung zuzugeben. Streitet man es ab, muss man mit mehr und höheren Strafen rechnen.
Grüße, Scaver Kaufmann im Gesundheitswesen bei der BARMER GEK
Wo bzw. wie warst du denn vor Beginn des Lehrgangs versichert? Ist diese Versicherung denn gekündigt worden?
Wenn du ab dem 01.02. bei einer neuen KK versichert werden möchtest, besteht ja keine Veranlassung für eine davor liegende Zeit Beiträge nachzuzahlen.
Du musst wahrheitsgemäß Angaben machen, da die KK deinen Antrag auf Mitgliedschaft ansonsten sicher auch ablehnen kann.
Dann sieht die Sache aber etwas düster aus. Die Mitgliedschaft bestand die ganze Zeit, also hat die KK Anspruch auf die rückständigen Beiträge und wird sie dann natürlich jetzt fordern.
Du bist zwar jetzt wieder versichert, wirst aber bis zur Entrichtung der fehlenden Beiträge nur im Notfall behandelt werden.
Seit 2007 besteht Krankenversicherungspflicht. Du kannst nicht einfach sagen, das war mir zu teuer, Was wäre denn gewesen, wenn du dir in der Zeit ein Bein gebrochen hättest. Wer sollte dann für dich zahlen?
Dass du nicht krank warst, heißt überhaupt nichts. Oder denkst du, nur kranke Leute müssen sich versichern?
Du mußt Deiner Krankenkasse schon die Wahrheit sagen!
Das werde ich auch schon machen. Möchte ja keinen Ärger und auch keinen anlügen.
Ich war vorher bei der selben KK versichert, nur das ich dann nachher als der Lehrgang anfing höhere Beiträge bezahlen sollte, dies habe ich dann einfach nicht gemacht, und somit nichts bezahlt. Gekündigt habe ich nichts, das wird dann automatisch gemacht, nach der letzten Arbeitszeit (Arbeitsstelle), wenn dann eine neue anfängt oder eine neue stelle sich ergibt, bis du automatisch über diese dann wieder versichert.